Erweiterung der Freizügigkeit führt zu Sicherheitsproblemen

In der Praxis sieht das Geschehen auf Schweizer Baustellen etwas anders aus. Die Ursache liegt zum einen in der erweiterten Personenfreizügigkeit gegenüber osteuropäischen Arbeitern aus Ungarn, Tschechien, Polen, Slowakei, Estland, Litauen usw., die seit dem 01.05.2011 in Kraft ist. Diese arbeiten häufig scheinselbstständig auf Schweizer Baustellen. Über die Qualifikation der Arbeiter ist wenig bekannt. Sie werden allerdings in sämtlichen Baubereichen eingesetzt. Durch die mitunter fehlende Qualifikation stellen sie bereits für sich selber eine Gefahr dar. Dazu kommen prekäre Lebensbedingungen. Nicht selten wohnen die Osteuropäer sogar auf den Baustellen. Ihre Erholung von der schweren Arbeit ist nicht gewährleistet. Häufig werden die Osteuropäer über Zeitarbeitsfirmen oder Outsourcing- Unternehmen eingesetzt. Wenn ein Unfall passiert, fühlt sich niemand verantwortlich, weil die Arbeiter zudem selbstständig sind.

Einzelne Arbeitsschritte planen

Die Risiken der osteuropäischen und Schweizer Bauarbeiter können gering gehalten werden, wenn die Sicherheitsbestimmungen auf Schweizer Baustellen generell eingehalten werden. Dazu gehört zunächst eine ordentliche Planung. Die anstehenden Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass sie sicher und gefahrenfrei erledigt werden können. Dazu gehört zum Beispiel eine einwandfreie und funktionstüchtige Arbeitsausrüstung. Alle Werkzeuge und besonders Maschinen müssen sicherheitsgeprüft sein. Reparaturbedürftige Geräte oder Maschinen dürfen überhauptnicht mehr eingesetzt werden.


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Arbeitsschutzkleidung tragen

Neben der Funktionstüchtigkeit von Werkzeugen, Maschinen und Geräten benötigen die Arbeiter. Das beginnt bei den Schuhen. Arbeitsschutzschuhe sollten mit Stahlkappen ausgestattet sein, damit fallendes Baumaterial (Steine, Trümmer) die Füße nicht verletzt. Je nach Tätigkeit gehört auch ein Helm zur Grundausstattung. Als Bekleidung sollten die Arbeiter reißfeste Arbeitsschutzanzüge tragen. Für bestimmte Arbeiten ist Sicherheitskleidung erforderlich. Dazu gehören auch Schutzbrillen und Atemschutzmasken.

Konzentriert arbeiten

Die Arbeiter selbst sollten während ihrer Arbeit die Möglichkeit haben störungsfrei zu arbeiten. Schwierige Arbeitsschritte erfordern Konzentration. Ständige Unterbrechungen erhöhen die Unfallwahrscheinlichkeit. Für Fassadenarbeiten sind Gerüste erforderlich. Gerüste müssen sicher aufgebaut werden. Das gleiche gilt für Leitern.

Arbeitsschutz ist Unfallprävention

Arbeitssicherheit ist die Voraussetzung für Versicherungsschutz. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann muss nachgewiesen werden, dass alle Sicherheitsbestimmungen der Schweiz eingehalten wurden. Solche Vorschriften fungieren gleichzeitig als Unfallprävention. Vorschriften für die Schweiz befinden sich im Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Arbeitsschutzbelehrungen sind Pflicht für Arbeitgeber

Arbeitsgeber sind generell verpflichtet die Arbeitnehmer auf Gefahren der Baustelle hinzuweisen. Die Arbeitnehmer müssen darüber hinaus in Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen werden. Das gilt auch für externe Arbeitsnehmer z.B. aus Osteuropa. Auch die Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Ein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen von den Arbeitern letztlich auch eingehalten werden. Dabei hat der Arbeitnehmer in der Schweiz ein Mitspracherecht.

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