Laut ADAC-Statistik kommt es in Deutschland jährlich zu über 2000 Unfällen, bei denen bei einem Unfall durch Wild auf der Straße Personen zu Schaden kommen. In den Jahren 2006 bis 2010 gab es sogar jährlich im Schnitt 18 Tote Menschen. Eine Statistik über die bei Wildunfällen zu Tode gekommenen Tiere gibt es nicht, da längst nicht alle Unfälle gemeldet werden und die Tiere teilweise nicht sofort getötet werden, sondern noch kilometerweit mit Verletzungen laufen können. Die tatsächliche Anzahl von Wildunfällen wird deshalb wohl immer im Dunkeln bleiben.

 

Sind Wildunfälle vermeidbar?

 

Wenn man als Kraftfahrer ein paar Dinge beachtet, sind sicher viele Wildunfälle vermeidbar. Wichtig zu wissen ist zuallererst, an welchen Orten und zu welchem Zeitpunkt die Gefahren am größten sind. Hier ein paar Hinweise:

 

  • Die meisten Unfälle ereignen sich in den frühen Morgenstunden, in der Abenddämmerung, nachts oder bei Nebel.
  • Besondere Vorsicht ist auf Landstraßen und in Übergangsbereichen zwischen Feld- und Waldzonen geboten. Die Tiere ziehen zur Futtersuche auf die Felder und begeben sich danach wieder in den Schutz des Waldes.
  • Bei Erntearbeiten und auch durch freilaufende Hunde oder sonstige Störungen im Wald werden immer wieder Wildtiere aufgescheucht, die dann auch tagsüber die Straße überqueren.
  • Während der Paarungszeit von September bis Januar und August bis Oktober sind viele Tiere auf Brautschau und queren die Straßen noch spontaner als sonst.
  • Vor allem im Frühjahr und Herbst sind viele Tiere auf den Straßen unterwegs.

Verkehrsschild Wildwechsel

Wie sollte sich ein Kraftfahrer verhalten?

Besonders gefährdete Stellen sind mit einem Warnschild gekennzeichnet, dass auf häufigen Wildwechsel hinweist. Aber auch ohne Schild sollte man die oben genannten Fakten berücksichtigen und sein Fahrverhalten anpassen:

 

  • Fuß vom Gas nehmen und konzentriert fahren.
  • Die Straßenränder sollte man immer im Auge behalten, um eine Bewegung am Rand rechtzeitig wahrzunehmen.
  • Wenn es möglich ist, nachts immer mit Fernlicht fahren, da die Augen der Tiere wie ein Rückstrahler wirken und so eher bemerkt werden können.
  • Sobald aber ein Tier im Scheinwerferlicht auftaucht, Licht abblenden, abbremsen und die Hupe betätigen.
  • Selten kommt ein Tier allein. Bitte immer im Schritttempo an der Stelle, wo bereits ein Tier gesichtet wurde, vorbei fahren. Oft folgen noch weitere Tiere.
  • Auf neuen Straßen ist besondere Vorsicht geboten, weil die Tiere nicht wissen, dass es dort jetzt gefährlich ist und ihre gewohnten Wechsel beibehalten.
  • Wenn sich ein Zusammenprall nicht mehr vermeiden lässt, sollte man keine Ausweichmanöver riskieren. Obwohl beim Zusammenstoß mit einem Tier sich das Aufprallgewicht um ein Vielfaches erhöht, ist es oft noch gefährlicher mit einem Baum oder anderen Fahrzeug zu kollidieren. Das Lenkrad gut festhalten, bremsen und geradeaus weiter fahren. Das hat später auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Wildschweine kennen keine Straßen

Wildschweine kennen keine Straßen (Bild: H. Schultz)

Die ersten Schritte nach einem Wildunfall

An erster Stelle steht natürlich die Gesundheit der Autoinsassen. Sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein, muss sofortige medizinische Hilfe eingeleitet werden. Sind alle wohlauf, müssen nun ein paar Dinge beachtet werden:

 

  • Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle durch Aufstellen des Warndreiecks absichern.
  • Liegt das Tier reglos da, sollten Sie dafür sorgen, dass es von der Straße entfernt wird, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Auf keinen Fall darf man das Tier wegen immer wieder vorkommender Tollwut- oder Seuchengefahr mit bloßen Händen anfassen. Es sollten sich ohnehin stets ein paar Gummihandschuhe im Auto befinden.
  • An verletzte Tiere bitte nicht herangehen, da sie unberechenbar sind.
  • Ist das Tier nur angefahren und flüchtet, ist es nicht empfehlenswert, die Verfolgung aufzunehmen. Sie sollten sich vielmehr die Fluchtrichtung einprägen, damit Sie später dem Jäger genaue Angaben machen können.
  • Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, Unfälle mit Wild anzuzeigen. Normalerweise müssen Sie nun den zuständigen Jagdpächter – das ist nicht in jedem Fall der zuständige Revierförster – benachrichtigen, damit er sich weiter um das verunfallte Tier kümmert. Da Sie aber in der Regel nicht wissen, wer das ist, sollten Sie unverzüglich die Polizei zu Rate ziehen.  Die kann Ihnen dann auch gleich eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen, die Sie gegebenenfalls für Ihre Versicherung benötigen.
  • Niemals den Kofferraum öffnen und das tote Tier einladen. Mag so eine Wildschweinkeule noch so köstlich sein, hier machen Sie sich der Wilddieberei schuldig und müssen mit hohen Strafen rechnen. Das Wild gehört dem zuständigen Jagdpächter.
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