Die betriebliche Altersversorgung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Riester Rente ist die betriebliche Altersversorgung eine der Grundsäulen der Altersvorsorge. Sie lohnt sich vor allem bei mittleren und höheren Einkommen, da sich die Steuerersparnis bei niedrigen Einkommen kaum bemerkbar macht. Die Betriebsrente ist im Alter steuerpflichtig, schon aus diesem Grund ist sie nur wirtschaftlich, wenn in der Einzahlungsphase von Steuerersparnissen profitiert werden kann.

Für wen kommt die Entgeltumwandlung als Zusatzrente infrage?

Ist der Anspruch auf eine Entgeltumwandlung im Tarifvertrag festgelegt, steht der betrieblichen Altersversorgung nichts mehr im Wege. Arbeitnehmer können dann mit ihrem Arbeitgeber einen Entgeltumwandlungsvertrag abschließen. Arbeitnehmer, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes sind oder im öffentlichen Dienst arbeiten, haben ebenfalls grundsätzlich Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Seit 2005 ist die Entgeltumwandlung als Zusatzrente auch für Geringverdiener und Auszubildende möglich, sofern das Bruttogehalt monatlich über 400 € und höchstens 800 € beträgt. Für diese Einkommensgruppe ist die Entgeltumwandlung jedoch nur bedingt interessant, da Geringverdiener nicht im gleichen Maße von den Steuervorteilen profitieren können (weil sie ohnehin kaum Steuern zahlen). Zudem ist es fraglich, wie bei einem so niedrigen Gehalt noch Geld für die Alternsvorsorge aufgewendet werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung

Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) berät als unabhängige Beratungsstelle Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber zu allen Fragen der Entgeltumwandlung. Da es mitunter problematisch und unwirtschaftlich sein kann, bei einem Arbeitsplatzwechsel das bereits eingezahlte Kapital in die betriebliche Altersversorgung des neuen Arbeitgebers zu transferieren, bietet die DGbAV zudem eine Clearing Stelle für Arbeitnehmer an. Gegen einen monatlichen Beitrag von wenigen Euros kann der bereits bestehende Vertrag über die DGbAV auch bei einem Arbeitsplatzwechsel weitergeführt werden.

Wie hoch sind die Freibeträge für die Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung?

Für die monatlichen Beiträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden, gibt es grundsätzlich keine Grenze. Allerdings gibt es einen Freibetrag, der von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit ist. Der Freibetrag beträgt höchstens 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahre 2011 beträgt der Freibetrag 2649 € im Jahr. Zusätzlich können Arbeitnehmer, die ihren Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben, 1800 € jährlich umwandeln, ohne diesen Betrag versteuern zu müssen.
Je nach Vertrag sind in der betrieblichen Altersversorgung auch die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige im Todesfall eingeschlossen. Dies war vor 2005 noch üblich, wird jedoch heutzutage von immer weniger Arbeitgebern angeboten.

Angela Michel

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