Wie man sich gegen den Rundfunkbeitrag wehrt
Eine einfache Anleitung zum Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag.Der Weg des maximalen Widerstands
Schritt eins ist, alle Zahlungen einzustellen. Besteht eine Einzugsermächtigung, muss diese widerrufen werden. Sechs Wochen nach der Fälligkeit des Beitrags erhält man eine Mahnung, die man ignorieren kann, denn sie kommt vom Beitragsservice und alles, was vom Beitragsservice kommt, ist ohne rechtlichen Belang. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig! Das war schon bei der GEZ so, trotzdem konnte man immer wieder von Prozessen gegen die GEZ in Zeitungen lesen. Was schlicht falsch war. Die Prozesse haben die Rundfunkanstalten geführt.
Der Widerspruch
Schritt zwei ist der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Rundfunkanstalt. Der kommt zwei Monate nach der Mahnung. Der Brief ist eindeutig als Bescheid gekennzeichnet und schlägt 8 Euro Mahnzuschlag drauf. Das ist eine der Spezialitäten des Rundfunkrechts, dass ein Bescheid erst ergeht, wenn man nicht zahlt, zahlt man aber nicht, gibt's noch Gebühren drauf.
Auf der Rückseite muss eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Dort erfährt man, wo der Widerspruch innerhalb von 30 Tagen hin muss. Die Frist gilt ab Zustellung. Wie schon die GEZ hantiert auch der Beitragsservice mit seltsamen Absendedaten im Brief, die mindestens eine Woche zurück liegen. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Dieses Verfahren ist bekannt.
Beim Widerspruch muss man nachweisen können, dass man ihn verschickt hat. Also Einschreiben verwenden. Die Begründung kann recht formlos erfolgen. Man kann alles aufführen, was man auf dem Herzen hat. Das ist keine Vorfestlegung für die Argumentation bei Gericht.
Der Widerspruch bedeutet keinen Zahlungsaufschub. Am einfachsten ist, man zahlt die strittige Summe und fordert sie im Rahmen des folgenden Gerichtsverfahren zurück. Das ist keine Anerkenntnis der Zahlungspflicht. Allerdings Vorsicht bei der Summe: Der Beitragsservice setzt auf den Zahlschein immer den gesamten noch ausstehenden Betrag. Zu zahlen ist aber nur der durch den Bescheid festgesetzte strittige Beitrag.
Bei den Folgequartalen wird im Normalfall das Mahnverfahren ausgesetzt. Sollte der Beitragsservice dies nicht tun, dann sollte man auf den Widerspruch bzw. das laufende Verfahren hinweisen.
Die Klage
Der Widerspruchsbescheid, der nach 3-6 Monaten kommt, hat wieder eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, an welches Verwaltungsgericht eine Klage zu richten ist. Wieder sind 30 Tage Zeit. Für die Klage ist kein Rechtsanwalt nötig, die erste Instanz läuft ohne Anwaltspflicht. Darüber hinaus besteht der so genannte Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Richter ist nicht darauf angewiesen nur die Schreiben der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, sondern muss sich ein eigenes Bild machen. In der Klage fordert man die Aufhebung des Bescheids und die Rückzahlung geleisteter Beträge. Begründungen findet man z.B. bei www.natuerlich-klag-ich.de oder in diesem Blog.
Und die Kosten? Gerichtskosten von 105 Euro sind vorzustrecken. Am besten beantragt man gleich ein schriftliches Verfahren, dann findet keine Verhandlung statt, wo eh nur die bekannten Argumente ausgetauscht würden. So gibt es auch keine Anwaltskosten des Gegners zu tragen, falls man verliert.
Da bereits die ersten Beitragsbescheide und Widersprüche dagegen laufen, kommt man eh erst mit der zweiten Welle bei Gericht an. Das Verfahren wird daher sehr wahrscheinlich auf Eis gelegt bis in der höchsten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. Sollte zugunsten der Anstalten entschieden werden, kann man die Klage zurückziehen und erhält 70 der 105 Euro zurück.
Das Kostenrisiko ist also nicht höher als eine Fahrt zur nächsten Anti-Rundfunkbeitragsdemo, wobei Demos am nächsten Tag vergessen sind. Bei einer Klage muss die zuständige öffentlich-rechtliche Anstalt sich der Auseinandersetzung stellen. Da nützt ihr auch nichts zu behaupten, dass sich für 90% der Bürger nichts ändert. Natürlich ändert sich für alle Bürger etwas. Der Verzicht auf Fernsehen wird de facto ausgehebelt, weil das Medium trotzdem finanziell unterstützt werden muss. Und wenn nur eine der Klagen Erfolg hat, dann ändert sich vielleicht endlich mal grundsätzlich etwas für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe auch hier).
Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)