Scheidung innerhalb von 3 Ehejahren

In Fällen von nur kurzer Ehedauer ist zu berücksichtigen, dass das Trennungsjahr als Ehejahr mitzählt. Dies kann wichtige Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich haben, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Ein automatischer Versorgungsausgleich findet erst nach 3 Jahren Fortbestand der Ehe statt. Auch eine Aufenthaltsberechtigung vom ausländischen Ehepartner kann betroffen sein. Inzwischen kann auch eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland – nach deutschem Recht - geschieden werden, wenn der Wohnsitz während der Ehezeit in Deutschland war.

Kosten der Scheidung

Gerade wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war, die scheidungswilligen Ehepartner sich vor dem Scheidungstermin bereits über alle relevanten Punkte geeinigt haben und keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, entscheiden sich manche Ehepaare, nur einen Anwalt einzuschalten, um Kosten zu sparen. Da die Einreichung eines Scheidungsantrages beim zuständigen Amtsgericht nur von einem Anwalt erfolgen kann, wird dies immer der Antragsstellende sein. Wenn im Laufe der Scheidungsverhandlung jedoch plötzlich Uneinigkeiten auftreten, wird dieser Anwalt parteiisch sein und Zugunsten des Ehepartners tätig werden, der ihn beauftragt hat.

Scheidung (Bild: Pixabay)

Einen Unterschied der entstehenden Kosten für einen online beauftragten Anwalt oder einem Anwalt vor Ort gibt es nicht, da ein Anwalt nach festgelegten Sätzen abrechnen muss. Die Gerichtskosten werden aus den Einnahmen beider Eheleute ermittelt. Die Kosten der Scheidung (den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten) trägt der Antragsteller. Hat der Antragsgegner ebenfalls einen Anwalt beauftragt, sind dessen Kosten von ihm selbst zu tragen. Steht im Scheidungsurteil, dass die Kosten gegeneinander aufgerechnet werden, kann der Antragsteller diese vom Antragsgegner anteilig einfordern. Es ist auch möglich, bei Einreichung des Scheidungsantrags Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die Kosten der Scheidung selbst zu tragen. Gezahlte Scheidungskosten sind bei der Steuerklärung für das Jahr, in dem sie bezahlt wurden, absetzbar.

Scheidung nach mehreren Ehejahren

Der eigentliche Scheidungstermin enthält nur die Scheidung an sich und den Versorgungsausgleich. Hatte die Ehe mehrere Jahre Bestand und treten Streitigkeiten bezüglich Kinder und/oder Finanzen auf, muss dies in gesonderten Verhandlungen geklärt werden. Die Deutsche Rechtsprechung versucht, möglichst gerecht über die finanziellen Seiten der Scheidung zu urteilen. Eine in früheren Jahren bestandene Schuldfrage gibt es nicht mehr. Es ist also gleichgültig, wer die Scheidung aus welchen Gründen einreicht. Es gilt nur das Zerrüttungsprinzip.

Der Versorgungsausgleich

Wurde die Ehe nach mehreren Jahren geschieden, hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen während der Ehezeit Anspruch auf Rentenausgleich für den Zeitraum des Fortbestands der Ehe. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche, sondern auch Zusatzrenten, wie Betriebsrente und Beamtenpension. Bestand die Ehe länger als 3 Jahre, ist kein gesonderter Antrag des geringer verdienenden Ehepartners erforderlich, sondern das Gericht lässt bei Scheidungsantrag die Rentenansprüche der Ehepartner beim jeweiligen Rententräger automatisch ermitteln. Liegt ein Ehevertrag vor, in dem der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, gilt dies nach der neuesten Rechtsprechung nur dann, wenn dem geringer verdienenden Ehepartner dadurch keine eklatanten Nachteile entstehen oder ein anderer Ersatzausgleich stattfindet. Vorsicht, wenn man aus Kostengründen keine Scheidung einreicht, sondern getrennt weiter lebt: Auch beim Versorgungsausgleich gilt die Trennungszeit als Ehezeit!

Getrennt von Tisch und Bett

Wollen beide Ehepartner die Scheidung, ist dennoch das Trennungsjahr einzuhalten. Eine schnellere Scheidung ist nur dann möglich, wenn einem der Ehepartner der Fortbestand der Ehe nicht mehr zuzumuten ist, zum Beispiel nach einer Misshandlung. Will nur einer der Eheleute die Scheidung und der andere Ehepartner den Fortbestand der Ehe verlängert sich die Trennungszeit auf 3 Jahre. Einen Fortbestand der Ehe auf Dauer ist nicht möglich, auch wenn ein Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn einer der Partner an einer schweren Erkrankung leidet, die über kurz oder lang tödlich endet. Hier sieht das Gericht für den Erkrankten eine unzumutbare Härte und wird einer Scheidung nicht stattgeben.

KEINE Dienstleistungen (Bild: Pixabay)

Ist es aus finanziellen Gründen im Trennungsjahr nicht möglich, zwei Wohnungen zu unterhalten, kann auch die Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung anerkannt werden. Hier ist jedoch unbedingt erforderlich, dass eine tatsächliche Trennung eingehalten wird. Also keine Dienstleistungen wie waschen, bügeln, kochen, putzen, etc. erbracht werden. Auch die Einkäufe und Mahlzeiten müssen getrennt stattfinden. Am besten den Vorratsschrank und Kühlschrank in "mein" und "dein" aufteilen. Dass die Trennung im Schlafbereich erfolgt ist, es also kein gemeinsames Schlafzimmer mehr gibt, ist natürlich selbstverständlich. Ein kurzfristiger "Versöhnungsversuch" soll keine Auswirkung auf die Trennungszeit haben. Dies wird jedoch sicher auch vom Richter abhängig gesehen werden müssen.

Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung

Die Verhandlungen über das Sorgerecht, die Vermögensverteilung und eventuelle Unterhaltszahlungen erfolgen getrennt vom eigentlichen Scheidungsverfahren.

Sorgerecht

Nach BGB ab § 1626 haben grundsätzlich beide Elternteile das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das Gericht geht also zuerst einmal davon aus, das dieses gemeinsame Sorgerecht bestehen bleiben soll. Dies bedeutet, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt, alltägliche Entscheidungen alleine treffen darf, jedoch bei schwerwiegenden Entscheidungen der andere Elternteil ebenfalls zustimmen muss. Es kann aber auch das alleinige Sorgerecht beantragt werden, wenn besondere Gründe dafür vorliegen. Geschieht dies im Einverständnis beider Elternteile, wird das Gericht dem im Regelfall zustimmen. Bei der Frage des Sorgerechts im Streitfall wird immer das Jugendamt mit einbezogen. Vorrangig wird immer das Kindeswohl im Blickfeld stehen. Ab einem Alter von 14 Jahren muss auch das Kind angehört werden, damit nicht Entscheidungen an ihm vorbei gefällt werden.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche des Kindes werden nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Sollte der Unterhaltspflichtige keine Zahlung leisten, müssen diese Ansprüche gerichtlich eingefordert werden, da sie ansonsten verjähren. Erfolgt keine Zahlung oder kann der Unterhaltspflichtige nicht zahlen, hat das Kind Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Bei Fragen des Unterhaltes gegenüber dem Ehepartner muss unterschieden werden zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Unterhalt nach der Scheidung. Beim Trennungsunterhalt wird noch die finanzielle Situation, der Lebensstandard während der Ehe als Berechnungsbasis herangezogen. Beim Unterhalt nach der Scheidung hat die Gesetzgebung aber die Eigenverantwortlichkeit des Fordernden stärker betont. Sollten also nicht besondere Gründe vorliegen, wie die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes, ist nach neuester Gesetzgebung dem Geschiedenen eine Erwerbstätigkeit zuzumuten. Somit besteht nur ein zeitlich begrenzter, reduzierter oder gar kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Vermögensaufteilung

Nur was innerhalb der Ehezeit an Vermögen angesammelt wurde, also der Zugewinn, wird unter den Eheleuten aufgeteilt. Was bereits vor der Ehe vorhanden war, Erbschaften und Schenkungen bleiben hiervon unberührt. Es ist deshalb wichtig, eine genaue Aufstellung darüber zu machen, was im persönlichen Eigentum ist und was aufgeteilt werden muss. Im Streitfall muss dies anhand von schriftlichen Unterlagen nachgewiesen werden.

Vermögensaufteilung (Bild: Pixabay)

Schulden sind nur dann von beiden zu tragen, wenn sie auch gemeinsam aufgenommen worden sind, sie also zum Beispiel einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Schulden, die von nur einem Ehepartner aufgenommen und unterschrieben wurden, sind auch alleine von ihm zu begleichen. Dies gilt auch während der Ehezeit.

Auch über gemeinsam erworbenes Wohnungseigentum, das als eheliche Wohnung diente, kann und wird ein Familienrichter nicht entscheiden. Was er entscheiden kann, ist, wer erst einmal in der ehemaligen ehelichen Wohnung bleiben kann und eventuell eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Im Vordergrund wird bei dieser Entscheidung stehen, bei wem die Kinder verbleiben. Wobei die Frage, ob sich der/die Nutznießer/in die Wohnung auch leisten kann, nur er/sie selbst beantworten kann. Oft bleibt als einzige Lösung nur der Verkauf der gemeinsamen Wohnung.

Wohnungseigentum (Bild: Pixabay)

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzen, sondern lediglich informativ auf eventuelle Sachverhalte aufmerksam machen kann. Für eine Rechtsberatung schalten Sie bitte einen Rechtsanwalt ein, der Sie nach der neuesten Rechtssprechung berät.

Quellen:

Amtsgericht Kassel

http://www.ag-kassel.justiz.hessen.de/irj/AMG_Kassel_Internet?cid=4fd60f2b37ef0cdf5132fd72a12b8a7d

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Working_Paper/2013_1_ehescheidungen_deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Gebührentabelle

http://www.advoscheidung.de/PDF/kosten-scheidung-rechtsanwalt-gericht-streitwert.pdf

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Düsseldorfer Tabelle

http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html

Bilder:

Pixabay

 

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Ajerrar, am 27.08.2014
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Bildquelle:
I. Ajerrar (Mit Gelassenheit das Leben meistern)

Autor seit 13 Jahren
137 Seiten
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