Wie ist eine Brandschutzordnung aufgebaut?

Die Brandschutz-Ordnung enthält alle Regelungen, die für den Brandschutz und den Brandfall gleichermaßen gelten. Strenggenommen gilt sie immer nur für ein Gebäude; dass bedeutet, dass für jedes Objekt eine eigene Brandschutzordnung erstellt werden muss. Die Brandschutzordnung setzt sich aus den Teilen A, B und C zusammen. Manchmal ergeben sich auch aus der Baugenehmigung Hinweise darauf, was in der BSO aufgenommen werden muss. Das Erstellen der Brandschutzordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Brandschutzbeauftragten. In seiner Ausbildung werden wichtige Inhalte der BSO vermittelt. Empfehlenswert ist eine Gliederung nach den folgenden Gesichtspunkten:

  • vorbeugende Maßnahmen

  • Verhalten im Falle eines Brandes

  • Verhalten nach einem Brand

 

 

Die Gliederung der Brandschutzordnung

Vorbeugende Maßnahmen, die in der Brandschutzordnung geregelt werden sollten, ist zunächst das Aufstellen der Brandschutzordnung selbst. Wer ist dafür zuständig, wer arbeitet wem in dieser Aufgabe zu? Weitere Inhalte sind alle sonstigen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes; also alle Maßnahmen, die sich gegen die Entstehung eines Brandes sowie dessen Ausbreitung richten. Hier schließen sich die Regeln an, die sich mit dem Verhalten während eines Brandes beschäftigten. Dazu gehören das richtige Verhalten bei der Entdeckung eines Brandes, bei der Meldung eines Feuers und der Alarmierung, wie Personen gerettet werden und Brände bekämpft werden können. Ein weiterer Aspekt, der auch unter diesen Gliederungspunkt gehört, ist die Zusammenarbeit mit Behörden und ganz besonders mit der Feuerwehr. Auch das Verhalten nach einem Brand sollte in der Brandschutzordnung geregelt werden. Hierbei wird vor allem das Ziel verfolgt, dass Folgeschäden möglichst vermieden werden. Die Brandschutzordnung gibt Auskunft, wie die Brandstelle gesichert werden kann und wie die Anlagen zum Brandschutz schnell wieder einsatzbereit gemacht werden können.

 

 

Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung

Der Brandschutzbeauftragte kann für die Erstellung der Brandschutzordnung auf eine DIN Vorschrift zurückgreifen. Sie lautet DIN 14096 "Brandschutzordnung". Der Teil 1 beinhaltet Allgemeines und den Teil A, also den Aushang. Im Einzelnen findet man hier die Normen für das Erstellen und auch für das Aushängen der Brandschutzordnung. Der Teil 2 beschäftigt sich mit dem Teil B, also mit Personen, die beim Brandschutz besondere Aufgaben haben. Auch hier finden sich zahlreiche Hinweise zum Erstellen der Brandschutzordnung. Der Teil 3 entspricht dem Teil C und richtet sich besonders an die Personen, die besondere Brandschutzaufgaben zu erfüllen haben – auch hier wieder mit Normen, die das Erstellen der Brandschutzordnung vereinheitlichen. Nach der Erstellung muss die Brandschutzordnung in Kraft gesetzt werden. Da die Brandschutzordnung eine wichtige zentrale Bedeutung im Rahmen des Arbeitsschutzes genießt, sollte auch die Unternehmensführung die Brandschutzordnung in dem Betrieb einführen. Den Mitarbeitern muss die Brandschutzordnung auf geeignete Weise bekannt gemacht werden. Nach der Erstellung der Brandschutzordnung gilt die Verpflichtung, diese immer auf dem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung zu halten. Verantwortlich dafür ist wieder der Brandschutzbeauftragte.

 

 

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