Sind Flip-Flops für Autofahrer erlaubt?

Flip-Flop im autofenster, ADAC

Besonders im heißen Hochsommer stocken viele Autofahrer, bevor sie sich hinter das Steuer setzen. Sie kommen oft aus dem Garten oder vom Strand, haben die zur Bekleidung und zum Wetter passenden Flip-Flops an den Füßen und fragen sich, ob eine Fahrt mit diesem Schuhwerk erlaubt ist.

Foto:ADAC

Der ADAC sagt, dass nichts gegen solche Sommersandalen spricht. Auch das Fahren ohne Schuhe ist nicht verboten. Wenn es aber schuldhaft oder ohne eigenes verschulden, zu einem Unfall kommen sollte, können, so der ADAC, schnell Probleme auftreten.

Wer beim Fahren kein festes Schuhwerk an den Füßen hat, verstößt, unter Umständen, gegen die Sorgfaltspflicht, der er unterliegt und ihm wird oft eine Mitschuld am Unfall angelastet. Selbst wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann dann nicht in jedem Fall eine Unfallentschädigung bekommen. Aus diesen Gründen ist es, laut ADAC, ratsam, mit solidem Schuhwerk zu fahren.

Darf am Autofenster ein Sonnenschutz angebracht werden?

Im Sommer, sind schattige Plätze, besonders im Auto, gefragt. Wenn das Auto auf dem Parkplatz vor dem Schwimmbad oder in Strand nähe geparkt wird oder ein Wochenendtrip mit Kindern unternommen wird ist es sinnvoll, mit einem Sonnenschutz zu verhindern, dass das Auto innen unangenehm aufgeheizt wird.

Besonders Säuglinge und Kinder profitieren von dieser Angenehmlichkeit. So mancher Autofahrer fragt sich aber, ob ein Sonnenschutz angebracht werden darf. Der ADAC gibt die Auskunft, dass die hinteren Scheiben des Autos vor der Sonne, mit einer Spezialfolie, verklebt werden dürfen. Einzige Einschränkung: Die Sicht des Fahrers darf nicht behindert werden. Damit ist klar, dass die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster in jedem Fall frei bleiben müssen. Laut ADAC hat sich ein mobiler Sonnenschutz besser bewährt. Dieser kann bei heißem, sonnigen Wetter, mit Saugnäpfen, an der Innenseite der hinteren Seitenscheiben angebracht werden und wird, nach Gebrauch, unkompliziert wieder eingepackt.

Sind kurze Fahrten mit mehreren Personen erlaubt?

Oft ergibt sich, in Feierlaune oder beim Wunsch sich schnell mal im nahen Schwimmbad oder am Strand abzukühlen, die Frage, ob Autofahrer, kurzzeitig, mehr als die zugelassene Personenzahl ins Auto verfrachten dürfen. Die Antwort des ADAC ist streng und eindeutig. In jedem Auto dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie für jeden ein Sicherheitsgurt vorhanden ist. Bei allen diesen Fahrten oder nach einem schönen Tag am Strand, darf, egal ob die Fahrt kurz oder lang ist, die Personenzahl nicht überschritten werden. Für Oldtimer gilt die Regel: Für jeden Sitz eine Person.

Die Unfallstatistiken zeigen, dass Glücksbringer am Vorderspiegel und unbedachte Griffe ins Handschuhfach oder auf Nebensitz oder Boden, neben den vorher erwähnten Unachtsamkeiten, bei jungen und erfahrenen Autofahrern, die höchsten Unfallzahlen hervorrufen.

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