Rückgaberecht in den ersten sechs Monaten

Angenommen, Sie haben sich ein schönes, gebrauchtes Auto gekauft und stellen später fest, dass es doch einen gravierenden Mangel hat. In diesem Fall kommt es ganz darauf an, wann Sie das Auto gekauft haben und was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Schauen Sie sich also zunächst Ihren Kaufvertrag an. Manchmal bestehen Verkäufer darauf, im Kaufvertrag genau festzuhalten, welche Teile des Autos sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand befunden haben. Wenn dies der Fall ist, haben Sie leider schlechte Karten. Denn wenn das defekte Autoteil als mangelfrei im Kaufvertrag aufgeführt ist, ist der Verkäufer immer auf der sicheren Seite. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall selbst vorwerfen, dass Sie den Zustand der aufgeführten Teile nicht überprüft haben.

Doch die meisten Kaufverträge werden nicht so detailliert erstellt. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Autokauf auf, haben Sie die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verkäufer muss das Auto dann zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten oder den Mangel beheben lassen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass das Auto beim Kauf mangelfrei war. Auch wenn der Zustand nicht detailliert im Kaufvertrag festgehalten wurde, hat der Verkäufer vielleicht die Möglichkeit, indem er Zeugen bemüht wie beispielsweise eine Kfz-Werkstatt, die das Auto vor dem Verkauf geprüft hat. Sie sehen also, das Thema Rückgaberecht beim Gebrauchtwagenkauf auf ist nicht so ganz einfach.

Wenn der Mangel sechs Monate nach dem Autokauf auftritt

Tritt der Mangel erst sechs Monate nach dem Autokauf auf, sind Sie immer in der Beweispflicht. Dann müssen Sie nachweisen, dass der Defekt schon vor dem Kauf vorgelegen hat. Dies ist allerdings in der Praxis sehr schwierig, deswegen scheitert der Versuch einer Rückgabe in der Regel, wenn die Sechsmonatsfrist verstrichen ist.

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