Vorab Kündigung eines Leasingvertrages, ist das überhaupt möglich?

Eine einseitige Vorabkündigung (z.B. aus finanziellen Gründen) eines Leasingvertrages ist immer schwierig. Immerhin wurde ein Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen. Aus dem kann man nicht so einfach aussteigen. Ein Sonderkündigungsrecht tritt nur in Kraft, wenn die Grundlage des Vertrages sich ändert. Das tritt z.B. dann ein, wenn das Auto gestohlen wird oder durch einen Unfall einen Totalschaden hat. Sollte der Leasinggeber sich dennoch dazu bereit erklären, dass Fahrzeug vorab zurück zu nehmen, werden Ausgleichszahlungen fällig. Diese sind aber meistens so hoch, dass davon abzuraten ist. Besser ist es, den Leasingvertrag durch eine andere Person oder Firma übernehmen zu lassen.

Leasingübernahme, wie funktioniert das?

Im Grunde genommen gilt für Leasingverträge die gleiche Regelung, die im BGB für Miete festgehalten sind. Sofern keine Abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden! Im Grundsatz heißt das, dass hier kein Eintrittsrecht eines Dritten vorgesehen ist. Im Regelfall ist der Leasinggeber jedoch daran interessiert einen Schuldner zu haben, der über die Ausreichenden finanziellen Mittel verfügt. Das heißt, für eine Leasingübernahme ist schon mal eine ausreichende Bonität Grundvoraussetzung! Der alte Leasingnehmer muss der Leasinggesellschaft schriftlich mitteilen, dass er seinen Vertrag an den Interessenten übertragen will. Die Kontaktdaten des Interessenten sollten natürlich in dem Schreiben drin stehen. Anhand dieser überprüft die Leasinggesellschaft die Bonität. Die Leasinggesellschaft muss der Übernahme durch eine andere Person oder Firma zustimmen!

Der Leasinggeber hat zugestimmt, was passiert jetzt?

Im Regelfall schickt die Leasinggesellschaft dem alten Leasingnehmer einen Vertrag zur Übernahme zu. Dieser muss von beiden Parteien (also dem alten und dem neuen Leasingnehmer) unterschrieben werden. In jedem Fall sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, welche Schäden das Fahrzeug bereits hatte, bevor es Übernommen wurde und ob ggf. bereits geleistete Zahlungen durch den neuen Leasingnehmer übernommen werden. In dem Übernahmevertrag selbst werden die bereits gefahrenen Kilometer und eventuelle Sonderausstattungen bzw. Besonderheiten festgehalten. Zur Absicherung wird empfohlen das der neue Leasingnehmer dem alten eine Kopie über die Ummeldebescheinigung zukommen lässt. Zusätzlich sollte eine Vereinbarung getroffen werden, bis wann das Fahrzeug umgemeldet werden muss. Achtung! Auf gar keinen Fall vor Zustimmung des Leasingebers Verträge mit dem Interessenten abschließen. Sollte der Leasinggeber nicht zustimmen, kann der Interessent nämlich seinerseits Schadensersatzansprüche geltend machen!

Fazit:

Leasingübernahmen sind zwar mit ein bisschen Aufwand verbunden, sind aber doch günstiger als eine Vorabkündigung. Voraussetzung hierfür ist, dass der alte Leasingnehmer sich vorab um alle Formalitäten kümmert. Der Leasinggeber muss aber einer Leasingübernahme zustimmen. Das Internet ist voll von Tauschbörsen, die alte Leasingverträge zur Übernahme anbieten. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit für Sie, Ihren KFZ Leasingvertrag zu übertragen.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Anwältin bin. Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Laden ...
Fehler!