Eine private Altersvorsorge ist besonders für Hartz IV Empfänger kaum möglich

Arbeitslose haben in der Regel nicht die notwendigen finanziellen Mittel für eine private Altersvorsorge. Wenn das Geld ohnehin nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist es kaum möglich, etwas zu sparen. Zudem muss erspartes Vermögen im Falle der Arbeitslosigkeit zunächst aufgebraucht werden, bevor der Anspruch auf Hartz IV besteht. Die Riester-Rente ist davon jedoch nicht betroffen. Wer arbeitslos wird und Hartz IV beantragen muss, braucht also nicht zu befürchten, dass er über die Riester-Rente gespartes Vermögen aufbrauchen muss. Trotzdem stellt sich die Frage, was passiert wenn Sparer durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind, die Beiträge für die Riester-Rente zu bezahlen.

Der Vorteil der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit

Im Gegensatz zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente Hartz IV sicher. Die Riester-Rente soll Bürger bei der privaten Altersvorsorge unterstützen. Dabei werden je nach Riester Produkt Versicherungsbeiträge mithilfe eines Sparplans oder eines Fonds eingezahlt, bis ein gewisses Kapital zusammengekommen ist. Im Rentenalter wird dieses Kapital dann monatlich als private Rente mit einem festgesetzten Zinssatz wieder ausgezahlt.

Andere Formen der privaten Altersvorsorge sind nicht Hartz IV sicher. Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV stellt, muss seine finanzielle Situation offen legen. Die zuständige Arbeitsagentur überprüft vorhandenes Vermögen und darf dazu auch auf die Datenbanken von Banken und Versicherungen zurückgreifen. Das Vermögen darf einen festgesetzten Freibetrag nicht überschreiten, andernfalls muss das Vermögen zunächst aufgebraucht werden. Dies gilt auch für Wertpapiere, Lebensversicherungen und gegebenenfalls Immobilien, sofern sie nicht selbst genutzt werden.

Was passiert, wenn man die Beiträge für die Riester-Rente nicht mehr bezahlen kann?

Die Mindesteinlage für die Riester-Rente beträgt nur fünf Euro im Monat. Bei plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit können die Verträge geändert und auf die Mindesteinlage reduziert werden.

Die Riester-Rente hat jedoch einen entscheidenden Haken, der im Falle einer eingetretenen Arbeitslosigkeit zum Problem werden kann. Wer plötzlich arbeitslos wird und auch bis ins Rentenalter nicht wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis findet, verliert möglicherweise doch einen Großteil seines eingezahlten Kapitals, zumindest indirekt. Dies liegt daran, dass die Riester-Rente wie alle anderen Einkünfte mit der Altersgrundsicherung verrechnet wird. Im konkreten Fall kann dies bedeuten, dass durch die Auszahlungen der Riester-Rente die Grundsicherung gekürzt wird. Dieses Problem besteht übrigens auch bei Geringverdienern. Allgemein lässt sich feststellen, dass die Riester-Rente bei einem Einkommen von 700 € oder weniger ein Verlustgeschäft ist. Daher lohnt sich die Riester-Rente als Altersvorsorge grundsätzlich nicht für Geringverdiener und Hartz IV Empfänger.(Quelle: Wikipedia)

Angela Michel

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