Die Opfer verlassen aus Angst nicht das Haus

Dass bis heute im Namen des Kanun Menschen mit dem Leben bedroht und getötet werden, zeigt die sehenswerte Dokumentation "Die Gejagten - Ferien von der Blutrache" von Marc Wiese, die am 1. August 2012 im Ersten ausgestrahlt wurde. Journalisten begleiteten eine Gruppe christlicher Jugendlicher, die in Albanien von der Blutrache bedroht sind, auf ihrer Reise nach Deutschland. Einige der jungen Menschen haben seit dem Kindesalter das Haus nicht mehr verlassen - aus Angst, auf offener Straße getötet zu werden. Die eigene Wohnung ist der einzige sichere Ort. Denn dort ist die Vollstreckung der Blutrache nach dem Kanun verboten.

Vor der Kamera erzählen sie von ihrem unsäglichen Leid. In ihrer Heimat leben sie wie Gefangene im eigenen Haus. Sie können nicht zur Schule gehen, sich nicht mit ihren Freunden im Freien aufhalten. Die Jugendlichen sind Geiseln ihrer Familien, die weiterhin am Recht der Blutrache festhalten. Noch in den 1990er Jahren waren nach offiziellen Zahlen über 10.000 Familien in Nordalbanien von der Blutrache betroffen. Wie aussagekräftig solche Zahlen sind und wie sie sich seitdem entwickelt haben, ist unklar.

Nach dem Kanun gehen Familie und Ehre über alles

In der Geschichte gab es je nach Region unterschiedliche Kanune. Der bekannteste ist der mittelalterliche Kanun des Lekë Dukagjini. Der in geradezu poetischer Sprache verfasste, häufig schwer verständliche Text erinnert an einen Mythos aus grauer Vorzeit. Seine mitunter grausamen Regeln sind die einer vormodernen, patriarchalischen Stammesgesellschaft. Die Familie, Eigentum und der Respekt vor den Alten sind von überragender Bedeutung im gesellschaftlichen Gefüge, wie es durch den Kanun vorgeschrieben wird. Die Frau ist nach dem Kanun nahezu ohne Rechte, "die Frau ist ein Schlauch, in dem die Ware transportiert wird".

Zentraler Begriff des Kanun des Lekë Dukagjini ist die Ehre:

"... Zwei Fingerbreit Ehre auf die Blume der Stirne gab uns Gott.... Die geraubte Ehre hat keine Buße. Die geraubte Ehre kann nicht verziehen werden.... Die geraubte Ehre wird durch Gegenstände nicht ersetzt, aber durch das Vergießen des Blutes oder durch die edle Vergebung... Der Geschändete hat, was die Ehre betrifft, die offene Türe... Pfand fordert er nicht. Älteste zieht er nicht zu. Der starke Mann holt sich selbst die Buße. Jener, dem die Tür geraubt wurde, gilt vor dem Kanun als tot."

Die Blutrache ist ein nicht endender Kreislauf

Verletzt ein Mitglied einer anderen Familie die eigene Ehre, berechtigt dies den Entehrten zur Blutrache am Täter selbst oder an einem anderen hochstehenden männlichen Familienmitglied, um die Ehre wiederherzustellen. Bei der Ehrverletzung muss es sich nicht zwangsläufig um einen Mord oder Totschlag handeln. Auch eine Tötung aus Notwehr reicht aus, um den verhängnisvollen Kreislauf der Blutrache auszulösen. Der Kanun sieht neben der Blutrache jedoch auch die Möglichkeit des Ausgleichs durch Vergebung vor. Doch dieser ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Vergebung ist gesellschaftlich nur wenig akzeptiert. Wer dem Täter verzeiht, gilt als Feigling.

Anders als beim Talionsprinzip des Alten Testaments, das Prinzip des "Auge um Auge, Zahn um Zahn", endet der Konflikt nach dem Kanun nicht mit der Exekution des Täters. Die Blutrache ist ein nicht endender Kreislauf aus Töten und Getötetwerden. Denn jedes Töten zieht eine neue Ehrverletzung nach sich, die vergolten werden muss.

Der Kanun sieht für die Ausübung der Blutrache genaue Regelungen vor. Nach der Exekution muss der Täter der Familie des Opfers die Todesnachricht überbringen, für den Transport des Toten sorgen und an der Beerdigung teilnehmen. Während der folgenden 24 Stunden nach dem Tod des Opfers, der Zeit des sogenannten Gottesfriedens, herrscht Waffenstillstand zwischen den verfeindeten Familien. Danach wird der Rächer selbst zum Gejagten.

Der Kanun wurde über Jahrhunderte mündlich überliefert

Die Wissenschaft nimmt an, dass die über Jahrhunderte von Generation zu Generation mündlich überlieferten Verhaltensregeln des Kanun bereits im Mittelalter galten. Die Region des heutigen Albanien gehörte zeitweise ganz oder teilweise zum Oströmischen bzw. Byzantinischen Reich, das maßgeblich durch das Christentum und die griechische Sprache und Kultur geprägt war. Das albanische Wort "Kanun" geht denn auch auf das griechische Wort für Richtschnur, "kanon", zurück.

Je nach Region und Zeit hat es unterschiedliche Kanune gegeben, die meist - wie der Kanun des Lekë Dukagjini - nach dem Fürsten benannt wurden, unter dessen Herrschaft sie galten. So ist der Kanun von Skanderberg des 15. Jahrhunderts nach Fürst Georg Kastriota ("Skanderberg") benannt. Er wird als Verteidiger Albaniens gegen die Osmanen bis heute als Nationalheld verehrt. Mit dem Kanun bewahrten die Albaner über Jahrhunderte ihre kulturelle Identität gegenüber den in der Geschichte häufig wechselnden fremden Herrschern.

Während der Zeit der sozialistischen Diktatur in Albanien seit Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Anwendung des Kanun stark zurückgedrängt. Mit der Öffnung des Landes in den 1990er Jahren gab es in Nordalbanien eine Renaissance des Kanun.

Verwendete Literatur:

Elsie, Robert (Hrsg.). (2001). Der Kanun. Das albanische Gewohnheitsrecht nach dem sogenannten Kanun des Lekë Dukagjini. (Dukagjini Balkan Books). Peja: Dukagjini, URL: http://www.elsie.de/pdf/B2001DerKanun.pdf (24.10.2012).

Çumani, Renato (1996). Der Kanun ist zurück. newsletter Albanien - Schweizer Zeitschrift für die Zusammenarbeit mit Albanien, 12, URL: http://www.albanien.ch/nla/Art125.html (24.10.2012).

Haefner, Lars (1994). Shkipetarisches Recht. newsletter Albanien - Schweizer Zeitschrift für die Zusammenarbeit mit Albanien, 6, http://www.albanien.ch/nla/nr06/Art03.html (24.10.2012).

Mattern, Rainer (2004). Kosovo. Bedeutung der Tradition im heutigen Kosovo. URL: http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/europe/kosovo (24.10.2012).

Querimi, Islam (2010). Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern. Historischer Überblick über den Kanun bei den Albanern. München: GRIN.

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