Vor dem Hintergrund neuer Spritpreisrekorde gerät vor allem die Pendlerpauschale wieder verstärkt in die Diskussion. Gemessen an den tatsächlichen Fahrtkosten geht die Entlastungswirkung der Pendlerpauschale seit Jahren zurück, belegt eine von der Linken in Auftrag gegebene Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Damit ein Durchschnittsverdiener über die Steuerersparnisse den gleichen Anteil der Fahrtkosten decken könnte wie 1991, müsste die Pendlerpauschale heute statt 30 etwa 74 Cent pro Entfernungskilometer betragen. Legt man das Entlastungsniveau des Jahres 2004 zugrunde, müsste die Pauschale bei 49 Cent liegen.

Ein Lösungsansatz in dieser Diskussion wäre die Umgestaltung der Entfernungspauschale in eine umweltunterstützende Steuererleichterung.

Es steht außer Frage, dass zum einen die Umwelt vor Belastung geschützt werden muss, andererseits ist es einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist auf seine Familie zu verzichten.

Sinn der Pendlerpauschale war bei ihrer Einführung der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie. Da zwei an verschiedenen Orten berufstätige Ehegatten, Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte nur durch den Verzicht auf eine gemeinsame Wohnung vermeiden könnten. Zum anderen ist es einer Familie nicht zumutbar, dass ein Partner auf seinen Arbeitsplatz verzichtet um Fahrtkosten zu sparen.

Die Pauschale darf zukünftig, nur für tatsächlich auftretende Kosten angerechnet werden. Ein Fußgänger oder Fahrradfahrer oder wie auch immer, dem mit seinem Weg zur Arbeit keine Kosten entstehen, benötigt keine Unterstützung. In der Realität ist dieser Personenkreis auch tatsächlich nicht übermäßig weit von seiner Arbeitsstätte entfernt. Der persönliche finanzielle Verlust würde sich somit in einem sehr erträglichen Rahmen halten.

Die Gruppe von Personen welche mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln unterwegs sind, erwerben eine Entgeldbescheinigung für die Beförderung. Dieses kann in Form eines Einzeltickets, für die jeweilige Beförderung oder eine Wochenkarte bis hin zur Dauerkarte sein.

Somit ist der Aufwand schnell und problemlos nachzuweisen. Der Vorteil ist, dass Nutzer damit auch die Verkehrsmittel gegen Abgabe des geforderten Endgeldes nutzen. Häufiger ist dieses Beförderungsendgeld geringer als jene Kosten, welche auftreten, um mit einem PKW im städtischen Verkehr unterwegs zu sein. In diesem Fall wird die Umwelt auch hier entlastet.

Für den großen Personenkreis an Pendler, welche eine weite Strecke vom jeweiligen Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle zurücklegen müssen, belasten im Moment noch stark die Umwelt. Aus den Berichten vieler Betroffener geht hervor, es ist ihnen nicht möglich sich mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen Kraftfahrzeug zum Arbeitsort zu bewegen. Dieses liege an verschiedenen Faktoren. So wird genannt:

1.    Die Arbeitsstelle liege außerhalb des ÖPNV-Netzes.

2.    Arbeitsbeginn/ende sind nicht mit den Fahrzeiten abgestimmt

3.   Der Wohnort ist mit dem Arbeitsort nicht mit der gleichen ÖPNV verbunden. Dadurch sind      Umsteigen und Wartezeiten bedingt.

Aus diesen vorgenannten Gründen lässt sich ersehen, ein eigenes KFZ ist für diesen Personenkreis unumgänglich. Jedoch steht hier die Frage nach der Beschaffenheit der Fahrzeuge.

Um diesen, einen Anreiz zum Umdenken zu geben wäre eine Veränderung der Entfernungspauschale notwendig. Wie schon Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer kritisiert, mangelt es am Engagement bei alternativen Antrieben. "Gerade einmal ein Prozent der im Januar und Februar in Deutschland verkauften Fahrzeuge waren mit alternativen Antrieben wie Erdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieben versehen", Er sagte weiter. "Die Autofahrer murren über hohe Benzinpreise aber ihr Verhalten ändern sie eigentlich gar nicht."

Ein Argument der Kraftfahrzeugnutzer ist die notwendige Neuanschaffung eines Fahrzeuges, wäre mit Kosten verbunden. Bei einer sowieso geplanten Neuanschaffung welche von Herrn Dudenhöfer angesprochen wurde träfe dieses nur noch auf die Mehraufwendung eines Alternativantriebes zu. Dazu in diesem Absatz mehr. Zur allgemeinen Diskussion darüber, ein bestehendes Auto weiterzufahren oder ein neues Auto anzuschaffen, schreibe ich den nachfolgenden Abschnitten.

Generell muss aber die Politik ein Zeichen für mehr Umweltbewusstsein setzen. Wenn es der Politik wirklich daran liegt, den Co- Ausstoß von Kraftfahrzeugen zu senken, dann sollte dort aus einem Lippenbekenntnis, endlich Taten werden. Ein Mittel wäre die Einführung einer umweltunterstützenden Steuererleichterung. Diese solle darauf basieren, je weniger Co2 bei der Herstellung und Verbrennung des Kraftstoffes entsteht, umso höher ist die Erleichterung. Bei biologisch hergestelltem Erdgas wäre dieser Prozess am geringsten und dort solle die höchste Erleichterung bestehen. Auch als Ausgleich dafür, dass die Anschaffung dieser Fahrzeuge noch teurer ist, als ein herkömmliches Neufahrzeug oder bei einem Gebrauchtfahrzeug. Zum anderen ist es damit, zukünftig attraktiv für Landwirte eine Anlage zur Produktion von biologischem Erdgas zu errichten.

Ein noch größerer Anreiz wäre, die Erstattung per sofort Monat für Monat pauschalisiert auszuzahlen. Eine Verrechnung kann dann mit der Steuererklärung erfolgen.

Einige Pendler müssen ihre Arbeitskraft im Niedriglohnsegment feil bieten. Diesen würde eine solche Steuervergünstigung nichts nutzen.

Darum sollte hier auf Nachweis der Anschaffung eines neuen Umweltfahrzeuges anstelle einer Steuererleichterung eine Umweltpauschale gezahlt werden. Diese solle nicht wie beim Abwracken als Einmalzahlung, sondern als Monatspauschale in Anrechnung der Fahrkilometer gezahlt werden. Somit hätte dieser Personenkreis, auch sofort etwas bei der Anschaffung eines neuen umweltfreundlichen Fahrzeuges.

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