Definition Nichtzutat

Eine offizielle Definition des Wortes Nichtzutat gibt es (noch) nicht, selbst Wikipedia offeriert dem Suchenden keinerlei Informationen dazu.

Prinzipiell müssen fast alle Zusatzstoffe auf der Verpackung der Lebensmittel deklariert werden. Allerdings bietet unser Lebensmittelrecht da ein großes, gefährliches Schlupfloch. Gefährlich für Allergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten, denn:

Auf einem Endprodukt müssen nur die Zusatzstoffe angegeben werden, welche eine direkte Funktion haben.

Was heißt das konkret?

Konkret bedeutet dies, dass der ahnungslose Verbraucher, in Verkennung der Tatsachen, jede Menge Zusatzstoffe verzehrt - und zwar ohne, dass er davon weiß. Denn:

Die Zusatzstoffe, welche in den Vorgängerprodukten enthalten sind (also in den Zutaten für das Endprodukt) müssen nicht deklariert werden. Eine Ausnahme davon sind 14 Allergene, welche immer ausgewiesen werden müssen.

Eiscreme - Natur pur?

Beispiel gefällig?

Bei der Herstellung von vielen Produkten wird der Zusatzstoff Carrageen (E407) eingesetzt. Unter anderem ist der in Sahne, Joghurt, Quark, Tortenguß und Ketchup enthalten. Bei Milchprodukten dient er dazu, eine Aufrahmung zu verhindern, im Tortenguß als Geliermittel und im Ketchup als Bindemittel.

Nun wird also Sahne produziert und die Sahne kommt in den Handel. Ordnungsgemäß ist nun auf der Verpackung der Sahne "Carrageen" oder "E407" als Zutat deklariert, da der Zusatzstoff die Aufrahmung verhindert. Soweit, so gut. Da liegt es im Ermessen des Verbrauchers, ob er diesen Zusatzstoff zu sich nehmen möchte oder nicht.

Spannend wird es, wenn die mit Carrageen produzierte Sahne nicht direkt in den Handel kommt, sondern, zum Beispiel in Eiscreme, weiterverarbeitet wird. Denn jetzt muss, laut deutschem Lebensmittelrecht, nur noch "Sahne" als Zutat auf der Liste erscheinen, nicht aber die Inhaltstoffe der Sahne - denn im Eis hat das Carrageen keine Funktion mehr, verändert also das Lebensmittel nicht. In diesem Fall ist nun Carrageen eine "Nichtzutat" im Eis. Eine böse Falle für Menschen, welche mit allergischen Reaktionen auf Carrageen zu kämpfen haben.

Was kann man als Verbraucher tun?

Die Antwort ist ernüchternd. Als Verbraucher können Sie an dieser Situation recht wenig ändern. Eine Möglichkeit ist es, auf möglichst viele Endprodukte zu verzichten und diese selbst herzustellen. Also die Sahne ohne Carrageen kaufen und das Eis selbst machen.

Informieren Sie sich beim Hersteller! Fragen Sie beim Hersteller Ihrer Lieblingsprodukte nach, ob bestimmte Zusatzstoffe in den Vorprodukten enthalten sind, welche dort verarbeitet werden. In der Regel bekommen Sie schnell und freundlich eine Auskunft. Ob diese allerdings der Wahrheit entspricht, ist leider nicht nachvollziehbar.

AlphaBeta, am 11.03.2012
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