Auch 2017 wird der Strom für den Verbraucher teurer

Zum 1. Januar 2017 steigen die Preise für Netzentgelte und die EEG-Umlage. Im kommenden Jahr steigen die Strompreise: 317 Grundversorger heben die Strompreise zum Jahreswechsel um rund 3,5 Prozent an. Ein Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 kWh zahlt künftig rund 42 Euro im Jahr mehr.

Eine zweite Preiswelle wird im Frühjahr erwartet, wenn alle Energielieferanten "zuschlagen", die sich zum Jahreswechsel noch zurückhalten.

Das seit 1930er Jahren geltende Recht auf öffentliche Daseinsvorsorge bei Aufgaben wie die Abfallbeseitigung, die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs ist seit den 1990er Jahren durch die Liberalisierungs- und Deregulierungsbestrebungen, das grenzüberschreitende Wettbewerbsverständnis der EU sowie durch die klammen Kassen der Kommunen fast völlig ausgehebelt worden. Stattdessen sind diese Aufgaben auf private Anbieter verlagert und mit staatlichen Abgaben angereichert worden und unterliegen dem Wettbewerb zu Lasten des Verbrauchers. Das wird 2017 besonders deutlich.

2017 kostet einen statischen Musterhaushalt der reine Strompreis rund 27 Euro weniger als im Vorjahr. Die Stromkosten dürften also sinken. Aber weit gefehlt: Der Netzbetreiber Tennet will die Netzentgelte um 80 Prozent erhöhen. Das sind rund 30 Euro. Die EEG-Umlage steigt um rund 34 Euro. Per Saldo ergibt sich für den Musterhaushalt zusammen mit der fälligen Mehrwertsteuer eine Belastung von 44 Euro.

Wie kann der Kunde bei Preiserhöhungen reagieren?

Jeder Stromversorger muss seine Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Wer ein solches Schreiben erhält, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht sollte der Verbraucher wegen der kurzen Kündigungsfrist aber auch selbst wahrnehmen und nicht dem Stromversorger überlassen. Bei der Wahl des neuen Stromversorgers helfen Profis (siehe zwei Absätze weiter).

Ein Vierpersonenhaushalt, der aus der Grundversorgung in den günstigsten Tarif mit fairen Bedingungen wechselt, spart aktuell 467 Euro im Jahr.

Der Strompreis und die darin versteckten Kosten

Rund 25 Prozent seines Strompreises zahlt der Verbraucher tatsächlich für die Strombeschaffung und dessen Lieferung durch die Energieversorger, zirka 52 Prozent seines Verbraucherpreises gehen für staatliche Steuern und Abgaben drauf, und die restlichen 23 Prozent schlucken die von den Energieversorgern an die Netzbetreiber zu zahlenden Netzentgelte für den Transport und die Verteilung des Stroms.

Dieser Schlüssel bleibt zum 1.Januar 2016 in etwa gleich, aber in einigen Regionen Deutschlands erhöhen sich die Netzentgelte zum Teil sehr deutlich. Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen steigen für den Bürger und Kleinverbraucher ebenfalls.

 

Statistik © verivox.de

Nicht jeder Verbraucher kennt sich im Tarifdschungel aus

Natürlich müssen im Haushalt zuerst die heimlichen Stromfresser erkannt und dann über die Zeit beseitigt werden. Noch mehr Geld läßt sich aber meist durch einen Wechsel des Energieversorgers einsparen.

Weil der Strommarkt von so vielen Unternehmen heiß umkämpft ist und die Stromlieferanten mit sehr unterschiedlichen Angeboten um jeden neuen Kunden werben, muß sich der wechselwillige Verbraucher erst einmal eine Übersicht über die Tarife jedes einzelnen Anbieters verschaffen. Das kostet viel Zeit und muß nicht notgedrungen auch zum richtigen Ergebnis führen, denn die Konditionen wechseln oft schneller als die gedruckten Werbebroschüren trocknen können. Einen marktgetreuen Überblick über alle Angebote kann nur das Internet bieten.

Profis helfen bei der Auswahl des neuen Stromlieferanten

Für einen aktuellen Preisvergleich stehen sehr viele Preisvergleichsportale zur Verfügung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat viele dieser Portale einer genauen Prüfung unterzogen und sagt, daß sich ein neuer Energieversorger mit Hilfe von Vergleichs­portalen im Internet wie zum Beispiel Check24.de, Energieverbraucherportal.de oder Verivox.de am besten finden läßt.

Aber auch hier: Die Fallstricke erkennen

Wer die Fallstricke von Vergleichsportalen kennt, kann und soll diese Vergleichsportale nutzen. Damit die Vergleichsportale nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und der Verbraucher zu einem für ihn ungünstigen Ergebnis in seiner Wahl des neuen Stromversorgers kommt, sollten nicht die Voreinstellungen ohne Prüfung übernommen werden, sondern die Voreinstellungen individuell eingegeben werden. Hier sind Dinge wie Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung der Laufzeit bei nicht erfolgter Kündigung, Boni und die Konditionen ihrer tatsächlichen Gewährung, Vorauskasse ja (schlecht im Falle der Insolvenz des Lieferanten) oder nein sowie feste Abnahmemengen ja oder nein für die richtige Auswahl entscheidend.

Den Anbieter wechseln leicht gemacht

Alle Stromanbieter können in jeden Winkel Deutschlands an jeden Verbraucher Strom liefern, denn sie haben seit der Liberalisierung des Strommarktes freien Zugang zu den Stromnetzen gegen Zahlung eines Entgeltes, das bereits in die Tarife eingearbeitet ist und somit den Verbraucher nicht weiter interessieren muss.

Für einen Stromanbieterwechsel sind neben den persönlichen Daten folgende Angaben notwendig:

  • Gewünschter Liefertermin
  • Zählernummer
  • Stromverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung. Ist dieser nicht griffbereit, gilt als Richtwert für einen 1-Personen-Haushalt der Verbrauch von 1.55 Kilowattstunden pro Jahre, für eine 2-Personen-Haushalt von 2.800 und für Familien im 3- oder 4-Personen-Haushalt von 4.000.
  • Name des derzeitigen Versorgers
  • Kundennummer
  • später zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsels der Zählerstand

Lesen Sie hierzu auch "Wie liest und versteht man eine Strom-Jahresabrechnung"

Der Stromanbieterwechsel wird im Schaubild noch verständlicher

Der Verbraucher gibt in die Vergleichsplattform die gewünschten Vertragsbedingungen ein und es erscheint eine Auswahl der in Frage kommenden Stromlieferanten. Der Verbraucher entscheidet sich für den neuen Lieferanten und beauftragt das Vergleichsportal mit allen weiteren Schritten. Das Portal prüft alle Angaben, ergänzt sie, falls Angaben fehlen, und setzt sich mit dem neuen Lieferanten in Verbindung.

Mit der Kündigung beim bisherigen Stromversorger kann der neue Stromversorger beauftragt werden. Dieser benötigt dafür in der Regel zirka drei Wochen. Ist nur wenig Zeit zum Beispiel wegen Fristablaufs oder langer Kündigungsfrist wegen der längeren Vertragslaufzeit bei Jahresverträgen mit Preisgarantie, sollte der Verbraucher selbst kündigen. So ist er sicher, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

Zum Schluß sendet der bisherige Lieferant seine Schlußrechnung an den Verbraucher.

Vorschlag für die Kündigung durch den Verbraucher

Die Abwicklung zwischen Kündigung des alten Lieferanten und Vertragsabschluß mit dem neuen Lieferanten durch das Portal dauert drei bis vier Wochen. Wenn der Verbraucher eventuell aus Zeitgründen, bevor die Kündigungfrist abläuft, selbst die Kündigung vornehmen möchte, hier das Muster einer Kündigung an den bisherigen Lieferanten:

"An

..........................

..........................

Hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Stromliefervertrag fristgemäß zum............

Meine Kundennummer..........

Meine Zählernummer.............

Name...................

Adresse..................

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung

............................................................

Datum und Unterschrift"

 

Und für ganz Ängstliche: Nach Zustandekommen des Liefervertrages mit dem neuen Lieferanten besteht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht.

Zu einem Öko-Stromanbieter wechseln

Wer bei der Wahl des Stromanbieters den Preis und auch auf den Umweltaspekt unter einen Hut bringen will, sollte zu einem Öko-Stromanbieter wechseln. Diese erzeugen Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne oder Wasserkraft. Bei vielen Ökostromtarifen wird mit einen Anteil des Kilowattstundenpreises in den Bau neuer Anlagen investiert. Das dient dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Eine Abkehr von den "Großen Vier" hin zu einem unabhängigen Stromanbieter kurbelt den Wettbewerb auf dem Strommarkt an und führt langfristig zu günstigeren Preisen.

Der örtliche Versorger muß immer liefern

Viele Verbraucher scheuen sich vor einem Wechsel "falls etwas schief geht". Die Befürchtung besteht völlig zu Unrecht, denn der örtliche Grundversorger ist immer zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet. Zu keinem Zeitpunkt besteht Gefahr, plötzlich keine Stromlieferung zu erhalten, denn eine zuverlässige Stromversorgung ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Hinzu kommt, dass auch der Gesetzgeber ein Interesse daran hat, dass der Anbieterwechsel für die Verbraucher möglichst reibungslos abläuft und der Wettbewerb auf dem Energiemarkt angekurbelt wird. Aus diesem Grund wurde die Schlichtungsstelle Energie eingerichtet, um bei Streitfragen zwischen Verbrauchern und Versorgern kostengünstig zu vermitteln.

Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers beziehungsweise des Messstellenbetreibers (in der Regel der Netzbetreiber). Die Zählerstände werden entweder vom Netzbetreiber oder vom neuen Anbieter abgelesen. Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Technische Arbeiten, zum Beispiel am Stromzähler, sind für den Wechsel nicht nötig.

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