Die am meisten verwendeten Vitalpilze

Bei den Vitalpilzen finden nach Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am meisten die drei Pilzarten Verwendung: chinesischer Raupenpilz (Cordyceps sinensis), Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) und Lackporling (Ganoderma lucidum).

Die Gesellschaft für Vitalpilzkunde e.V. - die gibt es wirklich - benennt daneben noch den Sonnenpilz (Agaricus blazei Murrill), das Judasohr (Auricularia polytricha), den Schopftintling (Coprinus comatus), den Igelstachelbart (Hericum erinacus), den Maitake (Grifola Frondosa), den Klapperschwamm (Pleurotus ostreatus) und den Austernseitling (Polyporus umbellatus) als Vitalpilze.

 

(Fotos © Raupenpilz und Glänzender Lackporling/Gesellschaft für Vitalpilzkunde)

Die Gemeinsame Expertenkommission von BVL und BfArM

Die Gemeinsame Expertenkommission von BVL und BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mußte 2013 ressortübergreifend geschaffen werden. Die Begründung dafür war ganz einfach und logisch, weil Stoffe, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in den Verkehr gebracht wurden und für sie die strenge Überprüfung nach dem Arzneimittelgesetz entfiel.

Die Kommission sollte als unabhängiges Gremium unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben Kriterienkataloge, Entscheidunghilfen und Stellungnahmen erarbeiten, um mögliche Gesundheitsgefahren besser erkennen oder die Einstufung eines Stoffes als Arzneimittel erleichtern zu können.

Allein schon wegen der verschiedenen Werbeaussagen für Vitalpilze ist die Gemeinsame Expertenkommission von BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Ende 2014 zu dem Ergebnis gekommen, daß aus Sicht der Verbraucher Vitalpilze keine Lebensmittel sind, sondern Arzneimittel. Arzneimittel gelten aber erst dann als solche, wenn ihre medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren belegt werden konnte. Für Lebensmittel und somit auch Nahrungsergänzungsmittel ist eine krankheitsbezogene Werbung aber verboten.

Die Präsentation von Vitalpilzen im Internet

Die Versprechen der gesundheitsfördernden Einnahme von Vitalpilzen werden immer zahlreicher, je länger man das Internet durchforstet. Vitalpilze sollen die Potenz steigern, den Alterungsprozeß des Menschen verlangsamen, gut gegen Krebs sein, positive Wirkungen bei Depressionen entfalten, Haarausfall verhindern und auch das Rheuma lindern

Aus der Verpackung läßt sich meistens nicht erkennen, zu welcher Verwendung die Vitalpilzprodukte bestimmt sind. Wegen der Werbeaussagen im Internet geht die Gemeinsame Expertenkommission davon aus, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher Vitalpilzprodukte auch ohne explizite Hinweise auf der Verpackung aufgrund der Werbeaussagen im Internet mit einer medizinischen Wirkung in Verbindung bringt.

Vitalpilze sind keine Lebensmittel

Die Produkte der drei Vitalpilzarten chinesischer Raupenpilz, Schmetterlingstramete und Lackporling sind deshalb nach Meinung der Expertenkommission unzulässig als Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Vielmehr würden die Verbraucher die Vitalpilzprodukte aufgrund der krankheitsbezogenen Bewerbung im Internet als Arzneimittel ansehen. (Foto © Schmetterlingstramete / Gesellschaft für Vitalpilzkunde)

Dafür und für einen wirksamen Verbraucherschutz aber fehlt entsprechend den Regelungen des Arzneimittelgesetzes der Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Vitalpilze. Mit dieser Klarstellung ist bundesweit eine einheitliche Bewertung gesichert und zukünftige weitere Heilungsversprechen verhindert.

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