Marmelade oder Konfitüre

Im deutschen Sprachgebrauch nennen wir jeden süßen Fruchtaufstrich Marmelade und unterscheiden nicht in Konfitüre, Marmelade, Fruchtaufstrich oder Fruchtmus. Dabei hat der europäische Gesetzgeber doch alles so schön penibel in der Konfitürenverordnung geregelt, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie verkompliziert die Behandlung des Themas "Konfitüre oder Marmelade", denn sie enthält sieben verschiedene Bezeichnungen: Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Gelee extra, Marmelade, Gelee-Marmelade und Maronenkrem.

Machen wir es uns etwas leichter.

Die europäische Konfitürenverordnung

Marmelade

Das Wort "Marmelade" leitet sich vom portugiesischen Wort "marmelo" für Quitte ab. In Deutschland durften in der Marmelade zahlreiche heimische Früchte wie Erdbeeren, Kirschen, Himbeeren, Pflaumen, Äpfel, Birnen und Johannisbeeren vorkommen. Seit 2003 aber besteht Marmelade in der EU aufgrund ihres Ursprunges nur noch aus Zitrusfrüchten.

Die süße Masse darf jetzt nur noch dann Marmelade genannt werden, wenn in ihr neben Wasser und Zucker allein Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten enthalten sind. Pro Kilogramm Marmelade muss der Anteil der Zitrusfrüchte mindestens 200 Gramm je Kilogramm betragen.

Wenn aus der Marmelade alle festen Bestandteile entfernt wurden, heißt die Marmelade Gelee-Marmelade. Sie darf allerdings geringe Anteile von fein geschnittener Schale enthalten.

Gelee

Gelee hat eine festere Konsistenz als Marmelade oder Konfitüre. Gelee wird die süße Masse genannt, wenn in ihr neben Wasser und Zucker nur Fruchtsaft enthalten ist. Dessen Menge muss die Voraussetzungen von Konfitüre erfüllen. Werden die Voraussetzungen von Konfitüre extra erfüllt, heißt der Gelee dann auch Gelee extra.

Konfitüre

Eine Konfitüre muss die Voraussetzungen der Marmelade erfüllen, enthält aber keine Zitrusfrüchte und hat einen Fruchtanteil von 350 Gramm pro Kilogramm. Konfitüre besteht stets aus passierten Früchten, Fruchtmark oder mehr oder weniger großen Fruchtstücken. In die Konfitüre dürfen alle Früchte hinein.

Für schwarze oder rote Johannisbeeren, Sanddorn und Quitten gelten niedrigere Werte.

In Konfitüre extra steigt der Fruchtgehalt auf mindestens 45o Gramm. Hier sind auch weitere Zusätze wie Gewürze, Nüsse und Kräuter erlaubt.

Alle weiteren Ausnahmen für Konfitüre extra schenken wir uns jetzt. Nur noch ein Hinweis: Aus Melonen, Trauben, Äpfeln und Birnen darf keine Konfitüre extra hergestellt werden.

Frage: Haben Sie schon jetzt alles verstanden? Wenn ja, hier ein weiterer Hinweis: Fruchtaufstrich oder Fruchtmus heißt die Masse dann, wenn sie keiner dieser genannten Kategorien zuzuordnen sind. Das liegt meistens darin begründet, dass sie keinen Zucker enthalten, sondern andere Süßungsmittel wie beispielsweise Agavendicksaft.

Und jetzt kommt's: Die folgende gute Nachricht rückt alles wieder zurecht.

Zum Schluss die gute Nachricht

Seit 2003 gibt es eine Ausnahmeregelung für regional vertriebene Produkte, die dem regionalen Sprachgebrauch einen breiten Raum läßt. Seitdem nämlich erlaubt die EU, in manchen Mitgliedsstaaten wieder den Begriff Marmelade zu verwenden, auch wenn diese nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt wurde. 
Außerdem gilt die Konfitürenverordnung nur für den gewerblichen Verkauf. Ausdrücklich ist jedoch geregelt, dass auch auf Bauern- und Wochenmärkten alle in diesem Artikel behandelten Aufstriche generell als Marmelade verkauft werden können, als ob bei Wochenmärkten nicht gewerbliche Verkäufer den Markt beschicken. Aber auch dann dürfte sicherlich der regionale Aspekt die Oberhand gewinnen.

 

Eines ist gewiss: Ihre selbst hergestellte Marmelade, die sie nicht verkaufen, sondern auf ihr eigenes Brot oder Brötchen schmieren oder an Freunde verschenken, können Sie nennen, wie Sie wollen und wie Sie und Ihre Familie es schon immer gewohnt waren.

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