Urlaubsfischereischein konnte bis zu dreimal ausgestellt werden

Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 2012 auch in Schleswig-Holstein die Regelung, dass Urlauber und Einheimische für eine begrenzte Anzahl von Tagen im Jahr einen Urlauberfischereischein beantragen können, ohne im Besitz des regulären Angelscheins zu sein. Der Schein wird für jeweils 28 Tage ausgestellt und konnte bis zu drei Mal im Jahr erteilt werden.

Als einziges Land verlangt Deutschland einen "Führerschein für das Angeln". Dieser Angelschein wird nur erteilt, wenn vorher der Nachweis einer Sach- und Fachkunde erbracht wurde. Dafür führen die Lobbyverbände der Sportfischer, die jeweiligen Landes-Sportfischerverbände, Kurse durch. Sie dauern zirka 30 Stunden und kosten etwa 60 Euro. Gegen Vorlage dieses Fischereischeines (Angelscheines) und eines Fischerei-Erlaubnisscheines (Erlaubnis, in den gewünschten Gewässern angeln zu dürfen) ist dann in ganz Deutschland ganzjährig das Angeln erlaubt.

Die befristete Ausnahmegenehmigung für 28 Tage gilt als die Ausnahme von der geforderten Sach- und Fachkunde. Vorübergehend wird durch die Aushändigung eines Merkblattes dem Nachweis von Fachwissen Genüge getan. Das Merkblatt enthält Informationen über Tierschutz und gesetzliche Bestimmungen. Mit diesem Urlauberfischereischein kam das Land Schleswig-Holstein praxisnah den Wünschen der Urlauber entgegen und sorgte gleichzeitig dafür, dass Urlauber und Einheimische gleich behandelt wurden.

Sportfischerverband widerspricht und spricht von "Angelpuffs"

Der offensichtlich allein die Interessen der Mitgliederklientel vertretende Sportfischerverband meint, der Urlaubsfischereischein gewährleiste nicht den Tierschutz. Deshalb müsse dieser Schein wieder abgeschafft werden. Ein vorgeschobenes Argument, denn der Sportfischerverband vertritt 39.000 Mitglieder, aber mehr als doppelt so viele Bürger besitzen einen Angelschein und jährlich werden nur weniger als 5.000 Urlaubsfischereischeine ausgegeben. Dabei sind die zwei- oder dreimalige Beantragung durch dieselbe Person noch nicht einmal berücksichtigt.

Die Angelteiche bezeichnet der Sportfischerverband als "Angelpuffs", an denen der Betreiber gar nicht in der Lage sei, eine ordnungsgemäße Kontrolle der Belange des Natur- und Tierschutzes zu gewährleisten.

Quellen: Kieler Nachrichten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein

Titelbild: Esther Braune / pixelio.de

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