Wann benötigt man eine Vignette in Österreich?

Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen mit einer Vignette ausgestattet  werden. Dies gilt sowohl für einspurige (Motorräder), als auch zweispurige (PKW) Kraftfahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird eine "GO-Box" benötigt, welche die Maut elektronisch erfasst und für die die Vignette somit nicht gilt.

 Übrigens: Von einem PKW gezogene Anhänger oder Wohnmobile benötigen keine Vignette! Diese muss lediglich am Kraftfahrzeug selbst angebracht werden.

Wo kann man die Vignette kaufen?

An vielen Tankstellen in Grenznähe kann man die Vignette ebenso kaufen, wie bei Verkaufsstellen an Autobahngrenzübergängen zu Österreich oder etwa beim ADAC. Innerhalb Österreichs ist sie unter anderem in einer der weit verbreiteten "Trafiken" (einer Verkaufsstelle für Kleinwaren wie Zigaretten, Zeitungen oder Lotteriescheinen) erhältlich.

Wie und an welcher Stelle wird die Vignette angebracht?

Die Vignette befindet sich auf einer Trägerfolie und sollte ganz vorsichtig abgelöst werden, um etwaige Beschädigungen zu vermeiden. Aufgeklebt wird sie an der Innenseite der Windschutzscheibe, wobei sie von außen gut sichtbar angebracht werden muss. Dies bedeutet, dass etwa das Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen nicht zulässig ist.

Fährt man ein Motorrad, so muss die Vignette auf einen nicht leicht auswechselbaren Fahrzeugteil – etwa den Metallträger am Vorderrad – geklebt werden.

Grundsätzlich befinden sich entsprechende Hinweise auf der Rückseite der Vignette.

Vignetten nicht vorzeitig ablösen

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes: Vignetten dürfen nur einmal verwendet werden! Es ist nicht zulässig, die Vignette abzulösen und beispielsweise an einem anderen Wagen erneut anzubringen. Ebenso verboten ist es, sie etwa mit einem Klebestreifen zu befestigen, um sie nicht von der Trägerfolie lösen zu müssen und somit im Originalzustand zu belassen und wieder verwenden zu können. Ein solcher "Trick" kann schwer daneben gehen und mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden!

Bewahren Sie zudem vorsichtshalber den unteren Vignettenabschnitt (darauf ist die Seriennummer vermerkt) auf. Dieser dient als Kaufnachweis und kann etwa im Fall eines Windschutzscheibenbruchs zum Bezug einer Ersatzvignette berechtigen.

Welche Vignettenarten hinsichtlich der Gültigkeit gibt es?

Es bestehen derzeit drei Varianten an Vignetten:

 1.) Die Jahresvignette. Sie ist insgesamt 14 Monate, das heißt, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des übernächsten Jahres gültig. Konkret bedeutet dies: Die Gültigkeit der Jahresvignette 2010 beträgt vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Jänner 2011.

2.) Die Zwei-Monatsvignette. Diese ist ab dem Zeitpunkt der Lochung gültig. Wird sie beispielsweise am 1. Februar gelocht, so ist sie bis einschließlich 1. April gültig. Bitte beachten Sie, dass diese Vignette vor (!) dem Kleben durch die Verkaufsstelle gelocht werden muss.

3.) Die 10-Tagesvignette. Sie berechtigt zur Straßenbenützung im Zeitraum von zehn unmittelbar aufeinander folgenden Kalendertagen. Auch hierbei muss auf die korrekte Lochung vor dem Anbringen geachtet werden! Wird beispielsweise am 1. Februar gelocht, so ist die Vignette bis einschließlich 10. Februar gültig.

Wieviel kosten die Vignetten?

Da sich die Kosten alljährlich ändern können, empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Tarife bei der für die Einhebung der Maut zuständigen ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft).

Welche Strafen drohen?

Lenker eines entsprechenden Fahrzeugs, das ohne Vignette auf einer Autobahn unterwegs ist, müssen an Ort und Stelle eine Ersatzmaut entrichten, die im Jahr 2009 € 120 betrug. Sollte diese nicht bezahlt werden können, drohen Geldbußen bis zu mehreren tausend Euro!

Gehen Sie deshalb besser kein Risiko ein und erwerben Sie die für Ihre Fahrt innerhalb Österreichs passende Vignette noch vor der Einreise. Denn auch die Gastfreundschaft endet oft beim Geld …

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