Anspruchsberechtigung

Es gibt keinen staatlich verankerten Rechtsanspruch auf diese Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber zahlt sie nur, wenn sie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im einzelnen Arbeitsvertrag geregelt ist. Auch die Höhe ist dort geregelt, derzeit liegt sie zwischen 6,55 und 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nichts oder weniger, kann der Arbeitnehmer bis auf 40 Euro aus eigenen Mitteln aufstocken.

Anspruch auf diese Leistung haben alle Arbeitnehmer, gleichgültig ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Auch bei befristeten Zeitverträgen kann die Zahlung vereinbart sein. Die Überweisung der Leistung wird vom Arbeitgeber direkt an den Produktanbieter vorgenommen.

Vermögensbildung

Ansparformen für VL-Zahlungen

Welche Sparform der Arbeitnehmer wählt, liegt in seinem Ermessen. Eine Einschränkung kann nur dann bestehten, wenn die Zahlung in eine Betriebsrentenkasse erfolgt. Dann bestimmt der Arbeitgeber den Produktanbietert. Dies kommt eher bei Großunternehmen vor.

Die Wahl der Anlageform sollten die Arbeitnehmer nach ihren individuellen Wünschen vornehmen. Dabei kann gewählt werden zwischen:

 

  • Banksparplan
  • Aktienfonds
  • Bausparen

 

Banksparpläne

Banken haben speziell hierfür geeignete Sparprodukte entwickelt. Im Gegensatz zu normalen Sparprodukten sind die Zinssätze hier deutlich höher. Das liegt an der langen Laufzeit von 7 Jahren. Oftmals zahlen Banken auch noch einen Sonderzins. Banksparpläne eignen sich für sicherheitsorientierte Anleger.

Aktienfonds

Hier zahlt der Anleger die Zahlungen in Fonds an, diese kaufen dafür Aktien. Aktienfonds können bei Kurssteigerungen eine höhere Rendite erbringen. Allerdings besteht auch die Gefahr des Kursverlustes.

Bausparen

Hier fließen die VL-Zahlungen in einen Bausparvertrag. Dieses Produkt eignet sich für Anleger die eine bereits eine eigene Immobilie haben oder eine erwerben wollen. Ein Sicherheitsrisiko besteht hier nicht. Der Vorteil beim Bausparen ist, dass der heutige Kreditzins für das zukünftige Darlehen gesichert werden kann.

Besteht ein Baukredit, kann die Leistung auf diesen Kredit als Tilgung eingezahlt werden. Somit findet eine schnellere Entschuldung statt.

Für die Überweisung der Sparrate an den Produktanbieter ist ein Auftrag des Arbeitgebers erforderlich. Darin teilt er dem Arbeitgeber die Daten seines Sparvertrages und den Produktanbieter mit. Der Arbeitgeber kann beauftragt werden bis maximal 40 Euro monatlich zu überweisen, auch wenn die VL-Zahlung geringer ist.

 

 

Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung

Die Sparanlage der VL-Zahlungen unterstützt der Staat mit einer Prämie. Diese ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Wie bei der Wohnungsbauprämie fördert auch hier der Staat Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen.

Förderung von Bausparverträgen

Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Damit die Sparer die Prämie erhalten, dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Die Grenzen liegen beim Bausparen

 

  • bei ledigen Personen bei 17.900 Euro
  • bei zusammenveranlagten Eheleuten bei 35.800 Euro

 

Die staatliche Sparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent, gefördert werden maximal 470 Euro.

Förderung von Aktienfonds

Da die Vermögensbildung in Aktien verstärkt gefördert werden sollen, gibt es beim Sparen in Aktienfonds erhöhte Einkommensgrenzen. Diese liegen

  • bei ledigen Personen 20.000 Euro
  • bei zusammenveranlagten Eheleuten bei 40.000 Euro

Die staatliche Sparzulage beträgt hier 18 Prozent, gefördert werden maximal 400 Euro.

Förderung von Banksparplänen

Banksparpläne werden nicht gefördert. Hier zahlen Banken oftmals einen Zinsbonus als Ausgleich.

 

Fazit

Die Vermögenswirksame Leistung und die Prämie führen während der Sparzeit von 7 Jahren zu einem gewissen Kapitalvermögen. Wird die staatliche Arbeitnehmersparzulage gezahlt, ergibt erhöht sich eine attraktive Rendite.

Wer die Einkommensgrenzen überschreitet und die Sparzulage nicht erhält kann das Sparvermögen bei der Wohnungsbauprämie berücksichtigen lassen. Dort gelten erhöhte Einkommensgrenzen.

 

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