Wer als Autor mit dem eigenen Blog, Textaufträgen, Namensvorschlägen oder dem Veröffentlichen von Artikeln, wie hier auf Pagewizz, Geld verdient, der sollte den für sich richtigen Weg finden, um Rechnungen zu schreiben und Einnahmen dem Finanzamt korrekt mitzuteilen.

 

Dieser Artikel zeigt den Weg auf: Freiberufler anmelden. Ein Gespräch mit dem Steuerberater kann die Entscheidungsfindung abrunden.

Rudyard Kipling English Writer Working at His Desk (Bild: Edward Burne-Jones)

Gewerbe oder Freiberufler anmelden?

Eine Rechnung kann jeder schreiben, der selbstständig unternehmerisch tätig ist. Dazu muss man nicht einmal ein Gewerbe anmelden. Wenn das Schreiben oder eine andere Tätigkeit im Vordergrund steht, die den freien Berufen zuzuordnen ist, dann muss die Aufnahme der Tätigkeit nicht einmal zwingend sofort angemeldet werden.

So konnte ich mich als Freiberufler anmelden

  1. EüR (Einnahmenüberschussrechnung)
  2. Einkommensteuererklärung
  3. Fragebogen zur selbstständigen Tätigkeit ausfüllen

zu 1. EüR

Es reicht, alle Einnahmen und Ausgaben im Laufe des ersten Geschäftsjahres in eine einfache EüR (Einnahmen- Überschussrechnung) einzutragen.

Info: Wie erstelle ich eine EüR?

Derzeitig besteht keine Verpflichtung zur Verwendung des amtlichen Vordrucks für die Einnahmenüberschussrechung (EüR). Es reicht eine Tabelle mit 2 Spalten. In eine Spalte trägt man alle Einnahmen des laufenden Geschäftsjahres ein, in die andere die Ausgaben. Am Ende des Jahres bildet man jeweils die Summe aller Einnahmen und die Summe aller Ausgaben. Man zieht die Ausgaben von den Einnahmen ab (Einnahmen minus Ausgaben) und erhält als Ergebnis den Überschuss, er ist der Gewinn der freiberuflich selbstständigen Nebentätigkeit. Dieser Gewinn ist gleichzeitig das Einkommen Ihres Unternehmertums.

zu 2. Einkommensteuererklärung

 

Diesen Überschuss trägt man in der nächsten Einkommensteuererklärung als Einnahme in der richtigen Spalte ein: Einkommen aus selbstständiger, freiberuflicher Nebentätigkeit.

 

Was bedeutet das genau?

 

Selbstständig: Man ist nicht angestellt, sondern erledigt selbst Aufträge, ist unternehmerisch tätig. Das geht entweder als Gewerbetreibender oder als Freiberufler.

 

freiberuflich: Autor, Journalist, aber auch, Arzt, Anwalt, Künstler sind freie Berufe - sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Die Trennung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist nicht immer ganz trennscharf.

 

Nebentätigkeit: Insofern man (noch) nicht von seinem Autoreneinkommen leben kann, ist man "nebenbei" selbstständig tätig. Über die Haupttätigkeit, gerne auch "Brotjob" genannt, sollten die Sozialversicherungen, dazu zählt zum Beispiel die Krankenversicherung, gedeckt sein. Auch als Bezieher von ALG I (Arbeitslosengeld I) oder ALG II kann man bis zu einer bestimmten Grenze mit einer Nebentätigkeit dazuverdienen. Wer mehr verdient, der muss seine Nebentätigkeit nicht zwangsläufig aufgeben - er erhält bloß weniger staatliche Zuwendung. Im Grunde ist es nicht verkehrt, dem Staat zunehmend weniger auf der Tasche zu liegen, mit dem Ziel vor Augen, irgendwann aus eigener Kraft den eigenen Arbeitsplatz ins Leben gerufen zu haben.

 

Sinn und Zweck der Steuererklärung

... und warum Sie sich als Freiberufler anmelden müssen!

 

Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, dann haben Sie wahrscheinlich bereits Einkommensteuererklärungen beim örtlichen Finanzamt eingereicht. Ihr Arbeitgeber führt für Sie Einkommensteuer ab. Mit der Steuererklärung informieren Sie das Finanzamt über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre steuerlich wirksamen Ausgaben. Vermutlich haben Sie damit das Ziel verfolgt, eine Steuererstattung zu bekommen, also einen Teil der bereits abgeführten Steuern wiederzubekommen und staatliche Zulagen wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

 

Wenn Sie allerdings bisher auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet haben, weil Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation keine Steuererstattung erwarten, dann müssen Sie ab sofort eine Steuererklärung abgeben. Denn Sie müssen das örtliche Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie im Internet z.B. als Texter, Namensfinder oder Autor von Pagewizz Geld verdient haben. Sie müssen dem Finanzamt gegenüber Ihr Einkommen melden! Ansonsten arbeiten und verdienen Sie "schwarz".

 

Nicht immer trennscharf - Ein Beispiel: Freiberufler anmelden oder Gewerbe

Wer sich als Freiberufler anmelden möchte, der sollte in seiner selbstständigen Nebentätigkeit möglichst zum größten Teil in dieser Tätigkeit genau das tun, was den freien Beruf ausmacht: Schreiben, wenn man freiberuflicher Texter, Autor oder Schriftsteller sein möchte. Wer allerdings erst einmal nur ein Buch schreibt, sich den Kofferraum seines Autos damit voll packt und anschließend über die Lande tingelt, um sein Werk auf verschiedenen Märkten zu verkaufen, wird wahrscheinlich nicht als Freiberufler anerkannt, weil die meiste Zeit der Nebentätigkeit mit dem Verkauf verbracht wird. In diesem speziellen Fall reicht auch ein "normales", örtliches Gewerbe nicht aus, für den Verkauf an verschiedenen Orten muss es ein Reisegewerbe sein. Darüber kann man sich bei der jeweiligen Kommune informieren.

Der DJ (Bild: Justin Bua)

Sind alle "Freie" Freiberufler?

In der Praxis werden oft "freie Mitarbeiter" mit "Freiberuflern" gleichgesetzt. Tatsächlich gibt es dazwischen feine Unterschiede, die Sie ab sofort nie wieder verwirren sollen:

Freie Mitarbeiter, auch "Freelancer" genannt, haben projektbezogene Verträge oder arbeiten einzelne Aufträge ab. Sie sind also nicht fest angestellt. Freie Mitarbeiter sind oft, aber nicht immer, Freiberufler. Es gibt auch freie Mitarbeiter, die ein Gewerbe angemeldet haben. Damit haben Sie sich gegen den Status des Freiberuflers entschieden. Umgekehrt ist nicht jeder Freiberufler als freier Mitarbeiter tätig. In Unternehmen gibt es sehr wohl fest angestellte Autoren, Journalisten, Anwälte, Ärzte... Ihr Beruf ist, davon unberührt, ein freier Beruf. Dieses Gebiet ist so kompliziert, weil jeder Begriff einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen ist, sich diese Gebiete aber unglücklicherweise oft genug überlappen. Die Freiberuflichkeit ist dem Steuerrecht zuzuordnen, während die Kategorie der Freien Mitarbeiter vom Arbeitsrecht abgeleitet ist.

zu 3. Fragebogen zur selbstständigen Tätigkeit ausfüllen

Nach Abgabe der Steuererklärung wird das Finanzamt Sie noch darum bitten, einen Bogen auszufüllen, um weitere Angaben über Ihre Nebentätigkeit zu machen. Dieser Bogen ist die eigentliche Anmeldung. Ausfüllen - Fertig. Diesen Bogen kann man natürlich auch jetzt schon ausfüllen. Es bringt einem aber auch nur einen Vorteil, wenn man die Zuteilung neuer Steuernummern erwartet und diese veröffentlichen muss, z.B. in besagten Rechnungen oder im Impressum der eigenen Homepage. Ein persönliches Impressum und die Erstellung von Rechnungen sind jedenfalls Dinge, um die reine Pagewizz-Autoren herumkommen.

Leider wusste ich diesen Dreh auch nicht von Beginn an. Wer in seinem Ordnungsamt nachfragt, ob er ein Gewerbe anmelden muss, der wird mit Sicherheit die Auskunft erhalten, dass er  genau das tun soll. Das Personal ist unter Umständen nur darin geschult, Gewerbeanmeldungen durchzuführen. Ohne die Alternativen zu kennen.

Und die Alternativen?

Wer selbstständig Einnahmen erzielt, also Geld verdient, ohne für diesen Zweck bei einem Unternehmen angstellt zu sein, der hat zwei legale und eine illegale Möglichkeit:

1. Freiberufler anmelden (sofern die Tätigkeit den Freien Berufen zuzuordnen ist)

2. Gewerbe anmelden

3. Illegal: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Einnahmen sollten dabei per Steuererklärung ab dem ersten Euro dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Reine Angestellte ohne selbstständige Nebentätigkeit können sich frei entscheiden, ob sie eine Steuererklärung machen möchten. Der Arbeitgeber hat bereits die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit an das Finanzamt gemeldet und es ist zum Nachteil des Arbeitnehmers, auf die Steuererklärung und eventuelle Steuererstattungen zu verzichten.

Selbstständige oder Menschen mit selbstständiger Nebentätigkeit haben diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Dabei ist die Summe der (Neben-)Einnahmen unerheblich. Auch Kleinstbeträge machen die Steuererklärung erforderlich, wenn eine dauerhafte Gewinnabsicht anzunehmen ist. Im Zweifel liefert der Steuerberater Ihres Vertrauens detaillierte Informationen.

Vorteile einer Gewerbeanmeldung - Die Lizenz zum Geldverdienen

Mit einem Gewerbe können Sie all die Tätigkeiten ausüben, die in Ihrem Gewerbeschein stehen. Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob sie verkaufen möchten und wie viel. Mit einem Gewerbeschein erhalten sie auch leichter Zutritt zu Großmärkten und Großhändlern im Internet, deren Angebote sich direkt an Gewerbetreibende richten. Auch Kleingewerbetreibende sind von der dopplten Buchführung und der Umsatzsteuer befreit. Außerdem können nur Gewerbetreibende firmieren, das heißt, nur Kaufleute können als Namen für ihre Unternehmung eine Firma eintragen lassen und unter dieser Bezeichnung Geschäfte abwickeln.

Ein Gewerbe hat Nachteile - wenn möglich sollten Sie den Freiberufler anmelden

Das Gewerbe ist nicht "falsch", hat aber folgende Nachteile: Die Gebühr der Gewerbeanmeldung + den zusätzlichen Weg zum Ordnungsamt oder Bürgerbüro. Man ist Gewerbetreibender und hat nicht den Status des Freiberuflers. Gewerbetreibende müssen von der EüR auf die doppelte Buchführung umsteigen, sobald sie einen Umsatz von mehr als 17.500 € hatten oder im laufenden Jahr einen Umsatz von mehr als 50.000 € erwarten. Ab 17.500 € muss auch Umsatzsteuer abgeführt werden. Dem Gewerbetreibenden wird es auch schwerer fallen, den verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % (für künstlerische Tätigkeit) statt 19 % abzuführen als dem anerkannten Freiberufler. Als Autor hat man kaum Ausgaben für (Vor-)Produkte. Echt ärgerlich, wenn man dann 12 % mehr von seinem Umsatz abführen muss... Ein echter Wettbewerbsnachteil - entweder für das eigene Portemonee oder den Auftraggeber. Außerdem wird man ab einer gewissen Umsatzhöhe auch Pflichtmitglied der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer) und muss an diese Beiträge abführen.

Anmerkungen

Dieser Text beschreibt, wie ich persönlich mit meiner freiberuflich selbstständigen Nebentätigkeit verfahren bin. Ich schildere eine Verfahrensweise, die auf meiner persönlichen Erfahrung beruht. Der geschilderte Vorgang kann so von anderen Menschen in ähnlichen Lebenssituationen wiederholt werden, wenn sie eine Tätigkeit als Freiberufler anmelden. Der Text Freiberufler anmelden ist aber nicht als Beratung in steuerlichen Angelegenheiten aufzufassen. Bitte kontaktieren Sie dafür den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Wie selbstständig sind Sie?
Autor seit 14 Jahren
37 Seiten
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