Der Hausarzt

Ein Hausarzt muss ein breites Spektrum in der Allgemeinmedizin beherrschen. Deshalb ist die Weiterbildung nach 12 Semestern Medizin Studium zum Facharzt für Allgemeinmedizin die effektivste Vorbereitung auf die hausärztliche Tätigkeit. Diese Ausbildung dauert erneut 5 Jahre als Assistenzarzt in der Allgemeinmedizin. Einige bilden sich auch noch zusätzlich zum Thema Naturheilkunde fort, da dieser Bereich bei den Patienten zunehmend an Beliebtheit gewinnt. Nach dem Abschluss zum Facharzt für Allgemein-Medizin kann die Tätigkeit als Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt begonnen werden. Allerdings sind derartig ausgebildete Ärzte auch in anderen Bereichen der Medizin sehr gefragt. So mancher fragt sich dann schon, ob er statt in der eigenen Praxis auf dem Land lieber in einer Klinik, in einem speziellen Fachbereich als Angestellter arbeitet.

 

rosa Rezept (Bild: Tim Reckmann / Flickr)

Pillen (Bild: Tim Reckmann / Flickr)

Berufsordnung der Ärztekammer

Der "Eid des Hippokrates", den Ärzte bei ihrem Studium ablegen sollen, gibt es schon lange nicht mehr. Statt dessen wird jeder Arzt, der in Deutschland seine Approbation erhält, auf die Berufsordnung der Ärztekammer verpflichtet, was die ausdrückliche Verpflichtung zu ethischem ärztlichen Handeln enthält. Das beinhaltet auch, keinem Kranken zu schaden und nur Medikamente zu verschreiben, die dem Patienten zum Nutzen sind. Auch die ärztliche Schweigepflicht und das Verbot zu sexuellen Kontakten zu den Patienten sind enthalten. Umstritten sind inzwischen, dass keine tödlichen Medikamente - auch nicht auf Verlangen - verabreicht werden dürfen und das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doktor, Doktor! (Bild: Skley / Flickr)

SARS-CoV-2 (µ-IMAGE) vaccines: mRNA-1273 (moderna), Ad5 (CanSinoBio, NantKwest/ImmunityBio), ChAdOx1 nCoV-19 (Oxford university). - Other remedies: S309 (antibo (Bild: quapan / Flickr)

Sonderrufnummer

Um lange Wartezeiten für einen Termin zu umgehen, wurde in Deutschland im April 2012 die Rufnummer 116 117 eingerichtet, die dafür sorgen sollte, dass man schnellstmöglich bei einem Facharzt im eigenen Umland einen Termin bekommt, sich beraten lassen kann, wenn die Arztpraxen geschlossen sind oder sogar durch den Notdienst einen Hausbesuch vereinbaren kann. Durch die Covid-19-Pandemie ist aber auch diese Nummer inzwischen stark überlastet. Bei einem schweren Unfall und in lebensbedrohlichen Notfällen ist immer die 112 zu wählen.

Arztfehler

Während in anderen Berufsgruppen ein Fehler in der Regel berichtigt werden kann, trifft das bei Fehlern von Ärzten eher weniger zu. Ein geschädigter Patient muss oft sein Leben lang mit diesem Fehler leben. Kommt es durch einen Arztfehler zu einem Todesfall, lässt auch das sich nicht wieder reparieren. Es gibt für solche Fälle zwar eine Haftpflichtversicherung, diese tritt aber nur ein, wenn ein wirklich schwerwiegender Fehler dazu geführt hat, dass dadurch eine neue Krankheit, Behinderung oder gar der Tod eingetreten ist. Wird die alte Krankheit nicht geheilt, muss der Patient alleine damit leben. Einen Anspruch auf Heilung gibt es nicht.

Aber Achtung: Nicht nur ein gemachter Fehler sondern auch eine unterlassene oder zu späte Hilfeleistung gilt als Fehler und kann Schadenersatzansprüche, bzw. eine Schmerzensgeldforderung nach sich ziehen.

Bei Behandlungsfehlern hilft in der Regel die Krankenkasse bei der Klärung und bei der Rechtsberatung. Sie kann sich für die Einholung eines Gutachtens über den medizinischen Dienst aussprechen, welches ausschlaggebend für eine eventuelle Gerichtsverhandlung sein kann. Auch die Ärztekammer steht mit ihren Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zur Verfügung. Diese Dienste sind für den Geschädigten kostenlos. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt drei Jahre zum Ende des Jahres (§ 195 BGB).

 

Aber nicht vergessen: Der Medizin und den Ärzten verdanken sehr viele von uns sehr viel. Die Ärzte, Schwestern und Pfleger arbeiten oft am Limit. Ist es da verwunderlich, wenn auch einmal etwas schief geht? Es sind auch nur Menschen!

Fotos: Flickr.com

Quellen:

Statistica;

Barmer Krankenkasse;

Techniker Krankenkasse;

Sozialverband VdK;

 

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Ajerrar, am 14.01.2021
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Bildquelle:
I. Ajerrar (Hausgenossen Spinnen - Webspinnen und Weberknechte)

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