Das neue Rentengesetz

Mit dem neuen Rentengesetz können langjährig Versicherte mit dem 63 Lebensjahr in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen. Bisher mussten Rentner einen Abschlag von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen, wenn sie vor dem gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren in Rente gingen, max. 18 Prozent.

Was sind die Voraussetzungen für diese Regelung:

  • Das neue Rentengesetz tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die Berechtigten den Rentenantrag stellen.
  • wichtigste Voraussetzung ist, dass die berechtigte Person 45 Beitragsjahre für die Rentenversicherung aufweisen kann.
  • Kurzfristige Unterbrechungen durch Bezug von Arbeitslosengeld I, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr oder Zeiten der Pflege werden als Beitragsjahre gewertet. Ebenso zählen Schlechtwetter-, Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld.
  • Nicht anrechenbare Zeiten sind Zeiten in denen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Harz IV) bezogen wurden.
  • Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I in den zwei Jahren vor dem 63 Lebensjahr werden nicht berücksichtigt, Hierdurch soll eine Frühverrentungswelle vermieden werden. Ausnahme hiervon ist, wenn das Unternehmen insolvent wird, oder wenn das Unternehmen den Geschäftsbetrieb einstellt. In diesen Fällen liegt kein Missbrauch vor.
  • Auch freiweillig versicherte Personen, insbesondere Handwerker, die nach 18 Pflichtjahren in die Selbständigkeit wechseln und freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben, können von der neuen Regelung Gebrauch machen.


Schrittweise Anhebung der Rente ab 63

 

Diese Regelung gilt für die Jahrgänge vor dem 01. Januar 1953. Für die Jahrgänge die nach dem 01. Januar 1953 geboren wurden gibt es eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Pro Jahrgang werden zwei Monate zu 63 hinzu addiert. Diese Regelung gilt für die Jahrgänge bis 1963. In der nachfolgenden Tabelle wird das Renteneintrittsalter pro Jahrgang dargestellt.

 Schrittweise Anhebung der Rente ab 63

Versicherte
Geburtsjahrgang
Anhebung um … Monateauf Alter
JahrMonat
1953 2 63 2
1954 4 63 4
1955 6 63 6
1956 8 63 8
1957 10 63 10
1958 12 64 0
1959 14 64 2
1960 16 64 4
1961 18 64 6
1962 20 64 8
1963 22 64 10
Wie viel kostet die Rente mit 63

Die Rente ab 63 ist verbunden mit anfänglichen Kosten von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr, die rasch auf 2 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen. Langfristig bis 2030 wird mit Kosten von rund 3 Mrd. Euro pro Jahr gerechnet.

Die Kosten des Gesamtpakets sind im Gesetz dargestellt:

Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung (in Milliarden Euro einschließlich Krankenversicherung der Rentner, heutige Werte)
201420152016201720182019202020252030
Rentenpaket insgesamt 4,4 9,0 9,3 9,3 9,3 9,3 9,4 10,0 11,0
Kindererziehungszeiten 3,3 6,7 6,7 6,6 6,6 6,6 6,6 6,5 6,1
Bes. langj. Versicherte 0,9 1,9 2,2 2,0 1,9 1,8 1,8 2,1 3,1
Erwerbsminderungsrente 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,7 0,8 1,4 2,1
Rehabilitationsbudget 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,0 -0,3
Logo zum Rentenpaket
Der Bundestag hat dasRentenpaket beschlossen.

Warum wurde die Rente mit 63 eingeführt und wer profitiert davon?

Warum wurde die Rente mit 63 eingeführt?

Es war mal wieder Wahlkampf und die SPD hatte mit der letzten Rentenreform (Rente ab 67) erhebliche Verluste bei den letzten Wahlen erlitten. Hier musste Abhilfe geschaffen werden, und so hat die SPD das Versprechen gegeben, langjährige Beitragszahler können mit 63 eine abschlagefreie Rente beantragen. Die neue Regierung ist eine große Koalition aus CDU und SPD. Nun konnte die SPD ihr Versprechen größtenteils umsetzen. Es wurde damit argumentiert, dass es nicht hinnehmbar sei, dass langjährige Beitragszahler bei Renteneintritt vor dem 65 Lebensjahr Abschläge hinnehmen müssen. Die Rente mit 63 ist eine politisch motivierte Rentenreform.

Wer profitiert von der Rente mit 63?

Von der Rente ab 63 können anfänglich bis zu 200.000 Personen pro Jahr profitieren, davon sind rund ein Viertel Frauen. Die Zahl der Rentenberechtigten ist zunächst einmal als gering zu bezeichnen. Allerdings erhöht sie sich durch die Anpassungsregelung für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 drastisch. Diese Jahrgänge sind geburtenstarke Jahrgänge, von denen die meisten auf 45 Beitragsjahre kommen. Die Anzahl der hiervon profitierenden Personen ist in der Summe sehr groß.

 

Wertung der Rente mit 63

Sieht man von der politischen Komponente ab, und bewertet die Rentenreform unter volkswirtschaftlichen Aspekten, ist die Rente mit 63 als ein Fehler zu bezeichnen.

Rentenreformen sollten Generationengerechtigkeit beinhalten. Die Rente mit 63 begünstigt die Personen, die durch ihre Arbeitsleistung eine hervorragende Rentenleistung zu erwarten haben. Die meisten dieser Jahrgänge haben 45 Beitragsjahre erbracht, dementsprechend hoch ist die zu erwartende Rente. Die Jahrgänge nach 1963 sind die geburtenschwachen Jahrgänge, der Geburtenrückgang nahm seit diesem Zeitraum drastisch zu. Die Folge wird sein, dass die heutige junge Generation überdurchschnittlich hohe Rentenbeiträge zahlen muss. Die Generationengerechtigkeit ist somit nicht gegeben.

Das Argument der vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit

Die Politik nahm das Argument der vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit auf, um die Rente mit 63 zu begründen. Es stimmt, dass bestimmte Berufe eine hohe Erwerbsunfähigkeit ab dem 60 Lebensjahr aufweisen. Hier hätte man besser daran getan, diesen Personen eine Alternative zu der bis dahin gültigen Gesetzeslage zu schaffen. Eine Lösung wäre gewesen, die Erwerbsminderungsrente zu reformieren, und somit gezielt den betroffenen Personen Hilfe zukommen zu lassen. Zwar wird die Erwerbsunfähigkeitsrente verbessert, jedoch nur in geringem Maße.

Aushebelung der Rente mit 67

Die Regelung der Rentenreform mit dem Ziel "Rente mit 67" hatte einen realen Bezug auf die Lebenssituation der Bevölkerung in Deutschland. Statistisch werden die Menschen immer älter, die Lebenserwartung liegt heute bei ca. 80 Jahren, mit zunehmender Tendenz. Damit das Rentensystem auch zukünftig erhalten bleibt, war die Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre gerechtfertigt. Es gibt sogar Überlegungen das Renteneintrittsalter auf 70 zu erhöhen. Will man ein stabiles Rentensystem erhalten, kann man entweder das Renteneintrittsalter erhöhen, die Rentenbeiträge erhöhen oder die Rentenleistung reduzieren. Mit der jetzigen Regelung der Rente mit 63, wird die letzte Rentenreform total ausgehebelt. Ein Großteil der jetzigen Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit vor dem 67 Lebensjahr in Rente zu gehen, und zwar ohne Abschläge. Verlierer sind die Arbeitnehmer die keine 45 Beitragsjahre haben und jüngere Jahrgänge, die viel später mit der Arbeit begannen und 45 Beitragsjahre gar nicht mehr schaffen können.

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