Wie kann man unpassende Weihnachtsgeschenke wieder loswerden?
War es zu Weihnachten wieder einmal der alljährliche Schal "vom Dienst" oder ein sonstiges einfallsloses Geschenk, tritt nach Weihnachten der graue Alltag mit dem Wunsch auf Umtausch ein.Geschenke im Geschäft umtauschen
Einzelhändler wissen aus Erfahrung, dass die ersten Kunden nach den Weihnachtsfeiertagen nicht Kunden sind, die etwas kaufen wollen, sondern Kunden, die etwas umtauschen wollen.
Entgegen der landläufigen Meinung sind Einzelhandelsgeschäfte nicht zu einem Umtausch verpflichtet; lassen sie dennoch einen Umtausch zu, so geschieht dies allein aus Kulanz. Manche Geschäfte verlangen die Vorlage des Kassenbons, andere sind noch großzügiger und verlangen diesen überhaupt nicht. Wird der Kassenbon verlangt, so muss man dem Schenkenden ganz offen klaren Wein einschänken und ihm offenbaren, dass das Geschenk nicht gefällt und umgetauscht werden soll. Ein Schweigen hilft selten.
Aber in den meisten Fällen darf das umgetauschte Produkt gegen ein anderes eingetauscht werden. Die Auszahlung des Kaufpreises ist selten möglich; aus Kulanz geben Einzelhandelsgeschäfte, wenn ein sofortiger Tausch des Geschenkes gegen ein anderes Produkt nicht möglich ist, einen Gutschein aus, der binnen einer gewissen Frist einzulösen ist. Für die Bestimmung der Frist ist der Einzelhändler zuständig.
Oft geben Händler von sich aus beim Kauf eine Rücknahme- oder Umtauschgarantie ab, wenn die Rückgabe innerhalb gewisser Fristen geschieht. Ist dies der Fall, können entsprechende Artikel auch ohne spezielle gesetzliche Grundlage umtauschen
Sinnvoll ist es immer, beim Kauf von Geschenken vor dem Kauf nachzufragen, ob und wie lange ein Umtausch möglich ist. Der Trend, Gutscheine zu verschenken und damit auf jeden Fall das "Richtige" zu treffen, führt inzwischen dazu, dass weit weniger Ware umgetauscht wird.
Umtausch oder Rückgabe im Online-Handel
Völlig anders als beim Kauf in Geschäften sieht es Beim Kauf von Geschenken im Online-Handel aus, egal ob Geschenke im Katalog oder TV-Shopping-Angebot oder direkt im Internet gekauft wurden.
Hier haben Käufer immer das Recht auf Rückgabe. Dieses Recht besteht 14 Tage, und der Kaufpreis wird erstattet. Liegt der Wert der Ware unter 40 Euro, muss allerdings der Kunde die Kosten für die Rücksendung tragen; lag der Kaufpreis über 40 Euro, trägt der Händler diese Kosten.
Sobald der Wert über dieser Grenze liegt, muss der Verkäufer die Kosten tragen. Hier gibt es aber eine Ausnahme. Wenn das Produkt noch nicht bezahlt ist, kann der Händler die Übernahme der Rücksendekosten seitens des Käufers verlangen. Dieser Punkt sollte deshalb mit dem Händler vereinbart werden. Jedoch sind viele Händler kulant und bieten Kunden die Möglichkeit, die Ware mit Hilfe eines Retouren-Aufklebers kostenlos zurückzuschicken.
Aufpassen heißt es beim Versuch, CDs, Videos, DVDs oder Software zurückzugeben. Beim Onlinekauf erlischt das Umtauschrecht, sobald die Versiegelung aufgerissen oder die Verpackungsfolie entfernt oder verletzt wurde. Bei der Rückgabe ist die Verwendung der Originalverpackung ratsam, denn die Ware darf aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung nicht beschädigt sein.
Gutscheine als Geschenk
Zwar zeugt das Schenken von Gutscheinen zum Fest nicht gerade von großer Phantasie, andererseits trifft man mit einem Gutschein immer das Richtige, denn der Beschenkte sucht sich ein Geschenk nach seiner individuellen Auswahl aus. Umtausch kommt für ihn sicher nicht in Frage. Nur muss der Beschenkte natürlich das ausgewählte Geschäft aufsuchen und sich ein Geschenk in Höhe des Gutscheins aussuchen.
Fällt die Wahl auf ein Geschenk unter dem Wert des Gutscheins, kann der Kunde einen neuen Gutschein mit dem Restwert verlangen oder einen Eintrag im vorhandenen Gutschein, wie viel von der Summe im Gutschein verbraucht wurde.
Geschenkgutscheine verjähren nach drei Jahren, wobei das Jahr der Ausstellung nicht mitzählt. Sie verjähren eher, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
Verkauf von Geschenken im Internet
Viele Käufer im Internet gehen mit den unbeliebten Geschenken auch direkt in den Verkauf ins Internet und bieten ihre Ware über Anzeigenportale an. Dieser Weg bleibt auch dann offen, wenn die Rückgabefristen im Online-Handel verstrichen sind. Bekleidung, Elektronik oder auch Literatur wechseln auf diesem Wege direkt nach dem Fest ihren Besitzer. Dafür bieten sich spezielle Kleinanzeigenportale an. Das unerwünschte Geschenk wird auf diesem Wege sinnvoll weitergegeben. Mit dem erhaltenen Geld kann dann in aller Ruhe etwas Passendes gekauft werden.
Hier dazu ein wichtiger Hinweis: Wenn es sich um private Verkäufer handelt, besteht in der Regel kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Die gesetzliche Gewährleistung, die ein Händler geben muss, wird von privaten Verkäufern meist durch einen Hinweis ausgeschlossen.
Geschenke tauschen
Wer auf einen Online-Verkauf verzichten möchte, hat die Möglichkeit, mit anderen zu tauschen. Schließlich geht es vielen Menschen so, dass sie ein unpassendes Geschenk bekommen haben. Ihnen geht es so wie rund vier Millionen Bundesbürgern, die jedes Jahr ihr Geschenk umtauschen wollen.
Ein Tausch ist damit eine praktische Alternative zu Umtausch im Geschäft oder Verkauf per Inserat. In den meisten Regionen werden nach Weihnachten Tauschbörsen veranstaltet. Dort treffen sich viele Menschen, die am Ende vielleicht mit dem perfekten Alternativ-Geschenk nach Hause gehen. Auskunft darüber gibt der Kleinanzeigenteil der heimischen Zeitung.
Genau so finden nach dem Fest in Stadtteilen Flohmärkte zum Umtausch von Geschenken statt. Diese zu besuchen, kann sich lohnen. Ein Beispiel: Viele Menschen bezahlen viel Geld für Handgestricktes und freuen sich wahrscheinlich riesig über ein Paar Socken, die Oma selbst gestrickt hat und die Sie anbieten. Oder andere aber bieten einen selbst gestrickten Schal an. der nicht am Hals kratzt, und den Sie schon so lange suchen. Eine Win/Win-Situation, wie es im modernen "denglisch" so schön heißt.
Tauschbörsen nutzen
Regional entstehen oft über Kleinanzeigen in der örtlichen Tageszeitung oder unter regionalen Aspekten im Internet Tauschbörsen. Auch sie lohnen eine gründliche Durchsicht.
Hier benötigt man oft etwas Stehvermögen, bevor die entsprechenden Seiten gefunden werden. Man kann über den Ort oder Ortsteil, über die Nennung der Ware selbst oder auch ihren Oberbegriff (wie Elektronik, Oberbekleidung, Winterbekleidung oder ähnliche Bezeichnung) seine Suche starten und wird dann meist fündig.
Klären Sie aber vor dem Kauf oder Verkauf immer, wie es um eine eventuelle Rückgabe und die entstehenden Versandkosten steht.
Bildquelle:
© ARD/Nicole Manthey
(Gerit Kling neue Hauptdarstellerin bei "Rote Rosen")