Unfallversicherung Vergleich (Bild: Rike / pixelio.de)

Wozu braucht man eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung deckt im Wesentlichen die Folgekosten einer Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit ab. Sie ist deswegen auch eine kostengünstige Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Unfallversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ günstig ist, kann auch überlegt werden, weitere Leistungen wie beispielsweise Schmerzensgeld oder das Krankenhaustagegeld mit zu versichern.

Angestellte sind während der Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Kommt es also bei der Ausübung des Berufes zu einem Unfall, trägt die Versicherung die Folgekosten. Dies gilt allerdings nicht für Unfälle, die jenseits der Arbeitszeit passieren. Tatsächlich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Eine private Unfallversicherung für die ganze Familie ist nicht teuer, der Abschluss sollte auf jeden Fall überlegt werden. Allerdings sind nicht alle Unfallversicherungen gleich gut, einige haben ziemlich viele Ausschlussklauseln, das sind Fälle, in denen die Versicherung nicht bezahlt. Der Unfallversicherung Vergleich lohnt sich daher auf jeden Fall und ist dringend empfehlenswert.

 

Was wird von der Unfallversicherung überhaupt als Unfall anerkannt?

Bei einem Unfallversicherung Vergleich fällt jedoch auf, dass neuerdings einige Versicherungen ihre Bedingungen für den Verbraucher verbessert haben. So versichern manche auch Unfälle, die als Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles geschehen, Gesundheitsschäden durch Ertrinken, Insektenstiche, Zeckenbissen und sogar Infektionskrankheiten ab.

Jeder hat sicher schon einmal von Fällen gehört, in denen die Versicherung nicht bezahlt, weil der Unfallhergang so ausgelegt wurde, dass die Unfallversicherung von der Leistung befreit werden konnte. Daher ist es wichtig, die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen im Vorfeld genau zu studieren. Die Unfallversicherungsbedingungen enthalten eine Auflistung verschiedener Merkmale, die alle gegeben sein müssen, damit es sich aus Sicht der Versicherung um einen Unfall handelt. Ein Ereignis ist formell nur dann ein Unfall, wenn es:

 

  1.  plötzlich eingetreten ist (also nicht vorhersehbar war)
  2.  von außen auf den Körper einwirkt [ dies bedeutet, dass sich der Geschädigte den Schaden nicht selbst zugefügt hat und zudem grenzt dieses Merkmal die Gesundheitsschädigung durch einen Unfall von einer Erkrankung ab. So sind Unfälle, die aufgrund von Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt am Steuer), geschehen, nicht versichert.]
  3. unfreiwillig passiert
  4.  einen Gesundheitsschaden hervorruft

 

 

 

Außerdem sind in den meisten Verträgen bestimmte Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören zum-Beispiel Unfälle, die sich als Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes ereignen oder Unfälle bei Auto- und Motorradrennen sowie Unfälle beim Begehen einer Straftat.

 

Unfallversicherung im Vergleich für Freizeitsportler

Auch im Urlaub sind Sie übrigens über eine Unfallversicherung versichert, allerdings nur für eine bestimmte Dauer und solange es sich bei Ihrem Urlaubsziel nicht um ein sogenanntes Risikogebiet handelt.

Sie fragen sich vielleicht, wie es denn mit der Absicherung von Sportunfällen aussieht? In diesem Punkt sind die Unfallversicherungen etwas großzügiger, Sportunfälle sind normalerweise versichert, solange es sich um Freizeitsport und keinen Profisport handelt. Ausgenommen sind nur folgende Sportarten: Flugsport jeglicher Art wie Segelfliegen. Fallschirmspringen, Drachenfliegen oder Paragliding, Bergsteigen (nicht Wandern, sondern Klettern) sowie Motorsport.

 

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