Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst - Wer oder was verbirgt sich hinter der VG Bild-Kunst?

 

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Um die Wahrnehmung der Rechte von Fotografen, Künstlern und Filmemachern usw. - kümmert sich der von den Urhebern gegründete Verein - Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Einfach erklärt bedeutet dies, das die VG Bild-Kunst für ihre Mitglieder als auch für die Mitglieder der Schwesterorganisationen im Ausland, die Urheberrechte im visuellen Rahmen wahrnimmt, sofern die jeweiligen Urheber aus gesetzlichen oder anderen Gründen diese nicht selbst wahrnehmen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst übernimmt sowohl das Inkasso als auch die Verteilung der pauschalen Urheberrechtsabgaben - darunter fällt u.a. die Vergütung von Privatkopien. Zudem erfolgt die Lizenzierung der Werke bildender Künstler. Durchgesetzt werden überdies die individuellen Rechte, zu denen Folgerechte und Reproduktionsrechte der bildenden Künstler zählen. Außerdem hat es sich die VG Bild-Kunst zur Aufgabe gemacht, den urheberrechtlichen Schutz auf politischer und rechtlicher Linie zur stärken. In diesen Bereich fallen u.a. Abschlüsse der Gesamtverträge als auch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben.

 

Wer profitiert davon?

Sowohl Urheber als auch Nutzer können von diesen Maßnahmen profitieren. Jeder Urheber eines künstlerischen Werkes, der als Einzelperson selten in der Lage ist, seine Rechte zu verteidigen, kann die Vorteile der VG Bild-Kunst genießen. Doch auch Nutzer profitieren davon, da diese alle nötigen Rechte quasi aus einer Hand beziehen können. 

Wer kann der VG Bild-Kunst beitreten?

 

Die erste Berufsgruppe umfasst Bildende Künstler doch auch Verleger der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Bei dieser Berufsgruppe setzt sich die VG für Onlinerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte, Folgerechte und Kopiervergütung bzw. Weitersendevergütungen ein.

Bildjournalisten, Karikaturisten, Pressezeichner, Fotografen und Bildagenturen gehören zur weiteren Berufsgruppe, in die die VG Bild-Kunst sich gliedert. Im zweiten Berufszweig sind allerdings noch einmal die Buchverlage zu finden, wie auch schon in der ersten Berufsgruppe.

Warum? Bei den Buchverlagen kommt es stets auf die speziellen Schwerpunkte der verlegerischen Tätigkeiten an. Diese sind entscheidend, ob die Verleger der Berufsgruppe I oder Berufsgruppe II angehören. Für Berufsgruppe II werden die Rechte bezüglich Lesezirkelvergütung, Bibliothekstantieme, Kopiervergütung und Pressespeigelvergütung wahrgenommen.

Der dritten Berufsgruppe gehören Cutter, Filmproduzenten, Regisseure, Kameraleute als auch Kostüm- und Szenenbildner an. In diesem Fall geht es um die Wahrnehmung der Rechte für Videogeräteabgabe, Videovergütung, Videoleerkassettenvergütung und die Weitersendevergütung. 

 

 

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Weitere Informationen über die VG Bild-Kunst - Beitritt, Beitrag, Erlöse

Wie kann der VG Bild-Kunst beigetreten werden?

Zunächst melden sich die zukünftigen Mitglieder bei VG Bild-Kunst an, hinterlassen ihre Daten und unterzeichnen dann einen Wahrnehmungsvertrag. Der Wahrnehmungsvertrag bezieht sich selbstverständlich auf die Wahrnehmung der Rechte der jeweiligen Berufsgruppe. Die Urheber übertragen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sozusagen die jeweils obligate Rechtewahrnehmung.

 

Wie werden die Erlöse verteilt?

Es gibt einen Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Nach diesem Verteilungsplan erfolgt die Verteilung der eingeflossenen Vergütungen. In dem Plan wird genau festgelegt, welcher Anteil der Einnahmen für kulturfördernde bzw. soziale Zwecke verwendet werden kann.

 

Müssen Mitglieder der VG Bild-Kunst einen Beitrag für die Mitgliedschaft zahlen?

Nein, dem ist nicht so. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben. Um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken, behält die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst lediglich Aufkommen-Anteile ein. So beträgt der Kostensatz für Folgerechte, Sonder- oder Reprorechte in der Regel 10 Prozent. Für all die anderen Gebiete wird alljährlich ein neuer Satz ermittelt, der sich an den jeweiligen Kosten orientiert.

 

Sonstige Informationen über die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Besteht eine Kooperation zwischen der VG Bild-Kunst und Museen, so gelten Sonderregelungen bezüglich der Abwicklung von Bildrechten. 

Möchten Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen in Sachen Medienproduktion und Urheberrecht über Persönlichkeits- und Verwertungsrechte usw. erfahren, so finden Sie alle Antworten bei bildkunst.de  

KreativeSchreibfee, am 13.03.2011
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