Geheimtipp - So profitieren Sie vom Betreuungsgeld - Hilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Mit folgenden Hilfsmaßnahmen können Sie ab dem nächstem Jahr rechnen

Ab August 2013, also dem Termin, ab welchem Sie für Ihre Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte haben, erhalten Sie ein monatliches Betreuungsgeld in der Höhe von 100 Euro, wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst eine Auszeit von Ihrer Berufstätigkeit nehmen oder ob Sie Ihre Kinder von anderen Personen wie beispielsweise von den Großeltern, einem Au-Pair-Mädchen oder einer Tagesmutter beaufsichtigen lassen. Es darf allerdings kein Betreuungsangebot sein, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Den Betrag von 100 Euro können Sie sich wahlweise auszahlen lassen oder Sie investieren ihn in die Altersvorsorge oder in die zukünftige Ausbildung Ihres Kindes. In letzterem Fall profitieren Sie von einem zusätzlichen Bonus in einer Höhe von 15 Euro pro Monat. Eine Erhöhung wurde bei der Verabschiedung zum Betreuungsgeld gleich mitbeschlossen. Ab August 2014 erhalten Sie daher monatlich 150 Euro. Falls Sie Elterngeld beziehen, können Sie das Betreuungsgeld jedoch nicht zusätzlich beantragen, sondern erst im Anschluss an die Elternzeit. Das Elterngeld wird Ihnen bis höchstens 14 Monate gezahlt, in diesem Fall bekämen Sie also ab dem 15. Monat Betreuungsgeld.

Besondere Regelungen zum Betreuungsgeld für Empfänger von Hartz IV

Falls Sie Arbeitslosengeld II Bezieher sind, gehen Sie bei dieser neuen Leistung leider leer aus. Sie haben Sie zwar auch Anspruch auf Betreuungsgeld, diese Summe wird bei der Berechnung Ihrer Leistung jedoch angerechnet, sodass Ihnen am Ende nicht mehr Geld zur Verfügung steht als vorher. Als Empfänger von Hartz IV haben Sie jedoch den Vorteil, dass der Platz in einer Kindertagesstätte oder im Kindergarten für Sie in der Regel kostenlos ist.

Das Betreuungsgeld ist zwar bereits fix beschlossen, die Opposition kündigte jedoch an, gegen diesen Beschluss Klage einzureichen. Darüber hinaus gab sie bekannt, dass sie im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr das Betreuungsgeld wieder abschaffen würde. Darauf, dass Sie dauerhaft eine Betreuungsgeld Bezahlung erhalten, sollten Sie sich daher besser nicht verlassen, denn neben der SPD und den Grünen hat diese Leistung selbst in den Reihen der Regierungsparteien viele Gegner. Von ihnen wird das Betreuungsgeld abwertend auch als Herdprämie bezeichnet.

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