Jahreskalender - Brückentage

Jahreskalender - Brückentage (Bild: Thinkstock.com)

Brückentage von Januar bis Mai 2013 - So planen Sie die erste Hälfte des Jahres 2013

Der Spuk beginnt schon mit dem ersten Tag des neuen Jahres. Neujahr fällt dieses Mal auf einen Dienstag. Wer sich also direkt den Montag freinimmt, hat schon eine gute Grundlage. Mit dem Mittwoch, Donnerstag und Freitag genießt man dann 9 freie Tage, musste jedoch nur 4 Urlaubstage dafür opfern. Ostern liegt meistens immer recht gut, denn schon alleine der Karfreitag an einem Freitag und der Ostermontag an einem Montag beschert ein langes Wochenende. Doch da geht natürlich noch mehr. Mit 4 Urlaubstagen besteht die Möglichkeit sich vom 23. März bis einschließlich 1. April 10 freie Tage zu ermöglichen.

Im Mai geht es dann auch schon weiter, denn der 1. Mail fällt hier auf einen Mittwoch. Es gibt also zwei Möglichkeiten für eine erholsame Zeit. Wer sich Montag und Dienstag Urlaub beschafft der erhält inklusive des Wochenendes im Voraus 5 Tage Urlaub. Wenn der Chef jedoch auch den Rest der Woche auf einen verzichten kann, dann lohnt es sich auch noch Donnerstag und Freitag freizunehmen, denn dann gibt es ganze 9 Tage Erholung. Am 9. Mai ist Christi Himmelfahrt, im Jahr 2013 fällt dieser auf einen Donnerstag, daher bieten sich auch in diesem Fall wieder zwei Möglichkeiten an, denn mit nur 1 Urlaubstag kann man ein herrlich langes Wochenende genießen. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit 4 Urlaubstagen 9 Tage Freizeit zu bekommen. Wie jedes Jahr stellt auch der Pfingstmontag eine tolle Chance für viel freie Zeit dar. Mit dem Einsatz von 4 Urlaubstagen kann man es sich 9 Tage lang zu Hause gemütlich machen.

Brückentage von Juni bis Dezember - So planen Sie die zweite Hälfte des Jahres 2013

Der Tag der Deutschen Einheit (Tag der Deutschen Einheit in München 2012) fällt ebenfalls auf einen Donnerstag und so kann es sich lohnen, mit einem Urlaubstag ein langes Wochenende zu erleben. Wenn dazu noch die drei Tage davor eingereicht werden, sind es wiederum 9 freie Tage. Weihnachten ist auch im Jahre 2013 eine perfekte Gelegenheit für eine Auszeit. Der erste Weihnachtstag ist ein Mittwoch, der Zweite ein Donnerstag. Wer also den Freitag freinimmt und an Heiligabend nicht ins Büro muss, der kann die besinnliche Stimmung 6 Tage genießen.

Ein Recht auf Brückentage?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie generell ein Anrecht auf Brückentage haben. Das stimmt so jedoch nicht. Generell handelt es sich hier um einfache Urlaubstage. Diese werden also wie alle Urlaube bei der Chefetage eingereicht und müssen dort genehmigt werden. Es gibt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) keine feste Regelung, wie bei Brückentagen vorzugehen ist. Zwar bezieht sich das Gesetz darauf, dass ein Urlaub am Stück zu gewähren ist, doch dabei geht es vielmehr um den Schutz des Arbeitnehmers. Es spricht nichts dagegen einzelne Urlaubstage einzureichen, solange der Chef damit kein Problem hat. Sollte dieser jedoch den gewünschten Urlaub nicht genehmigen, dann muss dies so hingenommen werden. Man kann sich in diesem Fall auf keine Gesetze stützen oder gar verlangen freizubekommen.

Urlaub bereits gebucht? Kein Grund für den Arbeitsgeber Urlaub zu geben
Es gab bereits viele Härtefallentscheidungen in denen Arbeitnehmer einen gebuchten Urlaub zwangsweise durchsetzen wollten. Doch hier sind die Chancen sehr gering, daher lohnt sich der Aufwand kaum. Wer nun darüber nachdenkt, einfach einen gelben Schein einzureichen, der sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit hat, kann er zu drastischen Mitteln greifen. Neben einer medizinischen Begutachtung bei einem Arzt der Krankenkassen kann der Arbeitgeber das Gehalt einbehalten oder eine Abmahnung aussprechen. Denn immerhin ist es sehr auffällig, wenn ein Arbeitnehmer an Tagen krank ist, die er eigentlich freimachen wollte.

Rechtliche Lage bei Brückentagen

Rechtliche Lage bei Brückentagen (Bild: Thinkstock)

Interne Verteilung der Brückentage - Laut Gesetz gehen soziale Kriterien bei der Urlaubsplanung vor

Natürlich möchte jeder Arbeitnehmer an den Brückentagen Urlaub genehmigt bekommen. Als Chef muss man natürlich auch darauf achten, dass der Betrieb weiterläuft. Für die Regelung des Urlaubs greifen viele auf unterschiedliche Möglichkeiten zurück. In vielen Betrieben funktioniert das Prinzip, wer zuerst kommt, der darf sich freuen. Doch rein rechtlich ist das fragwürdig. Denn laut den aktuellen Gesetzen gehen soziale Kriterien bei der Urlaubsplanung immer vor. Das bedeutet, dass Eltern einen höheren Anspruch auf Urlaub haben. Entsprechend muss der Arbeitgeber vor der Planung zuerst Familienväter und auch Mütter nach Urlaubswünschen befragen. Erst dann kann er sich an die Aufteilung machen. Das bedeutet jedoch auch, dass Arbeitnehmer ohne Kinder oft den Kürzeren ziehen. Das muss man sich jedoch nicht jedes Jahr gefallen lassen, denn im Interesse aller Angestellten muss der Chef dafür sorgen, dass Brücken

Zwangsurlaub nur in gewissem Maße möglich - Firmen müssen sich hier an diverse Richtlinieren halten

Gerade Familienbetriebe und kleinere Unternehmen schließen zu gewissen Anlässen die Produktion und die Mitarbeiter müssen wohl oder übel einen Urlaubstag opfern. Viele finden das ganz angenehm, andere würden lieber arbeiten, doch gegen diesen Zwangsurlaub kann man zuerst einmal nichts tun. Natürlich muss sich der Chef hier an diverse Richtlinien halten und kann den Betrieb nicht nach Lust und Laune schließen. Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, dann muss dieser sogar zustimmen, damit der Zwangsurlaub rechtens ist. Bei zu vielen Sonderurlauben können Arbeitnehmer gegen das Unterfangen vorgehen. Doch wie bei allen Belangen muss natürlich abgewägt werden, ob sich der Aufwand lohnt. Auf Zwang einen Brückentag ergattern oder einem Familienvater den Urlaub abspenstig machen kann zwar funktionieren, doch dafür muss man auch mit dem schlechten Klima klarkommen.

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Ausführlicher Artikel auf Stern.de zum Thema Brückentage 2013
In diesem Artikel geht Stern.de ebenfalls ausführlich auf das Thema Brückentage im Jahr 2013 ein. Ein sehr guter Artikel zum Thema, sollten Sie sich durchlesen um weitere Informationen zu erhalten.

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