Wozu braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Laut Stiftung Warentest gibt es viele "gute" Rechtsschutzversicherungen. Wozu aber braucht man eine Rechtsschutzversicherung?Wozu ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besonders sinnvoll?
Am meisten lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wenn man glaubt, dass man in näherer Zukunft verklagt werden wird.
(Bild: geralt / Pixabay)
Sind Rechtsstreitigkeiten abzusehen, wie bei Umstrukturierungen in der Firma? Oder plant man selber zu klagen? Zu lange darf man bei sich am Horizont abzeichnenden Problemen allerdings nicht warten. Denn die Versicherungen sehen so einen Abschluss im Hinblick auf bereits aktuelle Probleme naturgemäß nicht so gerne. Sie zahlen daher nur, wenn der "Versicherungsfall" nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.
Wichtig und manchmal problematisch ist in diesem Zusammenhang, wann der Versicherungsfall eintritt, worin also das den Rechtsstreit auslösende Ereignis besteht. Nach den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2012 ist es in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Versicherte oder der Gegner gegen Rechtspflichten verstoßen haben soll. Im Arbeitsrecht sind typische Versicherungsfälle eine ausgesprochene Kündigung, eine Abmahnung oder die Nichtzahlung des Arbeitslohns trotz Fälligkeit. Ganz schwierig ist die Beurteilung bei sich unmittelbar abzeichnenden Rechtsverstößen. Bei einer Inaussichtstellung einer Kündigung durch den Arbeitgeber als Reaktion auf einen Vorwurf des Arbeitnehmers wurde beispielsweise ein Versicherungsfall bejaht. In Zweifelsfällen kommt es immer auf den Einzelfall und die Gesamtwürdigung aller Umstände an.
Bei den meisten Versicherung gilt zusätzlich noch eine so genannte Wartezeit. Meist müssen drei Monate seit Abschluss des Versicherungsvertrags vergangen sein, bis das den Rechtsstreit auslösende Ereignis eintreten darf. Es gibt jedoch inzwischen auch Versicherungen ohne Wartezeit.
Wann kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch sinnvoll sein?
Wenn keine Streitigkeiten abzusehen sind, muss man sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überlegen. Es besteht dann die Gefahr, dass man jeden Monat brav Beiträge zahlt (ungefähr 30 Euro pro Monat, manche recht gute Tarife kosten auch nur 20 Euro pro Monat), für die man nie eine Gegenleistung erhält.
Viele Menschen fühlen sich allerdings mit so einer Versicherung beruhigter, treten in kritischen Situationen bestimmter auf und können sich dadurch besser durchsetzen weil sie für den Notfall eine Rechtsschutzversicherung "in ihrem Rücken" wissen. Und trauen sich nur deswegen einen durchaus aussichtsreichen Prozess zu beginnen, an den er sich wegen des finanziellen Risikos ohne Rechtsschutzversicherung nicht getraut hätten. Bei einem Prozess gegen eine unberechtigte Betriebskostennachforderung von 600 Euro kostet der Anwalt bei einer Klage nämlich schon rund 350 Euro. Ganz zu schweigen von dem Vorgehen gegen eine Kündigung; bei einem Verdienst von 3.000 Euro brutto bekommt der Anwalt mittlerweile fast 2.000 Euro. Bei solchen Größenordnungen würde es sich auch lohnen, mal ein paar Jahre vorher die Rechtsschutzversicherung bezahlt zu haben.
Worauf sollte man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten?
Man sollte man darauf achten, keine Police abzuschließen, bei der genau der infrage kommende Bereich ausgeschlossen ist. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind beispielsweise häufig nicht abgedeckt, ebenso wie verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder solche, die mit Wertpapieren zu tun haben. Bei einigen Rechtsgebieten sind nur einige Leistungen abgedeckt, wie z.B. häufig im Familienrecht nur Beratungskosten.
Was tun, wenn ein teurer Prozess möglich, aber ungewiss ist? Dann sollte man einen Versicherungstarif mit einem niedrigen monatlichen Beitrag wählen, bei dem bei der Inanspruchnahme ein etwas höherer Eigenbetrag fällig ist.
Damit die Rechtsschutzversicherung zahlt, muss außerdem das verfolgte Ziel erreichbar sein, also hinreichende Erfolgsaussichten haben. Sonst wird die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ablehnen. Die Hürden für eine Übernahme sind allerdings nicht sehr hoch, das Verfahren darf nur nicht mutwillig begonnen werden.
Bildquelle:
itsmi
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