Bewerben Sie Ihre Ferienwohnung Zielgruppen gerichtet

Ist es Ihnen wichtig, wer in Ihrer Wohnung Urlaub macht? Wenn ja, dann sollten Sie Ihre Wohnung Zielgruppen gerichtet bewerben. Sie möchten beispielsweise hauptsächlich Familien mit Kindern ansprechen? Dann bewerben Sie die Ferienwohnung in entsprechenden Reiseportalen. Es gibt auch die Möglichkeit, am schwarzen Brett beispielsweise im Supermarkt, im Gemeindehaus oder in anderen öffentlichen Einrichtungen im eigenen Umfeld Werbung zu machen. Das ist nicht nur in der Regel kostenlos, sondern hat für Sie viele Vorteile. Sie können sich mit den Interessenten vorher treffen um zu entscheiden, ob Sie die Wohnung an diese Menschen vermieten oder nicht. Natürlich ist es besonders lukrativ, eine Ferienwohnung über eine Agentur oder einen Reiseveranstalter anzubieten. Hier ist bei guter Lage gewährleistet, dass das Apartment permanent vermietet wird. Doch in diesem Fall haben Sie nicht die Möglichkeit, die Mieter auszuwählen. Der Vorteil liegt hier lediglich darin, dass man sich um nichts mehr kümmern muss und die Ferienwohnung optimal ausgelastet wird.

Spätestens, wenn mehrere Wohnungen vermietet werden, macht der Einsatz professioneller Verwaltungssoftware, die an die Buchungssysteme der Reiseveranstalter angeschlossen werden kann, Sinn. Das bekannteste Produkt ist MappingMaster.

Transparente Preise für ein gutes Vertrauensverhältnis

Wer mit seinen Mietern unfair umgeht und Kosten verschleiert, muss sich nicht wundern, wenn der Mieter später mit der Wohnung ebenfalls nicht sorgfältig umgeht. Als Vermieter machen Sie den ersten Schritt, um ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen. Egal ob Stromkosten, Endreinigung, Bettwäsche oder sonstige Zusatzkosten - schlüsseln Sie alle Preise transparent auf und versuchen Sie nicht, den Preis günstiger aussehen zu lassen, als er tatsächlich ist.

Rechtliche Aspekte bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Wer seine Ferienwohnung vermietet, muss unbedingt aufpassen, dass er rechtlich nicht zum Reiseveranstalter wird. Denn nur bei der ausschließlichen Vermietung gilt das Mietrecht. Bieten Sie aber Zusatzleistungen wie beispielsweise einen Shuttle-Service oder ein Frühstück an, handelt es sich tatsächlich nicht mehr um eine reine Vermietung, sondern schon um eine Reisedienstleistung. In diesem Fall ist die Haftung völlig anders geregelt. Unzufriedene Mieter können dann Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung geltend machen, was bei der reinen Vermietung nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Auch für Ferienapartments einen Mietvertrag abschließen

Egal ob es sich um eine Übernachtung oder einen mehrmonatigen Aufenthalt handelt, schließen Sie unbedingt an schriftlichen Mietvertrag mit Ihren Mietern ab. Verwenden Sie am besten eine Formvorlage um sicher zu gehen, dass der Mietvertrag auch rechtskräftig ist. Wird der Vertrag im Vorfeld abgeschlossen, sind Sie auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Mieter kurzfristig absagt. Wurde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, zahlt der Mieter den Mietpreis auch dann, wenn er die Reise gar nicht antritt.

Hausordnung und Inventarliste

Auch wenn es sich um einen kleinen Bungalow oder eine Finca handelt, verfassen Sie eine Hausordnung. Diese sollte in der Ferienwohnung ausgelegt werden. Auch eine Inventarliste ist wichtig, um bei auftretenden Schäden Ersatz einfordern zu können. Listen Sie in der Inventarliste alles auf, was für Sie so wichtig ist, dass Sie es ersetzt bekommen möchten, sollte es beschädigt werden oder abhandenkommen. Dazu gehören Elektrogeräte ebenso, wie Küchenutensilien, Handtücher und Bettwäsche.

Autor seit 13 Jahren
171 Seiten
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