Die Überprüfung einer Jahresrechnung Schritt für Schritt

Jeder Verbraucher sollte sich seine Jahresrechnung ganz penibel und im Detail sehr genau ansehen und überprüfen. Gab es Preiserhöhungen, wurde mehr Strom als im vorherigen Verbrauchszeitraum verbraucht oder stimmt ganz einfach die Rechnung nicht?

Die vielen Zahlen über mehrere Seiten mögen verwirren, sind aber doch recht einfach nachzuvollziehen, zumal die Rechnungen bei fast allen Versorgern nach dem selben Strickmuster aufgebaut sind.

Gehen Sie die Rechnung Schritt für Schritt durch.

Schritt 1 mit der Überprüfung der formellen Dinge

Schauen Sie zuerst, ob die Vertrags- oder Kundennummer, der Rechnungszeitraum, die Stromart und die Lieferadresse stimmen. Die Lieferadresse kann irrtümlich bei Mehrfamilienhäusern – eine Adresse, aber mehrere Wohnungen - durch den Stromversorger vertauscht worden sein.

Stimmen die aufgeführten Abschlagszahlungen? In ihnen ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Aus diesen Daten ergibt sich eine notwendige Nachzahlung oder auch ein Guthaben. Stimmen Ihre Bankverbindung und ihre Kontonummer? Das ist für Sie wichtig, falls die Gutschrift auf ein anderes Konto erfolgen soll oder wenn sich Ihre Kontendaten in jüngster Zeit geändert haben.

Schritt 2 mit der Detailprüfung bei den einzelnen Verbrauchszeiträumen

Stimmt die Mengen der aufgeführten Stromlieferungen mit dem angegebenen Netto-Strompreis und dann dem Bruttopreis überein? Diese Punkte sollten Sie insbesondere dann im Einzelnen gesondert nachprüfen, wenn während des letzten Jahres Preisänderungen erfolgt sind. Dann lohnt eine spezielle Überprüfung der Teilverbrauchszeiträume.

Dafür nehmen Sie die Anzahl der Kilowattstunden für den jeweiligen Zeitraum und multiplizieren sie mit dem zu dem Zeitraum angegebenen aktuellen Preis. Dieser ist zumeist netto angegeben. Deshalb müssen Sie auf den jeweiligen Endpreis 19 Prozent Mwst. aufschlagen. Kommt auch noch die Stromsteuer dazu, sind das weitere 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Schritt 3 mit der Überprüfung der Personenzahl und Geräte

Meist ist beim aktuellen Jahresverbrauch auch der Verbrauch des Vorjahres aufgeführt. Bereits ein Vergleich dieser beiden Zahlen zeigt eventuelle auffällige Abweichungen auf. Falls es solche Auffälligkeiten durch einen erhöhten Verbrauch gibt, gehen Sie in sich und prüfen Sie, ob sich die Zahl der im Haushalt lebenden Personen ganz oder während einiger Wochen des letzten Abrechnungszeitraumes verändert hat. Oder wurden neue "Stromfresser" angeschafft?

Schritt 4 mit der Überprüfung der Verbrauchsquellen und des Zählers

Hat sich weder in der Personenzahl noch in der Zahl der elektrischen Geräte etwas geändert, dann sollten Sie überprüfen, ob anderer Stromverbrauch über Ihren Zähler gemessen wird oder ob der Zähler defekt ist.

Um sicher zu gehen, dass nur Ihr Verbrauch über Ihren Zähler erfaßt wird, schalten Sie zuerst alle Geräte und dann alle Sicherungen aus. Nach zirka zwei Minuten schauen Sie auf ihren Zähler. Er darf sich jetzt nicht mehr drehen. Wenn doch, dann verbraucht jemand auf Ihre Kosten Strom. Das interessiert ihren örtlichen Stromversorger brennend.

Dreht sich aber der Zähler bei ausgeschalteten Sicherungen nicht mehr, dann könnte der Zähler defekt sein. Dann müßten Sie den örtlichen Stromversorger schriftlich informieren und um Zählerüberprüfung bitten, ganz egal, von wem Sie ihren Strom erhalten. Ist der Zähler wirklich defekt und wird ausgetauscht, dann kostet Sie das nichts. Sollte die Überprüfung ergeben, dass der Zähler richtig gemessen hat, kostet Sie das 100 Euro.

Wollen Sie diese 100 Euro nicht gleich riskieren, dann sollten Sie ihren Stromverbrauch für ganz feste Zeiträume (jeden dritten Tag oder jede Woche zur gleichen Zeit) schriftlich festhalten. Dann können Sie feststellen, ob sich der Verbrauch von einem Zeitraum zum anderen stark verändert. Gibt es trotz des Benutzens der immer gleichen Geräte starke Schwankungen, könnte es am Zähler liegen.

Der Strommarkt ist in Bewegung

Spätestens den Erhalt Ihrer Jahresrechnung sollte jeder Verbraucher zum Anlaß nehmen, zu überprüfen zu welchem Preis er seinen Strom im Vergleich zu anderen Anbietern bezieht. Oft aus Trägheit bleiben viele Verbraucher Jahr für Jahr bei ihrem örtlich zuständigen Versorger (Grundversorgung aus der Region), obwohl sich die Preisschere inzwischen stark geöffnet hat. Im Jahr 2004 gab es zwischen dem örtlich zuständigen Energieversorger und dem günstigsten Tarif anderer Anbieter einen Unterschied von sechs Prozent. 2014 waren das schon 28 Prozent.

Heute kann ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt 337 Euro sparen, wenn er aus der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechselt. 2004 waren das nur 46 Euro.

2014 haben die Verbraucher an ihrem Wohnort durchschnittlich die Wahl zwischen 146 konkurrierenden Anbietern, 2004 waren es durchschnittlich 22 Anbieter. Auf dem Strommarkt tummeln sich heute über 1.100 regionale und überregionale Stromanbieter.

Was bedeutet "Grundversorgung"?

Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Demnach ist der Grundversorger das örtliche Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Gebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden – wenn sie es wollen - zu den allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, daß ein Wechsel zu einem anderen Energieversorger, aus welchen Gründen auch immer, nicht klappt. Geliefert wird immer. Damit ein Wechsel schnell möglich ist, beträgt die Kündigungsfrist in der Grundversorgung seit Frühjahr 2012 nur noch zwei Wochen.

Die Zahl der "Wechsler" steigt weiter

Bei der Entscheidung, zu wechseln, greifen viele Verbraucher auf Vergleichsportale wie Verivox zurück, die die Vielfalt der Tarife und die Qualität der Anbieter genau kennen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, haben 2013 knapp 3,6 Millionen Haushalte den Versorger gewechselt; das ist ein Anstieg von 11,5 Prozent im Vergleich zu 2012.

Aber auch 16 Jahre nach Öffnung des Strommarktes befindet sich ungefähr jeder dritte Haushalt noch bei seinem Grundversorger, ohne jemals die Stromversorger – auch nicht versuchsweise zwischendurch - gewechselt zu haben und damit im zumeist teuersten Tarif. Bei ihnen liegt ein Einsparvolumen von fast 4,5 Milliarden Euro.

 

(Alle Fotos mit Ausnahme des Titelfotos © verivox.de)

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