Hoffentlich gut versichert

Hoffentlich gut versichert (Bild: delphin / Pixabay)

Die Kündigung muss bis zum 30.11. bei der Versicherung vorliegen

In der Regel endet das Kfz-Versicherungsjahr am 31.12. Abweichend von vielen anderen Versicherungsarten beträgt die Kündigungsfrist einen Monat vor Ablauf der Versicherung. Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will, muss dies bis zum 30.11. eines Jahres machen. Dabei muss beachtet werden, dass die Kündigung zu diesem Termin bei der Versicherung eingegangen sein muss. Unabhängig von einem Wechsel ist das Jahresende ein guter Zeitpunkt, um sich die Bedingungen seiner Kfz-Versicherung näher zu betrachten.

Die Beitragsmerkmale kritisch prüfen

Häufig haben sich Beitragsmerkmale verändert. So zum Beispiel die Kilometerzahl, die man zu Beginn der Versicherung als Schätzwert angegeben hat. Ist die tatsächliche mit dem Fahrzeug zurückgelegte Strecke erheblich geringer, sollte man dies seiner Versicherung mitteilen und auf diese Weise den Beitrag verringern. Ist die Kilometerzahl erheblich höher, sollte auch dies der Versicherung angegeben werden, da andernfalls im Schadenfall die Versicherung einen Teil der Versicherungsleistung verweigern kann. Oder der Fahrerkreis. Viele Versicherungen verlangen einen Aufpreis wenn Fahrer unter einer bestimmten Altersgrenze das Fahrzeug nutzen. Häufig hat sich der Fahrerkreis geändert - zum Beispiel, wenn die Kinder das Auto nicht mehr mitnutzen - und der Mehrpreis ist nicht mehr erforderlich.

Richtig Kasko versichert?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann das eigene Fahrzeug über eine Kasko-Versicherung geschützt werden. Dabei unterscheidet man zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung. Die größten Unterschiede zwischen beiden Versicherungen bestehen im Leistungsumfang und in der Beitragshöhe. Die Vollkaskoversicherung umfasst dabei die Leistungen der Teilkaskoversicherung und zusätzlich zum Beispiel selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug. Allerdings rechnet sich die Vollkaskoversicherung bei älteren Fahrzeugen nicht mehr, da der Werteverlust bei Autos sehr hoch ist. In der Regel geht man davon aus, dass sich die Vollkaskoversicherung nur für die ersten sieben Lebensjahre eines Fahrzeugs lohnt. Die Regel ersetzt natürlich eine individuelle Prüfung nicht.

Leistungen vergleichen

Wer seine Versicherung bis hierher optimiert hat und mit dem erreichten Beitrag noch nicht zufrieden ist, sollte nun vergleichen. Übrigens reicht es manchmal aus, seiner bisherigen Versicherung anzudeuten, dass man kündigen will - häufig erhält man dann "plötzlich" ein neues, günstigeres Angebot. Dies kann zum Beispiel damit begründet sein, dass Versicherungen innerhalb eines Jahres zwei Versicherungstarife anbieten. Der Tarif zum 01.01. ist meist günstiger, als jener, der im Laufe des Jahres zur Geltung kommt. Wer dennoch wechseln will, kennt seinen Bedarf genau und sollte die Leistungen verschiedener Versicherungen auf dieser Grundlage vergleichen. Nicht immer kann die Versicherung mit dem günstigsten Beitrag auch die Leistungen bieten, die man haben möchte. Wer seinen Bedarf genau kennt, dem kann auch nichts aufgeschwatzt werden, was er nicht benötigt. Die neue Versicherung muss vor dem 31.12. abgeschlossen werden. Es ist zu empfehlen, rechtzeitig den Versicherungsantrag abzuschließen, damit der Wechsel durch die Versicherung rechtzeitig den Zulassungsstellen mitgeteilt werden kann.

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