Das Markenrecht schützt sowohl Name als auch Logo eines Unternehmens

Das heißt, dass Sie weder den Namen noch das Logo einer Firma - auch wenn diese Ihr langjähriger Kunde ist, für den Sie viele Projekte erfolgreich abgeschlossen haben - einfach für Ihre Werbung nutzen dürfen. Denn die Nennung der Marke kann die Werbefunktion für den Markeninhaber (in diesem Fall Ihr Kunde) beeinträchtigen.

Bei ungesetzmäßiger Nutzung des Logos verstoßen Sie zudem gegen das Urheberrecht. Denn das Logo gehört einzig und allein der Firma. Sie dürfen es nur verwenden, wenn Ihnen das ausdrücklich von Ihrem Kunden erlaubt wurde.

Fragen Sie Ihre Kunden, ob Sie sie nennen dürfen (Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de)

Auch Namen von Personen dürfen Sie nicht ohne Weiteres nennen, denn diese fallen unter das Datenschutzrecht. Wollen Sie Werbung damit machen, dass eine bekannte Person Ihre Dienstleistung in Anspruch genommen hat? Dann regeln Sie das im Vorfeld mit ihr. Denn wenn Sie das nicht tun, kann eine satte Schadenersatzklage auf Sie zukommen.

Je nachdem, was die Person mit Ihnen vereinbart hat, sind Sie vielleicht sogar zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Beispiel hierfür ist, dass Sie für einen Prominenten Maßnahmen ergreifen, dass der Fokus der Berichterstattung auf seinen nächsten Auftritt und nicht auf seinen Alkoholentzug gerichtet wird. Mit diesen Federn sollten Sie sich nicht öffentlich schmücken.

Halten Sie Ihre Referenzliste immer aktuell!

Auch ein sehr wichtiger Aspekt. Wenn Sie Unternehmen in Ihrer Liste haben, für die Sie nicht mehr arbeiten, müssen Sie diese entfernen. Sonst kann Ihnen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden. Außerdem muss, damit kein falscher Eindruck entsteht, der Unternehmensname genau genannt werden.

Das Logo von communifair

Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich nicht wirksam

Haben Sie alle Punkte beachtet? Dürfen Sie den Kunden als Referenz nennen?

Noch nicht! Denn hierfür fehlt Ihnen noch die Einwilligung Ihres Kunden. Am wichtigsten ist, dass Ihnen diese in Schriftform vorliegt. So können Sie im Falle eines Rechtsstreits nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben. Außerdem muss in der Einwilligung genau aufgeführt werden, dass Sie entweder das Logo oder den Namen oder beides nennen dürfen.

Kunden mögen es, wenn man sie fragt

Das zeigt ihm, dass Sie offen und ehrlich kommunizieren und nicht einfach eine Entscheidung treffen. So wie in der gemeinsamen Projektarbeit sollten Sie auch in diesem Fall mit Ihrem Kunden umgehen. Fragen Sie einfach nach. In den seltensten Fällen wird er "Nein" sagen und Ihnen vermutlich noch ein Zitat anbieten, das seine Zufriedenheit mit Ihrer Arbeit zum Ausdruck bringt.

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