Richtige Waffenaufbewahrung in einem Waffenschrank
Was gibt es zu beachten? Was für Gesetze gelten, und wo bekommt man einen Waffenschrank her?Die Beschaffenheiten von einem Waffenschrank werden exakt im §36 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt. Für bis zu 10 Langwaffen wird ein Waffenschrank der Stufe A als ausreichend betrachtet. Wenn dieser über ein separates Innenfach der Stufe B verfügt, dann erweitert sich die erlaubte Aufbewahrungskapazität auch noch um bis zu 5 Kurzwaffen. Gesonderte Richtlinien und Gesetze für die getrennte Aufbewahrung der jeweiligen Munition für die Schusswaffen müssen selbstverständlich ebenfalls beachtet werden.
Ob Munitionsschrank, Pistolenschrank oder Langwaffenschrank, oftmals läßt sich durch eine intelligente Kombination der jeweiligen Gesetzesvorschriften in der Konzeption vom Waffenschrank ein Mehrfacherwerb von Wertschutzschränken für Waffen oder Munition vermeiden. Hier hilft ein genaues Studium der entsprechenden Gesetze und bindenden Richtlinien oder ein Kontakt zu einem Fachberater für waffentechnische Sicherheitsfragen.
Fachkompetente Auskünfte zum Waffenrecht und zum Waffenschrank erhalten Sie außer bei den speziellen Ausrüstern auch bei Ihrer Landeskriminalpolizei (Hier z.B. Polizei Baden-Württemberg). Dort gibt es in der Regel einen Ansprechpartner aus dem zuständigen Dezernat oder Kommissariat. Die latente Gefährlichkeit von Feuerwaffen wird auch weiterhin vom Gesetzgeber und den Ordnungsbehörden zu einer umfassenden Reglementierung führen. Für Jäger wurde das Jagdgesetz ins Leben gerufen, welches auch in waffenrechtliche Bereiche reicht. Die bestandene Jägerprüfung berechtigt auch zum privaten Besitz von Waffen, für die Sportschützen gibt es die Berechtigung zum Waffenbesitz privater Natur nur bei Vorlage entsprechender Befähigungen eines anerkannten Schützenvereins nach dem Vereinsrecht. Hier gehört eine Waffenkundeschulung mit zu den Bedingungen.
Jede Waffe in privater Hand ist in persönlichen Waffenbesitzkarten vermerkt, eine genaue Definition erlaubter Waffen und nicht erlaubter Feuerwaffen geht aus dem Waffengesetz hervor. Die Aufbewahrungspflicht ist für alle Waffen bindend, eine entsprechende Kontrolle behalten sich die genehmigenden Behörden vor.
Auch für den Transport der Waffen und Munition zum Schießstand oder zur Jagd gelten ganz besondere Vorschriften. Eine Nichteinhaltung der mit dem Waffenbesitz verbundenen Auflagen kann eine Verwirkung der Gestattung und einen behördlichen Einzug der Schusswaffen zur unmittelbaren Folge haben. Bitte gehören Sie zu den verantwortungsvollen Waffenbesitzern und tragen Sie in ausreichender Form dafür Sorge, dass durch Ihre privaten Waffen niemand zu Schaden kommen kann. Geeignete Waffenschrank-Modelle werden durch die heimische Industrie für Tresore und Wertschutzschränke hergestellt. Das einmalige Investment schützt den Waffenbesitzer vor Verlust durch Diebstahl und vermeidet das Unbefugte möglicherweise mit den Waffen hantieren. Es gibt sogar Formen von Waffenschränken, deren Charakteristiken vor zusätzlichen Gefahren, wie zum Beispiel einem Brand, ebenfalls wirkungsvoll schützen können.
> Sehr große Waffenschrank-Auswahl
> Zertifizierungsstelle für Tresore aller Art und Bauweise
Bildquelle:
uwemueller - Liepnitzsee
(Liepnitzsee – für mich der schönste Ort zum Nordic Walking)
Mag.a Bernadette Maria Kaufmann
(Reisemythen)