zufriedene Rentner (Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de)

Die betriebliche Altersversorgung, allgemein auch Betriebsrente genannt, gilt als lukrative und vor allem sichere Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Da sie durch Steuervergünstigungen gefördert wird, ist sie für Arbeitnehmer in der Regel lukrativ, zumindest bei mittleren und höheren Einkommen. In der jüngsten Vergangenheit hat es jedoch immer wieder Fälle von Firmeninsolvenzen gegeben, bei denen die Betriebsrenten nicht mehr gezahlt wurden. Ein bekanntes Beispiel, das durch die Medien ging, war die Insolvenz des Autozulieferers Ymos im Jahre 2008. Die 1800 ehemaligen Mitarbeiter erhielten plötzlich keine Betriebsrente mehr. Nach zahlreichen Prozessen hatten die Pensionäre jedoch gewonnen und das Unternehmen wurde verpflichtet, die Betriebsrenten auszuzahlen. Dennoch ist die Frage berechtigt, wie sicher die Betriebsrente eigentlich bei einer Insolvenz des Unternehmens ist.

 

Die Versicherung der Betriebsrente

Grundsätzlich sind Betriebsrenten für den Fall einer Insolvenz über den Pensionssicherungsverein versichert. Wenn Sie einen Vertrag für die betriebliche Altersversorgung abschließen, sollten Sie sich jedoch vergewissern, dass entsprechende Sicherheiten für den Fall einer Insolvenz in Ihrem Vertrag enthalten sind. Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) weist jedoch darauf hin, dass Pensionäre im Falle einer Firmeninsolvenz dennoch einen Teil ihrer Betriebsrente verlieren können. Dies ist dann der Fall, wenn das Insolvenzverfahren zu lange hinausgezögert wird. Denn die Pensionsversicherung kommt erst dann für die Rentenausfälle auf, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Rückwirkend werden nicht gezahlte Betriebsrenten nur für maximal sechs Monate von der Versicherung bezahlt. Vergehen also zwischen dem Zahlungsausfall und der Öffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate, können Rentner Geld verlieren, obwohl eine Pensionsversicherung besteht.

 

Wie Sie außerdem einen Teil Ihrer Betriebsrente verlieren können

Tatsächlich verlieren die meisten Rentner jedoch auf ganz anderem Wege einen Teil ihrer Betriebsrente, weil sie nicht ausreichend beraten sind. Was viele Rentner nicht wissen ist, dass die Firma verpflichtet ist, alle drei Jahre eine Überprüfung der Betriebsrente durchzuführen. Gegebenenfalls muss die Betriebsrente an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Anpassung der Betriebsrente schreibt Paragraph 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vor. Zur Überprüfung dienen die Daten des statistischen Bundesamtes bzw. des Verbraucherpreisindexes. Ist der allgemeine Verbraucherpreisindex gestiegen, muss also auch eine Anpassung der Betriebsrente erfolgen. In vielen Fällen ist es nötig, den Arbeitgeber schriftlich dazu aufzufordern.

 

Warum die Betriebsrente trotzdem empfehlenswert ist

Arbeitnehmer sollten sich jedoch durch Negativschlagzeilen, Firmeninsolvenzen und nicht gezahlte Betriebsrenten nicht verunsichern lassen. Die Betriebsrente gilt immer noch als eine der sichersten Formen der zusätzlichen Altersvorsorge und sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden. Bei einigen Unternehmen zahlt sogar die Firma einen Teil des für die Betriebsrente aufgewendeten Betrages. Zudem wird ein erheblicher Anteil (nicht selten 50 %) des monatlichen Beitrages durch die Steuervergünstigungen ausgeglichen.

 

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