Vorsorgeuntersuchungen (Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de)

Vorsorge ab 20

 

Frauen haben ab einem Alter von 20 Jahren grundsätzlich das Recht auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen. Dazu zählen neben dem umfassenden Patienten Gespräch und der Genitaluntersuchung auch Vorsorgeuntersuchungen zur Krebs Früherkennung. Ab dem 30. Lebensjahr wird außerdem eine Brustuntersuchung pro Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Vorsorgeuntersuchungen ab 35

 

Sowohl Männer als auch Frauen haben ab dem Alter von 35 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Gesundheits-Check-up beim Hausarzt. Dazu gehören eine umfassende Blutuntersuchung einschließlich Tests auf Zivilisationskrankheiten wie zum Beispiel Diabetes sowie Herz- und Kreislaufuntersuchungen.

 

Vorsorge für Männer ab 45

 

Für Männer ab einem Alter von 45 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Prostata- und Genitaluntersuchung pro Jahr. Diese soll der Krebs Früherkennung dienen.

 

Vorsorgeuntersuchungen ab 50

 

Das 50. Lebensjahr stellt im Hinblick auf die Vorsorgeuntersuchungen einen Wendepunkt dar. Jetzt werden sehr viel mehr Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. So haben Männer und Frauen ab einem Alter von 50 Jahren grundsätzlich das Recht auf eine Untersuchung von Rektum und Dickdarm inklusive einer Stuhluntersuchung auf okkultes Blut. Ab einem Alter von 55 Jahren sieht der Gesetzgeber sogar eine Darmspiegelung zur Früherkennung von Krebserkrankungen vor. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden zwei Darmspiegelungen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren bezahlt. Eine weitere Vorsorgeuntersuchung betrifft nur Frauen. Frauen können sich ab einem Alter von 50 Jahren bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres alle zwei Jahre einem Mammographie-Screening unterziehen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Früherkennung ist auch für die Gesunderhaltung der Zähne sehr wichtig. Daher gibt es eine Reihe von zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört auch die halbjährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Im Rahmen der Kontrolluntersuchung wird auch das Entfernen von Zahnstein oder alternativ eine Röntgenuntersuchung bezahlt. Achten Sie außerdem darauf, dass zwischen den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt immer mindestens sechs Monate liegen, denn dann zahlen Sie keine Praxisgebühr. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten Sie unbedingt im so genannten Bonusheft vermerken lassen. Das Bonusheft ist bei jedem Zahnarztbesuch vorzulegen und wird nach der Vorsorgeuntersuchung ausgefüllt. Es soll nachweisen, dass die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen wurden und mit den Zähnen pfleglich umgegangen wurde. Als Belohnung gibt es diverse Ermäßigungen und Zuschüsse bei späteren zahnärztlichen Behandlungen, insbesondere beim Zahnersatz.

 

Sind die Vorsorgeuntersuchungen Pflicht?

 

Nein, die Vorsorgeuntersuchungen sind nicht verpflichtend. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Vorsorgeuntersuchungen über seine Krankenversicherung kostenlos wahrzunehmen. Wer sich jedoch dagegen entscheidet, hat keinerlei Nachteile.

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