Keine generelle Pflicht – dennoch können Schneeketten verpflichtend sein

Bleiben Sie zum Skifahren oder Winterwandern in Deutschland, so besteht keine generelle Pflicht, Schneeketten aufzuziehen. Dennoch kann die Fahrt schnell zu Ende sein, wenn die Straßenverhältnisse eine Weiterfahrt ohne Ketten nicht zulassen. Insbesondere dann, wenn das entsprechende Verkehrszeichen das Aufziehen von Schneeketten anmahnt, ist die Nutzung der Ketten keine freiwillige Angelegenheit mehr, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Wer nach dem Verkehrszeichen 268 der StVO ohne Schneeketten erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter bestimmten Umständen auch einen teilweisen Verlust seines Versicherungsschutzes. Darüber hinaus stellt der Verzicht von Schneeketten natürlich auch eine erhebliche Einschränkung der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dar. Ausnahmen von der durch das Verkehrsschild angezeigten Schneekettenpflicht gibt es übrigens nicht. Auch Allradfahrzeuge müssen auf entsprechend ausgeschilderten Straßen mit Schneeketten ausgerüstet sein. Für alle Fahrzeuge, die mit aufgezogenen Schneeketten unterwegs sind, gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie sich auf einer Landstraße oder einer Autobahn befinden.

 

 

In Österreich und der Schweiz kann der Verzicht auf Ketten teuer werden

Ähnliche Regelungen wie in Deutschland sind auch in den benachbarten Alpenländern Österreich und Schweiz zu finden. Da hier der Winter und die damit verbundenen Schneefälle jedoch oftmals früher einsetzen als in Deutschland, können in den Hochlagen der Berge allerdings schon zu Beginn der Saison Schneeketten vorgeschrieben werden. Auch bei unseren Nachbarn wird die Pflicht, Ketten aufzuziehen, mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Wer sich trotzdem nicht an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen hält, muss jedoch mit deutlich höheren und zum Teil recht empfindlichen Strafen rechnen, als die in Deutschland üblichen moderaten Bußgelder.

In Italien endet die Reise ohne Schneeketten auch schon mal auf dem Abschleppwagen

Noch strenger sind die Vorschriften in Italien. Hier gilt in vielen Gebieten, in denen mit plötzlich einsetzenden starken Schneefällen gerechnet werden muss, zwischen Oktober und April eine generelle Pflicht zum Mitführen von Schneeketten. Wer keine Ketten an Bord hat und bei einer Kontrolle auf einer entsprechend gekennzeichneten Straße erwischt wird, kann unter Umständen nicht nur mit einem Bußgeld belegt, sondern auch an der Weiterfahrt gehindert werden. Dann muss die Anreise ins Schneeparadies am Haken eines Abschleppwagens fortgesetzt werden.

Entspannt und sicher in den Winterurlaub in den Bergen

Damit die Fahrt in den Winterurlaub nicht mit Stress und Ärger beginnt, kann die Beschäftigung mit dem Thema Schneeketten ganz sicher nicht schaden. Wer sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Schneekettenpflicht in den verschiedenen Ländern auskennt und das Anlegen der Ketten an seinem Fahrzeug zuhause schon einmal geübt hat, der ist bestens vorbereitet und kann die Ferien in den Bergen von Anfang an in vollen Zügen genießen

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