Der Bundesadler: Vogel mit Tradition

So kann beispielsweise das heute als Bundesadler firmierende Wappentier auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken. Bereits im Mittelalter galt er als königliches Wahrzeichen des deutschen Reiches. Kaiser verwendeten sogar einen doppelköpfigen Adler. Letzterer zierte das Reichswappen von 1433 bis zum Zerfall des "Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation" im Jahr 1806. Die Nationalversammlung der verbündeten deutschen Kleinstaaten knüpfte 1848 an diese Tradition an und beschloss die Verwendung des doppelköpfigen Adlers im Bundeswappen. Als 1871 ein neues deutsches Kaiserreich ausgerufen wurde, entschied man sich allerdings lieber für den einköpfigen Adler der politisch einflussreichen Preußen. Er behielt seinen angestammten Platz auch nach dem Niedergang des Kaiserreichs in der Weimarer Republik. 1935 veränderte die Hitler-Regierung die grafische Gestaltung des Staatssymbols. Die junge Bundesrepublik hingegen orientierte sich wieder stark an der Weimarer Republik: Wesentliche Bestandteile des deutschen Hoheitszeichens wie Blickrichtung und Einköpfigkeit wurden festgeschrieben. Der Adler darf zudem keine Krone tragen und muss im Wappen "schweben". Stilistische und künstlerische Merkmale können hingegen frei ausgestaltet werden.

Thesen um Schwarz-Rot-Gold

Ähnlich traditionsbehaftet sind auch die Farben der deutschen Nationalflagge, über welche allerlei interessante Gerüchte kursieren: So sollen Schwarz, Rot und Gelb/Gold bereits in den deutschen Bauernaufständen des 14. bis 16. Jahrhunderts verwendet worden sein. Die weitaus bekannteste Theorie stellt hingegen einen Zusammenhang mit den Befreiungskriegen von 1813/14 her. Tatsächlich wiesen beispielsweise die Uniformen des Lützowschen Freikorps alle drei Farben auf. Unbestritten erwachte auch das deutsche Nationalbewusstsein in dieser Zeit neu. Beide Fakten haben jedoch nichts miteinander zu tun, so dass keineswegs von einem Gründungsmythos der deutschen Flagge gesprochen werden kann.

Eine stichhaltige Herleitung der heutigen Nationalfarben lässt sich heute vielmehr nicht mehr rekapitulieren. Der älteste Beleg für eine spezielle Fahne in Schwarz-Rot-Gold stammt vermutlich vom Hambacher Fest aus dem Jahr 1832. Seitdem wurde die Flagge mit unterschiedlicher Wertung verwendet. Als gesetzlich verbrieftes Symbol für Deutschland galt sie jedoch erstmals in der Weimarer Republik. Nachdem sie während der Hitlerzeit durch andere Fahnen verdrängt wurde, erhoben sie die Gründerväter der BRD in ihren heutigen Rang. Auch die DDR-Fahne enthielt Schwarz-Rot-Gold, allerdings lediglich als Hintergrund für Hammer, Zirkel und Ährenkranz, die Symbole der als "Volksherrschaft" verschleierten Diktatur.

Die deutsche Nationalhymne: Ein Import aus Österreich?

Das "Lied der Deutschen", 1841 von Hoffmann von Fallersleben gedichtet und seit 1922 Nationalhymne, gehört in der BRD wahrscheinlich zu den am meisten missbrauchten und geschmähten Dichtungen. Immer wieder wird zwar betont, dass die Passage "Deutschland über alles" nicht kriegsverherrlichend, sondern vielmehr patriotisch zu verstehen ist. Dennoch stößt dieses Lied auf ein recht verhaltenes Echo.

 

Als nationales Symbol gilt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1990 übrigens nur die dritte Strophe. Wirklich kurios ist allerdings eine andere Tatsache: Die Melodie der deutschen Nationalhymne stammt aus der Feder des Österreichers (!) Joseph Haydn, der damit das Gedicht "Gott erhalte Franz, den Kaiser" vertonte. Zur Erinnerung: Jener Franz war gleichzeitig Herrscher von Deutschland und Österreich, bis er das Deutsche Kaiserreich 1806 durch seinen Rücktritt formal auflöste...

Warum die Deutsche Einheit nicht offiziell am 9. November gefeiert wird

Der 9. November 1989 gilt als das symbolische Datum schlechthin für die friedliche Revolution in der DDR. In den letzten Stunden dieses Tages kam es ungewollt zur Grenzöffnung zwischen beiden deutschen Staaten. Die Wiedervereinigung Deutschlands geschah ein knappes Jahr später jedoch am 3. Oktober. Diese Datumswahl hatte gleichermaßen historische wie organisatorische Gründe.

Zum Einen ist der 9. November in der deutschen Geschichte ein enorm blutiges Datum:

  • 1848 wurde an diesem Tag der deutsche Abgeordnete Robert Blum trotz parlamentarischer Immunität von politischen Gegnern hingerichtet.
  • Am 9. 11.1918 kam es gleich zweimal zur Verkündung einer neuen Staatsform. Phillip Scheidemann (SPD) proklamierte die Deutsche Republik. Der Kommunist Karl Liebknecht hingegen rief wenig später die Freie Sozialistische Republik aus. Es folgten gewaltsame Auseinandersetzungen.
  • 1923 scheiterten rechtsgerichtete Gruppierungen am 9. November mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch, was der NSDAP ein zeitweiliges Verbot und dem späteren "Führer" eine Haftstrafe einbrachte.
  • 1938 begannen an diesem Tag die sogenannten Novemberprogrome, der staatlich sanktionierte Terror gegen jüdische Mitbürger.
  • Der 9. 11. 1967 wiederum steht für den Beginn der "außerparlamentarischen Opposition" (APO), einer vor allem von Studenten getragenen, zunehmend gewaltbereiten Links-Revolte gegen konservative Normen. An diesem Tag entfalteten Studenten an der Hamburger Universität ein provokatives Plakat, um auf die angeblich mangelhafte Aufarbeitung des Nationalsozialismus im Bürgertum hinzuweisen.

Doch nicht nur durch diese Negativbesetzung des 9. Novembers entfiel der Nationalfeiertag schließlich auf den 3. Oktober. Dass ausgerechnet jenes absolut unsymbolische Datum gewählt wurde, hängt mit den juristisch-organisatorischen Zwängen des Einigungsprozesses zusammen. Unter Beachtung der Fristen für die ersten gesamtdeutschen Wahlen sowie außenpolitischer Umstände ergab sich ein relativ geringes Zeitfenster. Zudem drohte die DDR-Wirtschaft endgültig zu kollabieren. Die Entscheidung fiel daher auf den 3. Oktober 1990 als frühestmöglichen Zeitpunkt der Deutschen Wiedervereinigung, welche rein verwaltungstechnisch eigentlich nur ein Beitritt Ostdeutschlands zur Länderförderation der bisherigen BRD war.

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