Paragraph 218 STGB regelt den Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Dieser Paragraph wurde angefügt, da im Internet zahlreiche Rezepte und Hausmittelchen zu finden sind, um selbst einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. Ein Beispiel hierfür wäre das Mutterkorn als Abtreibungsmittel im 17. Jahrhundert zu nennen, welches Wehen auslöst und hochgiftig ist. Diese stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar und sind illegal. Neben dem eigenen Leben wird bei Anwendung dieser Mittel noch zusätzlich eine Freiheitsstrafe riskiert wenn es ans Licht kommt.

Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch muss von der Schwangeren alleine getroffen werden. Sie darf in ihrer Entscheidung und in ihrem Willen von niemanden beeinflusst oder gezwungen werden. Bei Minderjährigen bedarf es nach Ermessen des Arztes einer Zustimmung der Eltern und hängt ebenso vom Alter und Reifegrad der Schwangeren ab.

Die Schwangere muss sich innerhalb der ersten drei Monate für oder gegen eine Abtreibung entscheiden. In der Medizin spricht man von der 14. Schwangerschaftswoche, wobei der erste Tag der letzten Periode als Beginn der Schwangerschaft genommen wird.

Vor der Durchführung der Abtreibung muss die Schwangere eine Schwangerschafts-Konfliktberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle besuchen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Diese muss sie dem Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, vorlegen. Zwischen der Beratung und dem tatsächlichen Schwangerschaftsabbruch müssen vier Tage verstreichen um der Schwangeren genügend Bedenkzeit zu geben. Die Abtreibung muss von einem dafür qualifizierten Arzt vollzogen werden.

Rechtliche Begründungen für einen Schwangerschaftsabbruch

In Ausnahmefällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch vom Gesetz her erlaubt und nicht rechtswidrig und diese Ausnahmefälle müssen von einem Arzt bestätigt und diagnostiziert werden. Allerdings müssen die Diagnose und der Abbruch von zwei verschiedenen Ärzten durchgeführt werden.

Medizinische Begründung: Wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren durch die Schwangerschaft gefährdet ist. In diesem Fall, wo Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr ist, gibt es keine Fristen und ein Schwangerschaftsabbruch ist jederzeit möglich.

Kriminologische Begründung: Diese Indikation liegt vor, wenn die Frau als Resultat einer Straftat geschwängert wurde. Darunter fallen Nötigung, Missbrauch, Erpressung und dergleichen. Allerdings gilt hier die Fristenregelung von 12 Wochen nach der Emfpängnis bzw. 14. Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Periode.

Beim Schwangerschaftsabbruch gibt es vier Methoden

1. Die Saugkürettage ist die gängigste Methode der Abtreibung und zugleich die sicherste für die Schwangere. Der Arzt erweitert mithilfe von medizinischen Instrumenten unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose den Gebärmutterhals auf rund 12 Millimeter und führt eine Art kleinen Staubsauger in die Gebärmutter ein und saugt den Nativus, den ungeborenen Menschen im rechtlichen Sinne und das Gewebe aus der Gebärmutter.

Ist der Nativus bereits zu groß muss dieser zuvor zerstückelt bzw. der Kopf zerquetscht werden um durch den Schlauch des Saugers zu passen. Da bei diesem Eingriff meistens nicht das ganze Gewebe erwischt werden kann, schabt der Arzt zusätzlich das noch vorhandene mittels sogenannter Kürettage heraus. Um diesen Vorgang zu vereinfachen werden der Schwangeren vorab oft noch wehenfördernde Hormone, sogenannte Prostaglandine verabreicht um den Eingriff zu erleichtern.

Der Eingriff dauert in der Regel rund 10 Minuten und verläuft in der Regel ohne Schwierigkeiten, sodass die Frau nach dem Eingriff beziehungsweise nach dem Abklingen der Narkose nach Hause entlassen werden kann. Als Folge des Eingriffs können leichte Blutungen, Menstruationsschmerzen und Infektionen auftreten.

2. Die Kürettage wird heutzutage immer seltener durchgeführt, da es im Vergleich zum Absaugen vermehrt zu Komplikationen kommt. Hierbei wird der Muttermund wie oben geöffnet und statt dass der Nativus und das Gewebe abgesaugt werden, wird mittels einer Kürette alles abgeschabt. Durch das mechanische Schaben kann es beim Schwangerschaftsabbruch leichter zu Verletzungen der Gebärmutter und damit zu Infektionen kommen.

3. Abtreibung mittels Medikamenten wird durch das Schlucken des Medikaments RU-486 unter ärztlicher Aufsicht eingeleitet und bewirkt einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durch die Abstoßung des Nativus. Die Schwangere muss hierbei drei verschiedene Medikamente zu sich nehmen, welche die Schwangerschaft quasi unterbrechen und eine Fehlgeburt bewirken.

Die erste Tablette enthält den Wirkstoff Mifepristone, welcher das Progesteron blockiert. Dadurch öffnet sich der Muttermund, der Schleimpfropfen lockert sich und wird flüssig, die Plazenta löst sich ab und der Nativus verhungert, da er nicht mehr mit Nährstoffen versorgt wird. Zwei, drei Tage später wird das Medikament Misoprostol mit dem Hormon Prostaglandin verabreicht, welches Krämpfe in der Gebärmutter auslöst und den Nativus mittels einer einsetzenden Blutung abstößt.

Bei dieser für Frauen psychisch und physisch sehr belastenden Methode zum Schwangerschaftsabbruch kommt es zu den gleichen Symptomen wie bei einer Fehlgeburt und kann maximal bis zur 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Aufgrund der Nebenwirkungen entscheiden sich viele Frauen gegen diese Art der Abtreibung.

4. Abtreibung durch natürliche Geburt wird nach der 14. Schwangerschaftswoche als Methode der Wahl zum Schwangerschaftsabbruch eingesetzt. Hierbei wird das Medikament Mifegyne in der Kombination mit Prostaglandin verabreicht.

Es kann ein bis zwei Tage dauern, bis die Wehen beginnen, und mittels wehenfördernden Medikamenten wird versucht, die Zeit der psychischen und physischen Belastung möglichst kurz zu halten. Nach der künstlich eingeleiteten Fehlgeburt werden mittels einer Kürettage Gewebereste aus der Gebärmutter entfernt wenn noch welche zurückgeblieben sein sollten.

Das Post-Abortion-Syndrom

Dieses zwar benannte, aber wissenschaftliche noch nicht anerkannte Syndrom, kann bei Frau nach dem Schwangerschaftsabbruch auftreten. Es tritt besonders bei Frauen auf, die in ihrer Entscheidung nicht gefestigt und unsicher waren. Frauen, welche sich in ihrer Entscheidung sehr entschlossen und sicher fühlten, empfinden die Abtreibung eher als Erleichterung ihrer Lage. Das Syndrom kann jederzeit nach dem Abbruch der Schwangerschaft auftreten und tritt gehäuft zu besonderen Zeitpunkten auf wie zum Beispiel dem errechneten Geburtstermin mit dem Resultat, dass die Betroffene unter Schuldgefühlen, emotionalen Ausnahmezuständen leidet und kann bis hin zu Selbstmordgedanken führen.

Auf Basis dieser Faktenlage und des Risikos den Schwangerschaftsabbruch zu bereuen, sollten sich Frauen diese Entscheidung wohl überlegen - nicht im Hinblick auf das Recht des Nativus auf Leben, sondern im Hinblick auf die langfristige seelische Gesundheit der Betroffenen hin.

Ist man im Zweifel und treibt den Nativus ab, ist das Risiko es einmal zu bereuen und mit dieser Entscheidung leben zu müssen höher, als wenn man in seiner Meinung gefestigt ist. Es gibt immer die Alternative der Babyklappen, der Adoption und dergleichen. Im Endeffekt muss die Frau allein die Entscheidung treffen und die Frage nach richtig oder falsch kann niemand beantworten außer man selbst.

Quellennachweis:

Juristischer Informationsdienst

Wie lange kann man abtreiben

Methoden der Schwangerschaftsunterbrechung

Recht auf Leben für beide Seiten

Ich persönlich bin ein Abtreibungsbefürworter aus dem Grund, dass jeder ein Recht auf seinen eigenen Körper hat und das Recht auf Leben hat, ebenso die Frau, die betroffen ist. Außerdem leidet die Welt sowieso unter Überbevölkerung. Ich persönlich habe im Artikel den rechtlich neutralen Ausdruck "Nativus" für ungeborenes Leben verwendet und war um wertneutrale Formulierungen bemüht, da ich kein Fass aufmachen wollte und sachlich ohne jegliche Gewähr trotz gründlicher Recherche informieren wollte.

Es stimmt viele Menschen die unfruchtbar sind, hätten gerne Kinder und die Adoption wäre für sie ein Option. Aber was ist mit dem Kind das adoptiert wird und eines Tages die Wahrheit erfährt? Das es einfach von seiner Mutter weggegeben wurde?

Ja man kann Muttergefühle in neun Monaten entwickeln, aber was wenn nicht? Wenn die Mutter das Kind behält und es zur Welt bringt kann aus Liebe kann langsam Hass keimen. Mir fallen da die psychische Keulen "Ich lebe nur für Dich", "Wegen meiner ungeplanten Schwangerschaft konnte ich mein Studium nicht abschließen", "Ich kann ihn nicht verlassen, wegen der Kinder" ein.

Diese Thema ist einfach ein heißes Eisen und wird wohl niemals mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Ich bitte um Kommentare:

Autor seit 13 Jahren
86 Seiten
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