Die berühmte Reichstags-Kuppel von innen

Die berühmte Reichstags-Kuppel von innen (Bild: Hans / Pixabay)

Der Bundestag, wie alles Anfing!

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges beschlossen die Siegermächte in Westdeutschland einen Staat entstehen zu lassen, der die lange parlamentarischen Tradition in Deutschland unter neuen Vorzeichen fortsetze. Das Ziel war es, dafür Sorge zu tragen, dass von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen kann.

Begonnen hatte der deutsche Parlamentarismus aber schon mit der legendären "Deutschen Nationalversammlung" in der Frankfurter Paulskirche im Jahre 1848. Hier bekam das deutsche Reich in einer Art mehrwöchiger Parlamentssitzung seine erste Verfassung. Aber schon 1849 scheiterte dieses Experiment wieder, weil der preußische König Friedrich Wilhelm IV seine Wahl zum "Kaiser der Deutschen" durch das Parlament ablehnte. Er sah sich in alter monarchischer Tradition als von Gott ernannt und wollte sich einer weltlichen, bürgerlichen Instanz und ihrer Entscheidungen nicht Unterwerfen. Erst 1871 schuf man mit dem Reichstag eine Institution auf dem Weg zu einer parlamentarischen Monarchie.

Während der Weimarer Republik gab es zwar ein Parlament und eine Parteienlandschaft in Deutschland, aber der Reichspräsident hatte wichtige Entscheidungsvollmachten. Er, der auch den Kanzler ernannte, konnte den Reichstag de facto auflösen, wenn dessen Vorhaben ihm nicht opportun schienen. Nachdem er mehrfach von diesem Recht Gebrauch machen musste, um die Ordnung wieder herzustellen, ernannte er Januar 1933, im Rahmen eines sogenannten Präsidialkabinetts, Adolf Hitler zum Reichskanzler.

Im Nationalsozialismus war der Reichstag dann nur noch ein Marionetten-Theater, von dem sich Hitler weder beeinflussen noch bevormunden ließ. Durch die sogenannte "Gleichschaltung" hatte man schnell dafür gesorgt, das oppositionelle Parteien und Meinungen im System der NSDAP-Regierung nur noch eine Randerscheinung ohne Einfluss waren.

 

Mit dem Neuanfang nach der Kapitulation kam dann die große Stunde des Parlamentarismus in Deutschland. In der föderalen Staatsstruktur wurden die Versammlung der gewählten Abgeordneten zu einem wichtigen Kontrollinstrument mit vielen Aufgaben. Die Weichen dafür wurden am 8. Mai 1949 gestellt, dem ersten Jahrestag der Kapitulation. An diesem Tag verabschiedete der "Parlamentarische Rat" die wichtigste gesetzliche Grundlage dieses Landes, "Das Grundgesetz"!

 

Der Plenarsaal mit dem Bundesadler (Bild: estockiausdel / Pixabay)

Der Reichstag, Sitz des Bundestages

Der Reichstag, Sitz des Bundestages (Bild: Pixel-Sepp / Pixabay)

Die Bonner Republik

Seit 1949 wählen die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ihre Abgeordneten in den Bundestag. Dieser bekam sein Domizil in der neuen Hauptstadt Bonn, die sich gegen Städte wie Koblenz, Mainz oder Frankfurt als neuer Regierungssitz durchgesetzt hatte, in einem besonderen Gebäude. Die ersten Sitzungen fanden in einem liebevoll "Langer Eugen" genannten Hochhaus statt, bis man wegen Platzmangel, nach mehreren Anläufen 1986 in ein "Wasserwerk" umzog. Nach der Wiedervereinigung folgte die Verlegung der Hauptstadt an die alte Wirkungsstätte deutscher politischer Geschichte nach Berlin. Die letzte Sitzung in Bonn fand am 1. Juli 1999 statt.

Deutschland einig Vaterland

Heute sitzen im Berliner Bundeshaus, das im alten umgebauten Reichstagsgebäude untergebracht ist, 622 gewählte Volksvertreter, sie werden alle vier Jahre neu gewählt. Darunter sind heute auch viele Abgeordnete aus den neuen Bundesländern, in denen es mit der Volkskammer zu Zeiten der DDR ebenfalls ein parlamentarisches Organ gab.

Die Sperrklausel übrigens, die sogenannte "Fünf Prozent Hürde" wurde im Bundestag 1953 eingeführt. Mit ihr will man die Mehrheitsbildung bei Abstimmungen erleichtern, indem man kleineren Parteien den Zugang zum Parlament erschwert.

 

Der Reichstag von der Spreeseite

Der Reichstag von der Spreeseite (Bild: picturemaker123 / Pixabay)

Die Aufgaben des deutschen Bundestages

Die Aufgaben der Abgeordneten sind vielfältig. Die Versammlung wählt den Bundeskanzler, beschließt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetze des Bundes und hat die Hoheit, über den finanziellen Haushalt der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem kontrollieren die Mitglieder des Bundestages die Arbeit der Regierung, somit ist diese Versammlung das wichtigste Organ der Legislative(Gesetzgebung) im Prinzip der Gewaltenteilung, das unser System prägt.

Der Bundestag und die Wähler

Aufgrund der vielen hoheitlichen Aufgaben und der Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen, ist der deutsche Bundestag eine der wichtigste Einrichtungen in Deutschland überhaupt. Das besondere am Bundestag ist, das jeder Wahlberechtigte, wenn er denn alle vier Jahre zur Urne geht, über die Wahl der Abgeordneten eine Möglichkeit hat, den Weg des Landes mitzubestimmen. Man sollte diese Chance nicht ungenutzt Verstreichen lassen!

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