Verlobung aus rechtlicher Sicht

Im Gesetz ist die Verlobung in den Paragrafen 1297 bis 1302 geregelt. Allerdings hat eine Verlobung keinen so starken Status mehr wie noch vor mehreren Jahren.

Aus rein rechtlicher Sicht ist eine Verlobung ein Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet nichts anderes als das Versprechen, dass man heiratet. Anders als bei üblichen Verträgen kann aber nach der Verlobung die Hochzeit nicht gerichtlich eingefordert werden, sondern kann auch nur durch eine Person aufgelöst werden. Die verlassene Person, die am Vertrag festgehalten hat, kann aber das Heiratsversprechen nicht einfordern, wie es bei anderen Verträgen möglich wäre.

Bei einer gelösten Verlobung können allerdings durchaus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ausgaben, die gemacht wurden, weil die Hochzeit zu erwarten war, müssen von der Person, die die Verlobung gelöst hat, übernommen werden. Auch, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, weil in der Ehe eine Aufgabenteilung vereinbart wurde, muss der dafür haften, der den "Vertrag gebrochen" hat.

Ab wann ist man verlobt?

Eigentlich ist eine Verlobung vor der Hochzeit gar nicht notwendig. Doch eigentlich liegt immer eine Verlobung vor. Das liegt daran, dass eine Verlobung dann beginnt, wenn sich die Partner darüber einig sind, dass sie heiraten wollen. So geht auch einer spontanen Hochzeit eine kurze Phase der Verlobung voraus, die in dem Moment beginnt, in dem der Entschluss zur Heirat erfolgt.

Übrigens können auch Minderjährige ein Verlöbnis eingehen, da das Gesetz keinerlei Fristen oder Altersbegrenzungen kennt. Für die Hochzeit selbst müssen die Partner allerdings warten, bis sie volljährig sind. In Ausnahmefällen darf auch im Alter von 16 schon geheiratet werden.

Bis wann muss man heiraten?

Aus rechtlicher Sicht wird kein Zeitraum vorgeschrieben, in dem geheiratet werden muss. Das Gesetz sieht die Verlobung nur als Versprechen, dass man heiratet. Wann man das tut, bleibt jedem selbst überlassen.

Die Kulturen verschiedener Länder haben aber oftmals andere Regeln als das Gesetz, das ja in diesen Bereich kaum eingreift.

liebe (Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de)

Wie lange kann man aus kultureller Sicht verlobt sein?

Im deutschen Sprachraum wird oftmals davon ausgegangen, dass die Hochzeit innerhalb eines Jahres nach der Verlobung stattfindet. Längere Verlobungen erwecken bei vielen Außenstehenden den Eindruck, dass das Verlöbnis nicht ernst gemeint war und die Partner nur Aufmerksamkeit erhaschen wollten.

Toleriert wird ein längerer Zeitraum dazwischen dann, wenn wichtige Gründe gegen die Hochzeit innerhalb eines Jahres sprechen. Dazu gehören zum Beispiel Schulden, die zuerst abgebaut werden müssen, Schwangerschaft, Hausbau oder längerer Auslandsaufenthalt eines Partners oder eines nahen Verwandten, der an der Hochzeit teilnehmen soll.

Alternativ dazu wird von den meisten Menschen erwartet, dass ein verlobtes Paar ab dem Zeitpunkt der Verlobung beginnt, die Hochzeit zu planen und relativ bald einen Termin festlegt. Ist ein konkreter Termin bekannt, darf die Verlobung auch länger als ein Jahr bestehen.

Generell kann man sagen, dass im deutschen Sprachraum davon ausgegangen wird, dass die Hochzeitspläne realistisch und glaubwürdig sein müssen, um als verlobt zu gelten. Eine Verlobung mit dem Zusatz: "Irgendwann mal" wird selten wirklich ernst genommen und oftmals als Wichtigtuerei abgetan.

Verlobung (Bild: marika / pixelio.de)

Das bedeutet natürlich nicht, dass innerhalb von einem Jahr geheiratet werden muss. Es ist in unserem Kulturkreis aber in der Regel so üblich. Eine Verpflichtung oder Ähnliches besteht aber natürlich nicht und letztendlich kann jedes Paar die Zeit der Verlobung so gestalten, wie es selbst möchte, und ist keinen Regeln oder Zwängen unterlegen.

Interessantes rund um die Verlobung

Das Kranzgeld

Noch bis 1993 war ein Gesetz rechtskräftig, das besagte, dass der Mann Kranzgeld bezahlen musste, wenn er der Frau noch vor der Hochzeit "beiwohnte" und die Verlobung anschließend auflöste. Da eine entjungferte Frau weniger Chancen auf eine standesgemäße Hochzeit hatte als eine jungfräuliche musste der ehemalige Verlobte Kranzgeld als Entschädigung bezahlen.

Das Gesetz wurde 1993 von einem Gericht als verfassungswidrig eingestuft, nachdem eine Klage auf Erstattung von Kranzgeld abgewiesen wurde. Schon vor 1993 hatte dieses Gesetz kaum mehr Bedeutung und war nicht mehr zeitgemäß.

Das Zeugnisverweigerungsrecht

Verlobte können, genau wie Eheleute vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Dieses Recht wird außerdem nur nahen Verwandten, Verschwägerten bis zum zweiten Grad und Personen die der Schweigepflicht unterliegen (z.B. Ärzte), eingeräumt.

Interessant dabei ist, dass für eine Verlobung kein Nachweis vorliegen und kein Hochzeitstermin bekannt sein muss, um von diesem Recht Gebrauch zu machen. Für die Justiz ist es kaum möglich zu unterscheiden, ob die Partner wirklich heiraten wollen oder sich lediglich in einer Liebesbeziehung befinden. In letzterem Fall greift das Zeugnisverweigerungsrecht nämlich nicht. Sich fälschlicherweise als Verlobte auszugehben ist natürlich nicht erlaubt.

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