Durch eine Geldstrafe soll der Verurteilte seinen Lebensstil einschränken

Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) gibt es zwei Hauptstrafen: die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Der Zweck der Geldstrafe ist einfach: Der Verurteilte soll sich finanziell einschränken, also zeitweilig Verzicht üben müssen. Das Gericht kann Geldstrafen von mindestens fünf Euro und höchstens 10,8 Millionen Euro verhängen.

Wie hoch eine Geldstrafe im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Tagessatzsystem: je schwerer die Schuld des Täters, desto größter die Anzahl der Tagessätze. Der Vorteil des Tagessatzsystems ist, dass es nicht darauf ankommt, wie vermögend jemand ist. Ob Tellerwäscher oder Millionär, beide bekommen bei gleicher Schuld die gleiche Anzahl an Tagessätzen (mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze).

Allein bei der Höhe der Tagessätze gibt es große Unterschiede (mindestens ein, höchstens 30.000 Euro). Hier kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten an. Der Millionär zahlt viel, der Tellerwäscher wenig, aber beiden tut die Strafe am Ende gleich stark weh. Alles andere wäre ungerecht, denn der Millionär wäre aufgrund seiner Vermögensverhältnisse klar im Vorteil. Eine verhältnismäßig geringe Geldstrafe würde er gewissermaßen aus der "Portokasse" bezahlen, die Geldstrafe hätte ihren Zweck verfehlt.

Eine Freiheitsstrafe nimmt dem Verurteilten die Fortbewegungsfreiheit

Während die Geldstrafe noch verhältnismäßig gering in das Leben des Verurteilten eingreift, hat die Freiheitsstrafe weiterreichende soziale Folgen. Die Freiheitsstrafe ist nach der Sicherungsverwahrung die schärfste Sanktion, die ein deutsches Strafgericht verhängen kann. Häufig wird in den Medien von einer "Haftstrafe" oder "Gefängnisstrafe" gesprochen, juristisch korrekt ist allein der Begriff "Freiheitsstrafe". Gemeint ist immer dasselbe: Dem Verurteilten wird die Fortbewegungsfreiheit entzogen. Es gibt zwei Arten von Freiheitsstrafen, die

  • zeitige Freiheitsstrafe, die zeitlich begrenzt ist, und die
  • lebenslange Freiheitsstrafe.

Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht nicht erwartet, dass der Verurteilte erneut Straftaten begeht ("günstige Legalprognose").

Rund 80 Prozent der verhängten Strafen sind Geldstrafen, nur 20 Prozent sind Freiheitsstrafen. Rund ein Drittel der Freiheitsstrafen wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verbüßten im März 2010 knapp 54.000 Personen eine Freiheitsstrafe im Strafvollzug.

Was sind Strafrahmen und warum gibt es keine mathematische Formel?

Blättert man durch das StGB, merkt man schnell: Wie man im Einzelfall die "richtige" Strafe findet, erfährt man hier nicht! Es gibt keine Tabelle und auch keine mathematische Formel, mit deren Hilfe das Gericht die "richtige" Strafe herausfinden könnte. Gäbe es sie, dürfte sie ohnehin nicht verwendet werden: Gerichtsurteile sind Urteile über Einzelfälle und jeder Einzelfall ist anders. Trotzdem ist die Strafzumessung kein willkürlicher Prozess, in dem Richter nach Gutdünken Strafen verteilen dürfen. Nicht nur, dass es bei der Strafzumessung klare Regeln und Grenzen gibt, es gilt auch: Alles muss nachvollziehbar begründet werden.

"Der mutmaßliche Täter Rüdiger O. hatte das Opfer vor drei Monaten in einem Waldstück getötet. Dem Angeklagten drohen nun bis zu 15 Jahre Haft." Was die Presse hier zitiert, ist der sogenannte Regelstrafrahmen. Damit ist die Spanne gemeint, innerhalb der das Strafmaß für ein bestimmtes Delikt üblicherweise liegen muss. Für Totschlag beispielsweise reicht der Regelstrafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe, für Betrug von einem Monat bis 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

In vielen Fällen kann es aber auch zu Veränderungen des Strafrahmens kommen. War etwa der Täter bei der Tat nur vermindert schuldfähig oder hat er die Tat nicht vollendet, sodass es bei einem Versuch geblieben ist, kann sich dies günstig auf den Strafrahmen auswirken. Umgekehrt kann sich der Strafrahmen auch zu Ungunsten des Täters verändern, zum Beispiel, weil der Täter besonders rücksichtslos vorgegangen ist.

Gibt es die "richtige" Strafe überhaupt?

Steht der Strafrahmen fest, stellt sich die nächste Frage: Wie ordnet das Gericht den Einzelfall nun in den Strafrahmen ein? An der oberen Grenze, an der unteren oder doch eher in der Mitte? Das wesentliche Kriterium ist die Tatschuld des Täters: Wie groß ist das Unrecht, das er mit seiner Tat angerichtet hat und in welchem Maße kann ihm dieses Unrecht auch vorgeworfen werden? Denn nur wer sich willentlich gegen das Recht gestellt hat, kann auch bestraft werden. Hier spielen Fragen eine Rolle wie zum Beispiel:

  • Wie groß ist der angerichtete Schaden?
  • Hat der Täter mit Absicht gehandelt?
  • Geschah die Tat im Affekt?
  • Hat der Täter die Tat als Mitläufer begangen?
  • Ist er bereits vorbestraft?
  • Hat der Täter ein Geständnis abgelegt?

Das Problem: Anhand dieser Kriterien lässt sich zwar annähernd, aber immer noch nicht exakt bestimmen, wo genau das "richtige" Strafmaß im Einzelfall liegt. Das sei aber auch nicht erforderlich, meint der Bundesgerichtshof (BGH). Nach der sogenannten Spielraumtheorie gibt es "die" Strafe ("Punktstrafe") nämlich überhaupt nicht, sondern nur einen Rahmen ("Schuldrahmen"), innerhalb dessen eine Strafe schuldangemessen ist; ein Rahmen im Rahmen sozusagen. Wo im Schuldrahmen die endgültige Strafe im Einzelfall liegen wird, hängt von präventiven Gesichtspunkten ab. Eines darf das Gericht jedoch nicht: Aus Gründen der Prävention (zum Beispiel Abschreckung möglicher Täter oder Sicherung des Verurteilten) den Schuldrahmen überschreiten.

Titelbild: geralt / pixabay.com

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