Rote, grüne und Export-Nummernschilder

Vor allen Dingen bei Fahrten über das Land fallen die vielen Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen auf. Grüne Kennzeichen dürfen sich an allen Fahrzeugen befinden, die landwirtschaftlich genutzt sind. Darüber hinaus tragen alle Rettungswagen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen sowie alle Schaustellerfahrzeuge grüne Kennzeichen. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der Steuer befreit. Rote Kennzeichen sind ausschliesslich für Probe- oder Überführungsfahrten zulässig und werden nur an gewerbliche Nutzer wie Autohändler und Hersteller und an Privatleute für sogenannte Bewegungs- oder Überführungsfahrten eines Oldtimers sowie Fahrten zu Oldtimertreffen ausgegeben.

Das frühere rote Schild für Fahrten zur Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle wurde 1998 durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Es dient der einmaligen Nutzung des Fahrzeugs innerhalb von maximal fünf Tagen. Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.

NATO, Bundeswehr und Technisches Hilfswerk

Leicht zu erkennen sind an ihrem großen "X" alle Fahrzeuge der Nato-Hauptquartiere. Dem X folgen dann ein waagerechter Strich und eine Zahlenfolge.Gleiches gilt für Fahrzeuge der Bundeswehr, die an einem großem "Y" zu erkennen sind. Auf den Kennzeichen der Bundeswehr befindet sich des weiteren die deutsche Flagge, eine sechsstellige Nummer sowie ein Stempel der Zentralen Militärkraftfahrtstelle. Bei ranghohen Bediensteten ist auch eine dreistellige Nummer möglich.

NATO- und Bundeswehrschilder reflektieren aus Sicherheitsgründen nicht.

Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks beginnen mit der Buchstabenfolge "THW". Diese Sonderkennzeichen werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben. Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen besitzen vierstellige Nummern, Fahrzeuge von Ortsgruppen fünfstellige Nummern.

Bundesbehörden

BP steht für die Bundespolizei. Für Fahrzeuge übriger Bundesbehörden gibt es spezielle Sonderkennzeichen, die mit dem Kürzel BD beginnen. Die Ziffer dahinter gibt an, für welche Behörde das Fahrzeug genutzt wird. Daran ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug für den Bundestag (BD 1), den Bundesrat (BD 3), das Bundesverfassungsgericht (BD 4), das Bundespräsidialamt (BD 5) oder die Bundesregierung (BD 6) eingesetzt wird. Mit BD 10 bis BD 26 sind die einzelnen Fahrzeuge der verschiedenen Ministerien und mit BD 16 der Zoll unterwegs.

Es gibt nur wenige Fahrzeuge ohne die Vorgabe BD; 0-1 gilt für den Bundespräsidenten / -in, 0-2 für den Bundeskanzler/ -in, 0-3 für den Bundesaußenminister / -in, 0-4 für den ersten Staatssekretär / -in im Auswärtigen Amt und 1-1 für den Präsidenten / -in des Deutschen Bundestages.

Diplomatenkennzeichen

Sie beginnen stets mit einer Null. Danach kommen zwei durch einen Strich getrennte Ziffernblocks. Der erste Block lässt nach einen bestimmten Ländercode das Heimatland des Diplomaten erkennen, der zweite den Dienstgrad. Je geringer die Zahl ist, umso höher ist der Dienstgrad.

Ein Diplomatenkennzeichen bringt zahlreiche Privilegien im Straßenverkehr mit sich. Diplomatenkennzeichen schließen in der Regel Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote aus.

Saisonkennzeichen

Bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle können auf Antrag Fahrzeuge nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise April bis Oktober, pro Jahr zugelassen werden. Der Zeitraum ist frei wählbar und kann zwischen zwei bis elf Monate dauern. Der Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen. Außerhalb diese Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Strassenverkehr genutzt oder abgestellt werden. Vorteil dieses Nummernschilds ist, dass die Steuer auf den Tag genau abgerechnet wird und bei der Versicherung entsprechend gespart werden kann.

Das H- und 07-Kennzeichen für Oldtimer

Das wie ein normales Nummernschild aussehende Oldtimer-Kennzeichen ist an einem "H" zu erkennen, das dem normalen Kennzeichen nach der Nummer hinzugefügt ist. Das H steht für "Historisch" und darf nur an verkehrssichere Fahrzeuge vergeben werden, die mindestens 30 Jahre alt sind und strengen Prüfkriterien unterliegen.Für die Vergabe des "H" muss ein Oldtimer-Gutachten durch den TÜV oder die DEKRA vorliegen. Es wird versagt, wenn das Mindestalter nicht vorliegt, grobe optische Mängel wie Dellen oder Rost vorliegen oder das Auto mit einer Lackierung versehen ist, die im Baujahr des Autos noch nicht verfügbar war. Falsche Um- oder Einbauten dürfen nicht vorgenommen sein . Dazu gehört ein Motor, der nicht das Original darstellt oder wenigstens aus der gleichen Baureihe wie das Original entstammt.Für Autos mit einem "H"-Nummernschild sind weniger Kfz-Steuer und Versicherung zu bezahlen.

Wer seinen Oldtimer nur sporadisch bewegen möchte, aber mehrere Oldtimer besitzt, besorgt sich dafür ein rotes 07-Nummernschild. Mit diesem Nummernschild können Sammler bei Führung eines Fahrtenbuches bis zu zehn Fahrzeuge abwechselnd bewegen, Steuern zahlen sie nur für eins davon. 07-Fahrzeuge brauchen nicht zum TÜV, denn sie können gar nicht den heutigen technischen Anforderungen genügen, benötigen aber immer ein gültiges Oldtimer-Gutachten. Das 07-Nummernschild berechtigt zu Fahrten zu einem Oldtimer-Treffen, während einer Oldtimer-Rallye sowie in die Werkstatt.

Vor der Erteilung des "07er" wird von der Zulassungsstelle ein Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderkartei verlangt, um den aktuellen Punktestand zu überprüfen. Je nach Zulassungsstelle sind bei der Vergabe von 07-Kennzeichen bis zu fünf Punkte erlaubt. Jedoch gilt in den meisten Behörden eine null Punkte Toleranz.

 

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