Entscheidungshilfe von Rosenzüchtern für den Verbraucher

Jedes Jahr werden viele Rosenneuheiten in den Handel gebracht; das bereits bestehende Sortiment vergrößert sich stetig. Um Neuzüchtungen verwendungsgerecht beurteilen zu können und das Sortenbewusstsein zu schärfen, wurde Mitte der 50er Jahre die ADR-Prüfung von Wilhelm Kordes gegründet.

Die Kunst- und Handelsgärtnerei Kordes wurde 1887 nördlich von Hamburg in Elmshorn inmitten Europas größtem Baumschulgebiet gegründet. Das heute in 5. Generation geführte Unternehmen ist maßgeblicher Unterstützer der ADR. Jüngster Erfolg der Baumschule Kordes sind die Züchtungen der Parfuma® Duftrose, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau ausgezeichnet wurden. 

Warum ADR?

Anlaß der Gründung der ADR ist die explosionsartige Entwicklung im Gartenrosen-, Schnittrosen- und Topfrosenbereich. Bei Gartenrosen sind Gesundheit, Blühfreudigkeit und die Pflegeleichtigkeit wichtig, bei den Schnitt- und Topfrosen die Haltbarkeit und die Transporteigenschaften, um dem Verbraucher eine lange Freude an den Pflanzen zu garantieren. Deshalb müssen neue Züchtungen auf den Prüfstand.

Die Prüfung der Neuzüchtungen orientiert sich an Merkmalen wie Wirkung der Blüte, Duft, Wuchsform, Reichblütigkeit und Winterhärte. Das wichtigste Bewertungskriterium ist die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten.

Prüfgärten prüfen "auf Herz und Nieren"

Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung ADR ist ein Prüfsiegel für besonders robuste und blühfreudige Rosen. Das Siegel erhalten Rosensorten, die drei Jahre lang in 11 verschiedenen Prüfgärten in ganz Deutschland ohne jegliches Pflanzenschutzmittel gedeihen mussten und so ihre Rubustheit und Widerstandskraft beweisen konnten. Jedes Jahr wurde jede neue, zur Prüfung anstehende Rosensorte einzeln bewertet. Nach drei Jahren wird entschieden, ob der Rosensorte das ADR-Prädikat verliehen werden kann.

Die Prüfgärten – offiziell heißen sie Sichtungsgärten - sind über ganz Deutschland verteilt und so ein Spiegelbild der klimatischen Unterschiede in Deutschland.

Die einzelnen Prüfgärten sind

Gartenbauzentrum Ellerhoop, Schleswig-Holstein,

Bundessortenamt Hannover, Niedersachsen

Fachhochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur, Niedersachsen

Botanischer Garten Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Europa Rosarium Sangerhausen, Sachsen-Anhalt

Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz), Brandenburg, 

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung Gartenbau, Dresden, Sachsen

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Gartenbauzentrum Geisenheim, Hessen

Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, Veitshöchheim, Bayern

Stadtverwaltung Zweibrücken, Abteilung Garten und Friedhöfe, Saarland

Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Weihenstephaner Gärten, Freising, Bayern.

Einzelne Kriterien der Prüfung

Im ersten Jahr der Prüfung werden die Winterhärte des Strauches, die Blätter und insbesondere ihre Widerstandsfähigkeit gegen Blattkrankheiten sowie die Blüten geprüft. Bei den Blüten sind die Kriterien die Knospen und die Blütenform, die Reichblühigkeit und die Blühdauer, ihr Duft und die Selbstreinigung untersucht. Entscheidend ist der Gesamteindruck inklusiver der dekorativen Wirkung.

In den beiden Folgejahren erfolgt die gleiche Untersuchung. Im dritten Jahr nach vollständigem Auswuchs der Rosenpflanze werden den Pflanzen typische Begriffe (Merkmale der Strauchform - aufrecht, breitbuschig, überhängend, niederliegend oder kriechend, Merkmale der Farbe - lange gleichbleibend, bald wechselnd, verblassend oder verblauend, Merkmale von eventuell doch auftretenden Krankheiten und ihre Widerstandsfähigkeit gegen verschiedene Wetter) zugeordnet.

Die ADR-Sortenliste mit Prüfsiegel

Inzwischen befinden sich in der ADR-Rosen-Liste über 160 Sorten mit einem Prüfsiegel. Diese 160 Sorten haben sich in der Vergangenheit aus mehr als 2000 getesteten Sorten als beste Sorten herauskristallisiert. Jedes Jahr werden maximal 50 neue Sorten aller Rosenklassen aus ganz Europa geprüft.

Alljährlich wird aber auch geprüft, ob einer ADR-Rose das Prädikat auch wieder aberkannt werden muss, wenn sie nach Jahren ihre guten Eigenschaften, besonders Gesundheit, verloren hat..

Sechs neue ausgezeichnete Rosensorten 2018

In diesem Jahr 2018 wurden sechs neue Rosensorten mit dem ADR-Siegel ausgezeichnet. Beteiligt hatten sich an den Sortenprüfungen ihrer knapp 40 Neuzüchtungen die Züchter (in alphabetischer Reihenfolge) Delbard (Malicorne/Frankreich), König (Herdecke), Kordes (Elmshorn), Meilland (Antibes/Frankreich), Nirp (Haselünne), Noack (Gütersloh), Poulsen (Bad Nauheim), Schultheis (Steinfurth), Tantau (Uetersen) und Wänninger (Altenstadt an der Waldnaab).

Sie wurden an 10 Standorten in den Prüfgärten auf Widerstandsfähigkeit und damit den Gartenwert geprüft. Es handelt sich um

  • die rosarote gefüllte Beetrose Gartenprinzessin Marie-José® des Züchters Kordes (Elmshorn), seit 2016 im Handel
  • die kräftige rosafarbene gefüllte Kleinstrauchrose Desirée® des Züchters Tantau (Uetersen), Einführung 2019
  • die gelbe Kleinstrauchrose Summer of Love® des Züchters Kordes (Elmshorn) mit einer gelben Mitte mit leuchtend-rotem Rand, im Handel seit 2017 (Titelfoto)
  • die halbgefüllte, hellviolette Beetrose Carmen Würth™ mit rosa Ton des Züchters Kordes (Elmshorn), seit 2018 im Handel
  • die leuchtend rosarot gefüllte Beetrose Ile de Fleurs®, Züchter Kordes, (Elmshorn),
    (Einführung 2019) und
  • die in leuchtenden Gelb gefüllte Beetrose, noch nicht benannt, Züchter Kordes (Elmshorn), Einführung 2020

 

 

 

 

 

Carmen Würth Foto © Kordes Rosen

Ein Blick in die Zukunft der ADR

Geltungsdauer des Prüfsiegels

Die ADR-Prüfung soll helfen, widerstandsfähige Sorten zu entwickeln und die Züchtung leistungsfähiger und gesunder Rosen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz fortzuschreiben.

Das ADR-Prüfsystem gibt Züchtern und Verwendern ein objektives Kriterium zur Beurteilung von Pflanzensorten an die Hand, fördert die Pflanzenzüchtung und leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Schonung der Umwelt.

Bisher wurde das ADR-Prüfsiegel auf unbestimmte Zeit verliehen, es sei denn, die Sorte wurde über einige Jahre im Zuchterfolg schlechter. Nun wurde beschlossen, ab sofort das ADR-Zeichen auf 15 Jahre befristet zu verleihen. Nach Ablauf der 15 Jahre können Rosenzüchter entschieden, ob sie eine erneute Prüfung anstreben; wenn nicht, wird die Sorte aus der ADR-Liste wieder gestrichen.

Neue Prüfstandorte

Zweibrücken steht als Prüfstandort in Zukunft nicht mehr zu Verfügung. An seine Stelle tritt ab Herbst 2019 die Staatsschule für Gartenbau, Stuttgart-Hohenheim. Eventuell wird sich noch ein weiterer Standort als Prüfgarten bewerben. Dann wäre das "Klima- und Standortspektrum" der Prüfstandorte optimal abgedeckt.

 

Hinweis: Leider hält der ADR auf seiner Homepage keine Presseinformationen und Fotos bereit, sondern verweist darauf, dass für fast alle Fotos ein copyright besteht. Somit musste der Autor auf Fotos von Züchtern (Kordes) oder allgemeine Fotos ausweichen.

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