Wann brauchen Studenten eine Privathaftpflichtversicherung?
Wer ein Studium beginnt, muss sich um vieles kümmern, unter Umständen auch um eigene Versicherungen.Wer anderen im privaten Bereich einen Schaden zufügt, muss dafür unbegrenzt haften. Das kann sogar Spitzenverdiener die Existenz kosten, die meisten Studenten trifft bereits ein Schaden von wenigen Tausend Euro hart. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte deshalb jeder haben. Aber nicht alle Studenten sind noch über ihre Eltern mit versichert.
Man sollte daher bei den Eltern nachfragen, ob diese bereits eine entsprechende Police besitzen und sich die Versicherungsbedingungen genau anschauen, um herauszufinden, ob man selbst im Studium mitversichert ist. Ist dies der Fall, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung als Student nur in bestimmten Fällen erforderlich.
Erstausbildung oder schon zweites Studium?
Mit einem Studium ist häufig ein Wohnungswechsel von der elterlichen Wohnung in eigene vier Wände oder eine WG verbunden. Das muss aber nicht das Ende der Mitversicherung bedeuten. Entscheidend ist vielmehr, ob es sich bei der Berufsausbildung um die Erstausbildung handelt. Schreibt sich ein Student direkt im Anschluss an das Abitur an der Uni ein, ist er weiterhin in der elterlichen Police mitversichert. Wird zuerst eine Berufsausbildung abgeschlossen und direkt danach mit einem Studium begonnen, sind die Kinder ebenfalls noch über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert.
Das gilt auch, wenn erst ein Bachelor- und unmittelbar danach ein Master-Studiengang absolviert wird. Problematisch wird es, wenn jemand nach der Erstausbildung eine Zeit lang berufstätig ist und später wieder auf die Uni geht. Solche Situationen kommen aufgrund der in Deutschland reformierten Studiengänge mittlerweile häufiger vor: Viele Studenten machen ihren Bachelor-Abschluss und arbeiten danach, bevor sie sich entschließen auch noch den Master-Studiengang dranhängen. Dabei handelt es sich dann nicht mehr um eine berufliche Erstausbildung. In so einem Fall sollte man sich unbedingt selbst versichern.
Bei Juristen oder Lehrern gilt das Referendariat nach dem Studienabschluss nicht mehr als berufliche Erstausbildung. Sollte in unmittelbarem Anschluss an diese Erstausbildung Arbeitslosigkeit oder schlichtweg eine Auszeit folgen (ohne Berufstätigkeit), bleibt der Versicherungsschutz noch für bis zu einem Jahr bestehen.
Allgemein gilt die Regel: Versicherungspflichtig ist, wer vor dem Studium bereits berufstätig war (Ausnahme: Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst) bzw. schon ein Erststudium abgeschlossen hat. Zudem endet die Mitversicherung über die Eltern in der Regel ab dem 27. Lebensjahr. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte prüfen, ob die elterliche Police eine Auslandsdeckung enthält. Bei einer Heirat erlischt die Mitversicherung bei den Eltern.
Preise vergleichen
Eine günstige Privathaftpflichtversicherung gibt es schon für unter 50 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass die Deckungssumme nicht zu gering gewählt wird. Sie sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Hier lohnt es sich, die einzelnen Versicherungen zu vergleichen: Häufig gibt es deutlich höhere Deckungssumme für einen geringen Aufpreis. Zusätzlich kann man eine sogenannte "Ausfalldeckung" mitversichern lassen. Diese greift, wenn ein Dritter dem Versicherten Schaden zufügt, selbst aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Außerdem gibt es Informationen bei der Stiftung Warentest, die auch Versicherungen für Studenten getestet hat.
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