Papierschredder: Sicherheit geht vor

Die Geräte sind in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt, welche vom Bundesdatenschutzgesetz vorgegeben werden. Verständlicher ist es für Außenstehende in der EU-Norm DIN EN 15713 ausgedrückt: Diese gibt dem Begriff Zerkleinerungsstufe anstelle dem der Sicherheitsstufe beim Schreddern von Papier den Vorzug. Eingeteilt in Sicherheitsstufen von 1 bis 6, wird das Ausmaß der Zerkleinerung und damit auch der potentiellen Rekonstruktionsmöglichkeit festgelegt. Beispielsweise ist für Stufe 1 beim Streifenschnitt eine maximale Breite von 12 mm vorgegeben. Je höher die Stufe, desto keiner werden die Papierreste. Daten selbst werden in drei Schutzkategorien klassifiziert und reichen von "gewöhnlich zugänglich" bis hin zu "streng vertraulich". Unüberlegtes Schreddern ist also nicht immer ratsam. Die DIN 15713 ist hier downloadbar.

Aktenvernichter: Streifen und Partikelschnitt

Im Zusammenhang mit diesen Vorgaben steht die angewandte Technik der Vernichtung. Prinzipiell gibt es zwei Methoden: den Streifenschnitt und den Kreuzschnitt, auch Partikelschnitt genannt. Entscheidend für diese Verfahren hierbei ist das Schnittwerk des Gerätes und sollte beim Kauf auf seine Funktionalität geprüft werden. Der Streifenschnitt erfüllt die beabsichtigte Aufgabe nur mäßig. Ein gezieltes Zusammensetzen der Überbleibsel ist immer noch mit überschaubarem Zeitaufwand möglich. Darum erhalten solche Geräte häufig maximal nur die Sicherheitsstufe 2. Die minimalen Richtlinien für den Arbeitsplatz, aber empfehlenswert für den Privathaushalt, ist der Kreuzschnitt mit Sicherheitsstufe 3. Bei dieser wird Papier, wie der Name schon verdeutlicht, horizontal und vertikal geschnitten. Die übrigbleibenden Schnipsel werden auch Partikel genannt. Für besonders vertrauliche Daten wie Geheimdienstdokumente kommen also nur Partikelgrößen mit sehr geringen Maßen in Frage. Erst einmal zerkleinert, landen Partikel in einem Vorratsbehälter oder Auffangsack. Hier sollte vor Entsorgung der Überreste nachträglich noch einmal gut durchgemischt werden, damit eventuelle Rekonstruktionsversuche sichtlich erschwert werden. Einen lesenswerten Überblick über gute Aktenvernichter mit Streifen- sowie Partikelschnitt sowie die verschiedenen (genormten) Sicherheitsstufen bietet die Seite aktenvernichtertests.com.

Darf es ein bisschen mehr sein?

Aus den aufgezählten Faktoren ergeben sich nun unterschiedliche Modelle für unterschiedliche Zwecke. Für Büros und große Unternehmen spielen Schnittleistung, Zulauf, Hitzeentwicklung und Dauerbetriebslaufzeit eine wichtige Rolle. Ein Aktenvernichter der nach kurzer Betriebsdauer längere Zeit Abkühlen muss, verzögert damit Arbeitsabläufe in einer Firma. Sollen mehrere tausend Seiten täglich geschnitten und ganze Heftbündel in einem Stoß vernichtet werden, muss in ein entsprechend potentes Modell investiert werden. Darüber hinaus besitzen auch einige Modelle Funktionen um starken Karton, sowie Plastik in Form von Karten und Datenträgern wie beispielsweise DVDs zu zerstören. Lautstärke ist zudem ein entscheidender Faktor für den Einsatz im Büro: eine zu laute Maschine vermindert die Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit.

Bildquelle: pixabay.com

Autor seit 12 Jahren
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