Die wenigen Brückentage 2015 optimal nutzen

Viele Arbeitnehmer blicken mit nur wenig Freude auf das Urlaubsjahr 2015, denn Mariä Himmelfahrt, der Tag der deutschen Einheit, der Reformationstag, Allerheiligen und der zweite Weihnachtstag fallen auf einen Samstag oder einen Sonntag. Aber die erste Jahreshälfte gibt dennoch einiges her.

Gleich nach dem Jahreswechsel bietet sich ein Kurzurlaub von vier freien Tagen gegen Hergabe eines Urlaubstages an, wenn man am 2. Januar (Freitag) Urlaub nimmt. Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt können diese 4-Tages-Freizeit auf sechs freie Tage an einem Stück verlängern, wenn sie den 5. Januar, den Tag vor Heilige Drei Könige, ebenfalls als Urlaubstag nehmen.

Ostern liegt mit Karfreitag am 3. April auf dem 5. und 6. April. Mit acht Urlaubstagen können die Arbeitnehmer die beiden vollen Wochen vor und nach dem Osterfest freinehmen, mit vier Tagen immerhin noch eine volle Woche mit insgesamt neun freien Tagen.

Der 1. Mai fällt dieses Jahr optimal auf einem Freitag und beschert allen Arbeitnehmern ein langes Wochenende über drei Tage.

Christi Himmelfahrt fällt jedes Jahr auf einen Donnerstag. Wer den Tag danach, den 15. Mai, freinimmt, hat vier Tage am Stück frei. Wer den Montag bis Mittwoch vor Himmelfahrt auch freinimmt, hat insgesamt neun Tage arbeitsfrei.

Das Pfingstfest am 24. und 25. Mai bedeutet ein arbeitsfreies Wochenende von drei Tagen. Wer für die Woche nach Pfingsten vier Urlaubstage "opfert", hat neun Tage lang frei.

Fronleichnam fällt im Jahr 2015 auf Donnerstag, den 4. Juni. Für Arbeitnehmer im Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg könnte der genommene Urlaubstag 5. Juni als Brückentag dienen.

Fast gar keine Brückentage in der zweiten Jahreshälfte

In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 sind geeignete Brückentage Mangelware. Allein die Sachsen können sich auf ihren Feiertag, den Buß- und Bettag am Mittwoch, den 18. November, freuen. Mit zwei Urlaubstagen vor oder nach dem Feiertag sind fünf Tage arbeitsfrei. Wer alle vier Arbeitstage Urlaub nimmt, hat neun Tage am Stück frei.

Alle übrigen Feiertage wie Mariä Himmelfahrt am 15. August, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der Reformationstag am 31. Oktober und Allerheiligen am 1. November spielen bei der persönlichen Urlaubsplanung keine Rolle, denn sie fallen alle auf ein Wochenende.

Weihnachten bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten

Wer dann um Weihnachten herum noch restliche Urlaubstage zur Verfügung hat, hat mehrere Gestaltungsmöglichkeiten und kann individuell "seine Brücken" bauen. Heiligabend am 24. Dezember ist ein Donnerstag, und Weihnachten fällt auf einen Freitag und Sonnabend. Sylvester fällt wieder auf Donnerstag und am Freitag ist wegen Neujahr frei. Hier bietet sich neben verschiedenen Urlaubsabschnitten ein "Langzeiturlaub" vom 19. Dezember bis zum 3. Januar an: Er wird mit acht Urlaubstagen möglich; falls Heiligabend sowieso arbeitsfrei ist, sind es gar nur sieben Urlaubstage für 16 freie Tage in einem Stück.

 

Autor seit 10 Jahren
532 Seiten
Laden ...
Fehler!