Die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Rentensystem in Deutschland ist als Umlageverfahren aufgebaut. Das bedeutet, dass die arbeitende Bevölkerung die Renten erbringt für die Rentenbezieher. Anders als bei einer kapitalgedeckten Rentenversicherung, zahlt der Erwerbstätige seine Rentenbeiträge nicht auf ein eigenes Kapitalkonto ein, sondern die Beiträge fließen der Rentenversicherung zu. Diese zahlt aus diesen Geldeingängen die Rentenzahlungen an die Empfänger aus. Das System stammt aus dem 19. Jahrhundert, und basiert auf einer Bevölkerungsentwicklung, das dem Aufbau einer Pyramide gleicht. Unten ist ein großer Teil noch nicht erwerbsfähiger Kinder und Jugendlicher. Der große mittlere Teil sind die Erwerbstätigen, und der kleine obere Teil sind die Rentenbezieher.

Veränderung der Bevölkerungsstruktur

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich diese Bevölkerungsstruktur gravierend verändert. Der Anteil der Kinder hat sich stetig verkleinert, wogegen die Zahl der Rentenbezieher ständig zugenommen hat. Die Bevölkerungsstruktur hat heute die Form eines Luftballons, nach oben wird er immer breiter. Die Ursachen hierfür ist einerseits die längere Lebenserwartung der Menschen und andererseits der drastische Rückgang der Geburtenrate.

Einführung der privaten Altersvorsorge

Die Folge dieser Bevölkerungsentwicklung auf das Rentensystem hat gravierende Auswirkungen. Das Rentensystem in der ursprünglichen Form funktioniert nicht mehr. Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich deutlich verringert. Die Menschen treten später in das Arbeitsleben ein, Ursachen hierfür sind längere Schulzeiten und Studienzeiten. Durchgehende Erwerbsbiographien werden immer seltener, Arbeitslosigkeit und Auszeiten nehmen zu. Die Zahl der Rentenempfänger hat drastisch zugenommen. Für das Rentensystem bedeutet das, dass die Geldeingänge nicht mehr für die Rentenzahlungen ausreichen. Die Folge sind entweder Erhöhungen der Rentenbeiträge, Erhöhung des Renteneintrittalter oder Verringerung der Rentenbezüge. Als bei der damaligen Rentenreform die gesetzlichen Rentenbezüge gekürzt wurden, wurde den Erwerbstätigen eine Möglichkeit zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge angeboten, die sogenannte Riesterrente.

(Bild: Rudolf Schneider)

Aufbau der Riesterrente

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Die Riesterrente ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Rentenversicherung. Der Erwerbstätige kann derzeit bis zu vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens, maximal 2.100,-- Euro, in die Riesterrente einzahlen. Somit baut sich bis zum Eintritt in die Rente ein Kapitalstock auf, der dann bei Eintritt ins Rentenalter verrentet wird. Der Berechtigte erhält dann eine lebenslange monatliche Rente. Somit kann er seine späteren Rentenbezüge erhöhen. Die Gruppe der Riesterrente-Berechtigten hat der Gesetzgeber genau festgelegt. Es sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Daneben haben auch Beamte und Richter die Möglichkeit die Riesterrente zu nutzen. Bei dieser Personengruppe spricht man von den unmittelbar Berechtigten. Daneben gibt es die Gruppe der mittelbar berechtigten Nutzer. Mittelbar ist jemand dann, wenn der Ehepartner unmittelbar riesterberechtigt ist. Da diese über kein eigenes Einkommen verfügen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dieser Personenkreis eine jährliche Mindestzahlung von derzeit 60,-- Euro in die private Altersvorsorge einzahlen muss.

Beispielrechnungen: Ein Angestellter hat ein Jahreseinkmmen von 40.000,-- Euro. Der Maximalbeitrag zur Riesterversicherung beträgt dann 1.600,-- Euro (4 % von 40.000,-- Euro).

 

Staatliche Förderung bei der Riesterrente

Damit möglichst viele Erwerbstätige und deren Ehepartner die private Altersvorsorge nutzen, hat der Staat eine gesetzliche Förderung eingeführt. Die Förderung basiert einerseits auf einer staatlichen Zulage und zum anderen in einer Steuervergünstigung.

Die Grundzulage beträgt für 154,-- Euro. Darüber hinaus gibt es eine Kinderzulage. Für jedes noch nicht erwerbstätige Kind beträgt diese 185,-- Euro. Ist das Kind nach 2008 geboren, beträgt die Kinderzulage 300,-- Euro im Jahr. Die Grundzulage und die Kinderzulagen rechnen auf den Jahresbeitrag von vier Prozent an.

Neben der Zulage kann eine Steuerbegünstigung erfolgen. Ausgehend von der erbrachten privaten Vorsaorge, maximal 2.100,-- Euro, wird eine Steuerermäßigung berechnet. Wird dieser Steuerminderungsbetrag durch die Zulagen nicht vollständig aufgebraucht, wird eine Steuererstattung gewährt. Insbesondere für kinderlose Ehepaare oder ledige Personen überwiegt die Steurermäßigung die Zulagen. Die Steuerermäßigungen werden jedoch nicht auf das Rentenkonto eingezahlt, die Beitragshöhe von vier Prozent muss der Vertragsinhaber selber einzahlen.

Beispielrechnungen

Angestellter, Einkommen 40.000,-- Euro p.a., verheiratet, 2 Kinder, eines vor 2008 und das andere nach 2008 geboren. Ehepartnerin ist nicht erwerbstätig.

Riesterbeitrag 1.600,-- Euro abzüglich Grundzulage von 154,-- Euro abzüglich 185,-- Euro Kinderzulage abzüglich 300,-- Euro Kinderzulage plus 60,-- Euro Beitrag Ehepartnerin abzüglich 154,-- Euro Grundzulage für Ehepartnerin. Insgesamt ist ein Eigenanteil von 867,-- Euro (1600-154-185-300+60-154) erforderlich, um die volle Riesterförderung zu erhalten. Eventuell kann noch eine steuerliche Begünstigung anfallen. Bei Ehepaaren müssen zwei getrennte Riesterverträge bestehen.

 

 

Verrentung, Wohnriester und Besteuerung

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Der während der Erwerbstätigkeit angesammelte Kapitalstock dient dann der Verrentung, das bedeutet, dass eine lebenslange Rentenzahlung eintritt. Die Riesterrente bietet jedoch die Möglichkeit 30 Prozent des Kapitalstockes einmalig auszuzahlen. Die verbleibenden 70 Prozent müssen verrentet werden.

Wohnriester

Wer einen Riestervertrag hat und Zulagen erhalten hat, kann diese schon dann verwenden, wenn das Kapital zum Erwerb oder Neubau einer eigengenutzten Wohnimmobilie verwendet wird. Geplant sind auch Modernisierungsmaßnahmen. Der Hintergrund ist, dass die Anschaffung einer eigengenutzen Immobilie die beste Altersvorsorge ist.

Bei der Besteuerung der Riesterrente gibt es die Besonderheit, dass eine nachgelagerte Besteuerung eintritt. Während der Ansparzeit reduzieren sich die Steuerzahlungen. Die Rentenzahlungen unterliegen der Besteuerung, allerdings mit dem dann gültigen Steuersatz.

Kritikpunkte der Riesterrente

Es wird kritisiert, dass die Beitragszahlungen höher sind als die Rentenzahlungen. Hier ist festzuhalten, dass die Riesterrente genau wie die gesetzliche Rente eine lebenslange Rentenzahlung ist. Verstirbt die berechtigte Person sehr früh, verfällt das überschüssige Kapital, im umgekehrten Fall übersteigen die Rentenzahlungen den angesparten Kapitalstock. Es gibt also keine Garantie, dass das eingezahlte Kapital vollkommen verrentet wird.

Moniert werden die hohen Vertriebskosten. Die Riesterrente wird von privaten Gesellschaften angeboten. Hierbei fallen hohe Vertriebsprovisionen an. Diese werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Diese Kosten fallen auch bei privaten Rentenversicherungen an.

Ob die Einwände berechtigt sind oder nicht, muss individuell überprüft werden. Richtig ist, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der angestrebten Ziele permanent überprüft, und die Anbieter überwacht. Bezüglich der Lebensdauer des Vertragsinhabers erübrigt sich jede Kritik, sie ist individuell und nicht vorhersehbar.

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