Welche Klauseln sind wirksam, welche unwirksam?

In Deutschland besteht Vertragsfreiheit, individuelle Vereinbarungen wird also der Vorrang gewährt, solange diese nicht gegen bestehendes Recht verstoßen oder im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen.

Pauschale Aussagen, ob eine Klausel gültig ist oder nicht sind fast unmöglich, denn oft sind es Nuancen in der Formulierung, die aus einer gültigen Klausel eine ungültige machen und umgekehrt. Hinzu kommen Änderungen im Mietrecht, denn eine alte Renovierungsklausel mit starren fristen war früher gängig, ist aber heute.

Wenig hilfreich ist deshalb auch die Recherche im Internet, denn gerade auf allerlei Foren findet man teilweise die wildesten mehr oder minder aktuellen Theorien und Gerüchte, aber wenig handfeste Hilfe im speziellen Einzelfall. Die gute Nachricht: Hilfe muss nicht teuer sein, mehr dazu im nächsten Absatz.

Den Mietvertrag fachmännisch prüfen lassen

Wer überprüft Verträge? Richtig, ein Anwalt. Wer jetzt beim Lesen zusammenzuckt und dem Vorurteil erliegt, dass eine solche Überprüfung Unsummen verschlingt und einen Gang zum Anwalt vor Ort nötig macht, der sei beruhigt: Es geht günstig, einfach und schnell.

Auch vor dem Berufsstand des Rechtsanwalts hat das Internet nicht halt gemacht, inzwischen gibt es auf derartige Vertragsprüfungen spezialisierte Kanzleien, die ihre Dienste direkt online anbieten, etwa unter http://www.recht24-7.de/mietvertrag.html

Der Ablauf ist im Grunde fast wie beim Online Shopping: Vertrag einscannen, hochladen, 69€ bezahlen und einige Stunden warten. Dann kommt der Vertrag kommentiert zurück, nachteilige Klauseln werden kommentiert und Vorschläge für günstigere Formulierungen gibt es gleich dazu.

Nimmt einem das der Vermieter übel? In der Regel nicht, denn eine Überprüfung durch einen Juristen ist keine Unterstellung böser Absichten, sondern ein ganz normaler Vorgang. Ein Vertrag sollte immer die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigen und auf einen gemeinsamen Nenner bringen, er stellt also für beide Seiten zwangsweise einen gewissen Kompromiss dar. Verhandlungsspiel sollte also auf jeden Fall vorhanden sein. Wer auf einer einseitig im Sinne der eigenen Interessen vorteilhaften Regelung besteht, ist vielleicht einfach nicht der richtige Vertragspartner.

Laden ...
Fehler!