Altersvorsorge (Bild: aboutpixel.de / Wunschsparen © marshi)

Keine gesetzliche Rente? Zum Glück!

Eigentlich haben es Selbständige gut, denn sie können selbst entscheiden, wie sie für ihr Alter vorsorgen möchten. Die meisten Arbeitnehmer wissen längst, dass die gesetzliche Rente nicht wirklich lukrativ ist, vor allem nicht, seit die Besteuerung der Renten eingeführt wurde. Daher sorgen die meisten Arbeitnehmer zusätzlich vor, zum Beispiel über die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt. Schaut man sich die durchschnittliche Lebenserwartung und die durchschnittliche Arbeitszeit an, bekommen die meisten gesetzlich Versicherten wesentlich weniger Rente, als sie eingezahlt haben. Wer z.B. 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt und mit 67 in Rente geht, wird je nach Geschlecht voraussichtlich 12 Jahre lang Rente beziehen (gemessen an der durchschnittlichen Lebenserwartung). Demnach müsste ganz einfach überschlagen die gesetzliche Rente mindestens das Vierfache des monatlich eingezahlten Beitrages bringen, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde. Dies ist jedoch faktisch nicht der Fall. Selbständige hingegen sind nicht gezwungen, in eine unwirtschaftliche Rentenkasse einzuzahlen. Es gibt neben den bekannten Anlagemöglichkeiten wie der Rürup Rente, Immobilien, Fonds und anderen Finanzprodukten auch relativ sichere Analageformen wie z. b. Bundesschatzbriefe, die lukrativer sind, als die gesetzliche Rente.

 

Die Betriebsrente – lohnende Zusatzrente für Arbeitnehmer

Eine echte Betriebsrente für Selbstständige gibt es also nicht. Allerdings gibt es für sehr viele Berufsgruppen alternative Formen der zusätzlichen Altersvorsorge, die einer Betriebsrente ähneln und ebenso lukrativ sind.

Die klassische Betriebsrente, auch betriebliche Altersversorgung (BAV) genannt, steht grundsätzlich nur Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu, sie ist an ein Angestelltenverhältnis geknüpft. Die Betriebsrente ist deswegen so beliebt, weil sie erstens durch Steuervergünstigungen gefördert und zweitens je nach Unternehmen auch vom Arbeitgeber selbst bezuschusst wird. 

 

Betriebsrente für Selbstständige über berufsständische Versorgungswerke

Selbständige haben die Möglichkeit, je nach Branche, einem berufsständischen Versorgungswerk beizutreten. Solche Versorgungswerke ermöglichen eine Art Betriebsrente für Selbstständige. Für kammerfähige freie Berufe ist die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgung sogar Pflicht. Dies gilt beispielsweise für Ärzte, Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Designer und einige andere Berufsgruppen. Die zusätzliche Altersversorgung über ein berufsständisches Versorgungswerk funktioniert im Prinzip genauso, wie die Betriebsrente. Die Versicherten zahlen einen Teil ihres Bruttogehaltes an das Versorgungswerk. Dieses legt das Kapital gewinnbringend an und zahlt bei Erreichen des Rentenalters entweder eine monatliche Rente oder den gesamten Betrag aus.

 

Zusatzrente über die Künstlersozialkasse

Für künstlerische Berufsgruppen und Publizisten wie beispielsweise bildende Künstler, Schauspieler, Musiker, Schriftsteller und Autoren, Grafiker, Designer, Bühnenbildner und viele weitere ist eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beinahe obligatorisch. Die Künstlersozialkasse übernimmt nicht nur einen Teil des Krankenkassenbeitrages, sondern zahlt den freischaffenden Künstlern auch eine Rente. Die Künstlersozialkasse finanziert sich nur zur Hälfte über die Beiträge der versicherten Künstler und Publizisten. Die andere Hälfte nimmt die KSK durch die Künstlersozialabgabe ein, die auf Gewinne im Kulturbetrieb und in den Medien, auf Verkäufe im Kunsthandel usw. erhoben wird.

 

Laden ...
Fehler!