Der Flussbarsch

Beim Flussbarsch handelt es sich eine weit verbreitete Fischart mit großem Anpassungsvermögen auch an strukturarme Gewässer oder sogar Seen, die gerade frisch ausgebaggert wurden. Der Flussbarsch ist ein beliebter Speise- und Angelfisch

Der Flussbarsch oder einfach "Barsch" ist eine in Fließ- und Stillgewässern in Eurasien weit verbreitete Art, die Barsche besiedeln daher auch schnell neu entstandene Gewässer.

Er ist einer der farbenfroheren Fischarten in unseren Gewässern und von einer gelblich-grüne Grundfärbung mit schwarzen Querbinden, zwei Rückenflossen, von denen die erste stachelig ist und am Ende einen schwarzen Fleck hat, kennzeichnen die Art. Die restlichen Flossen sind rot. Als Jungfisch sind Barsche oft im Schwarm unterwegs; später werden große Exemplare Einzelgänger. Ihre Eier legen Barsche zwischen März und Juni an Pflanzen in langen Laichbändern ab.

Die Larven wachsen rasch und nehmen Zooplankton, also die Gesamtheit der im Wasser schwebenden tierischen Organismen, als Nahrung auf. Gewöhnlich stellen Barsche bei einer Körperlänge von 12 cm ihre Nahrungspräferenz auf Fische um. Manche Barsche nehmen sehr schnell Fischlarven als Nahrung an. Diese eiweißreiche Kost sorgt für ein schnelleres Wachstum, sodass es deutliche Größenunterschiede bei gleichaltrigen Individuen im Gewässer geben kann. Barsche können bis zu 60 cm lang und 4,8 kg schwer werden. Exemplare von mehr als 40 cm gelten aber als groß, solche über 50 cm sind sehr selten.

Der Flussbarsch reguliert das Nahrungsangebot

Barsche haben eine große Bedeutung bei der Regulation der Nahrungskette in Gewässern. Bei einem guten Nahrungsangebot stellen sie schnell auf Fischnahrung um und dezimieren die Weißfischbrut. Ist das Angebot an Nährtieren gering, neigt auch der Barsch zur Kleinwüchsigkeit. Barsche ziehen in ihrem Lebensraum umher und sind nicht standorttreu. Sie jagen oft im Schwarm. Aufgrund ihrer geringen Ansprüche an ihren Lebensraum besiedeln Barsche schnell durch den Menschen geschaffene Gewässer wie z.B. Baggerseen. Auch in den großen Schifffahrtskanälen stellen Barsche oft einen Großteil der Fischbiomasse.

Flussbarsche sind ein Spiegelbild der Fischfauna

Stellvertretend steht der Flussbarsch für die allgemeine Gefährdung unserer Fischfauna, was zunehmend auch andere häufigere Arten betrifft. Die extremen Dürreperioden der letzten Jahre haben viele kleinere Bäche und Teiche austrocknen lassen und Phasen mit viel zu hohen Wassertemperaturen und dadurch bedingtem Sauerstoffmangel werden häufiger. Insbesondere über die Dokumentation des Vorkommens häufiger und auch von Laien gut bestimmbaren Arten wie dem Flussbarsch können wichtige Daten zum Biodiversitätswandel erhoben werden.

Flussbarsche sind aufgrund ihres grätenarmen, festen Fleisches beliebt als Speisefisch und haben eine große Bedeutung als Zielfisch in der Angelfischerei. Sie lassen sich auch von der beruflichen Binnenfischerei gut vermarkten. Die meisten Angler schätzen die Art und verwerten gefangene Fische. Da die nachgefragten Mengen an Flussbarschen von der Fischerei kaum zur Verfügung gestellt werden können, wird er seit einigen Jahren vor allem in Osteuropa auch in Aquakulturbetrieben produziert. Die Mengen steigen, sind aber noch verhältnismäßig klein. Durch seine ausgedehnte Verbreitung steht der Barsch wie kaum eine andere Art für die Möglichkeit des Verzehrs heimischer Süßwasserfische aus lokalen Gewässern.

Der Flussbarsch war Anlass für wichtige Regelungen im Fischereirecht

Historisch betrachtet hat der Flussbarsch Bedeutung für die Entstehung von fischereirechtlichen Regelungen. Am Bodensee fiel Ende des 18. Jahrhunderts auf, dass die Bestände der Barsche stark abgenommen hatten, was unter anderem darauf zurückgeführt wurde, dass zu viele Jungfische gefangen und als so genannter "Hürling" auf den Märkten verkauft wurde. Um die Bestände zu schonen, wurden im Rahmen der " Bregenzer Übereinkunft" von 1893 Schonzeiten und Schonmaße für einzelne Fischarten festgesetzt. Die Übereinkunft betraf den Bodensee und seine Zuflüsse.

Die Bregenzer Übereinkunft ist der älteste bekannte internationale Fischerei-Vertrag, der heute noch gültig ist. In seiner Präambel heißt es: "Um die wertvollen Fischarten im Bodensee zu erhalten und zu vermehren, sind die Regierungen von Österreich, Baden, Bayern, Liechtenstein, der schweizerische Bundesrat und die Regierung von Württemberg übereingekommen, gleichartige Bestimmungen zu vereinbaren". Die vereinbarten Vorschriften betrafen sowohl Fanggeräte und –methoden und Maschenweiten als auch Schonzeiten und Schonmaße. Die Idee der nachhaltigen Bewirtschaftung war ebenso enthalten wie der Artenschutz. Der Vertrag konnte von jeder Vertragspartei mit Ein-Jahresfrist aufgekündigt werden. Von dieser Möglichkeit wurde bisher von keinem Staat Gebrauch gemacht, und die Vereinbarung wird bis heute mit entsprechenden Adaptierungen erfolgreich umgesetzt.

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